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Neuausrichtung der Beratungsförderung für Gründer und Jungunternehmer

Zum 01.01.2016 wurde die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – zu denen auch Angehörige der freien Berufe zählen – neu ausgerichtet.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ ersetzt viele bisherige Programme
  • Bis zu 90% der Beratungskosten werden übernommen
  • Antragsberechtigt sind junge und bestehende Unternehmen
  • Online-Antragsverfahren
  • Verantwortlich für die Umsetzung ist das BAFA

Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Mit den neuen Richtlinien können Jungunternehmen (bis zu zwei Jahren nach der Gründung), Bestandsunternehmen (ab dem 3. Jahr nach der Gründung) sowie Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten einen Online-Antrag auf externe Beratungsförderung stellen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Vor Beratungsbeginn muss ein Online-Antrag über die Plattform des BAFA erfolgen. Die zuständige Leitstelle prüft vorab die vorgelegten Unterlagen und leitet diese an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Entscheidung weiter. Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Beratung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Bestandsunternehmen können, müssen dieses Informationsgespräch aber nicht führen. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses, dessen Höhe sich dabei an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage zwischen 50% und 90%) sowie dem Standort des Unternehmens orientiert, erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA.

Das Ziel der Förderung ist, dass Freiberufler und Gewerbetreibende mit Hilfe externer Beratung (max. fünf Beratungstage) ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit erhöhen und somit Arbeitsplätze gesichert werden.

Detailliertere Informationen finden sie hier. Bei allgemeinen Fragen zum Thema Fördermittel bei der Existenzgründung beraten wir Sie gerne telefonisch. Sie erreichen uns kostenlos und unverbindlich unter der Rufnummer 0800 58 95 505.

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