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INVEST Zuschuss

Bessere Finanzierungsmöglichkeiten für Startups durch Wagniskapital

Im Mai 2013 startete die INVEST-Förderrichtlinie (ehemals Investitionszuschuss Wagniskapital), als wesentliche Hilfestellung für Start-ups bei der effektiven Suche nach potentiellen Kapitalgebern. Durch das Angebot einer Erstattung von 20% der Eigenkapital-Investition des Förderers, wurden die Chancen von Start-ups auf benötigtes Wagniskapital deutlich erhöht. Seitdem konnten mit gezielter Förderung durch über 600 Business Angels Investitionen über 45 Millionen Euro an unterstützendem Kapital für Start-ups mobilisiert werden.

Diese positive Tendenz wird der jüngst getroffene Beschluss des Bundeskabinetts nun weiter verstärken, denn seit dem 24. September 2014 ist INVEST von den Ertragssteuern befreit. Zusätzlich ist geplant, die Befreiung von den Steuern rückwirkend für alle bislang ausgezahlten INVEST-Zuschüsse im Jahr 2013 geltend zu machen. Das parlamentarische Verfahren zu diesem Zweck wird voraussichtlich bis Anfang 2015 vollzogen sein.

Die Unterstützung ist dann förderungsfähig, wenn der Investor sich mit mindestens 10.000 Euro kontinuierlich über einen Zeitraum von 3 Jahren an einem jungen Unternehmen beteiligt. Insgesamt kann pro Unternehmen und Kalenderjahr die Summe der Beteiligungen mehrerer Investoren mit bis zu 1 Million Euro bezuschusst werden.

Somit wird die Förderung durch den INVEST-Zuschuss für Business Angels und andere Investoren mit den grundsätzlichen Eckdaten weitergeführt. Durch eine im Zuge der Antragsstellung zugeteilte Bescheinigung, dass das junge Unternehmen alle Parameter für eine förderfähige Beteiligung durch Investoren und insbesondere Business Angels erfüllt, wird Start-ups die Suche nach Kapitalgebern erleichtert und potentiellen Investoren garantiert, ihr Wagniskapital effizient einsetzen zu können.

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