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5 Steuerkniffe für Ihr Unternehmen

Sobald Sie das erste Geld in der Selbstständigkeit verdient haben, geht es daran, eine Steuererklärung zu machen. Dies ist häufig nicht so leicht, wie angenommen wird, und wirft schnell die ersten Probleme auf. Die folgenden fünf Steuerkniffe zeigen Ihnen, wie grundlegende Fehler schon im Vorfeld der Existenzgründung vermieden werden können:

Besondere Fördermöglichkeiten zur Unternehmensfestigung

Füllen Sie einfach kostenlos und unverbindlich den Fördercheck aus und lassen Sie sich von uns über Ihre konkreten persönlichen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bei der Festigung und Weiterentwicklung Ihres Unternehmens informieren. Die Förderprogramme werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds unterstützt.Fördermittel aus der EU BUNDESWEITES KOSTENLOSES EXPERTEN-TELEFON

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1. Informieren Sie sich über die Rechtsform Ihres Unternehmens

Die erste Steuerfalle versteckt sich bereits in der von Ihnen gewählten Unternehmensform, die beispielsweise eine GmbH, GbR, AG oder UG sein könnte, um nur einige zu nennen. Für jede Unternehmensform ergeben sich nämlich unterschiedliche Steuerarten. Diese können dementsprechend unterschiedlich hoch ausfallen und Ihre Liquidität mehr oder weniger belasten. Daher ist es umso wichtiger, dass man sich vor der öffentlichen Anmeldung des Gewerbes über die Vor- und Nachteile der entsprechenden Rechtsformen bei einem Steuerberater informiert.

2. Die Vorgründungskosten sollten mit in Ihre Steuererklärung eingehen

Ein zweiter häufiger Fehler besteht in dem Auslassen von Kostenpunkten des eigenen Unternehmens. Gemeint sind die Betriebskosten, die vor der Existenzgründung anfallen. Diese sollten als Vorgründungskosten unbedingt mit in Ihrer Steuererklärung aufgeführt werden, da diese steuerlich geltend gemacht werden können. Formal erfasst man die Vorgründungskosten innerhalb der Anlage GSE, die der Einkommenserklärung beiliegt, und kennzeichnet diese mit einem Verlust. Die entstandenen Verluste müssen dem zuständigen Finanzamt durch Quittungen und Belege nachgewiesen werden. Hierbei kann es sich um die Büroausstattung, wie z.B. Computer, Telefone und Fachliteratur, oder um Fahrtkosten, Messebesuche, Porto etc. handeln. Wichtig ist nur, dass die entsprechende Ausgabe im Zusammenhang mit der Selbstständigkeit steht.

3. Achten Sie auf eine korrekte und lückenlose Buchführung

Damit möglichst viele Ausgaben von der Steuer erstattet werden, sollten Sie über alle Einnahmen und Ausgaben genau Buch führen. Hierzu zählt auch die Umsatzsteuer, die Sie als Unternehmer für Produkte und Dienstleistungen entrichten und die später vom Endkunden getragen wird. Die entrichtete Umsatzsteuer wird im Rahmen des Vorsteuerabzugs angegeben. Auch hier müssen zur Beweisführung Rechnungsbelege beigefügt werden, diese sollten zudem richtig verbucht und kontiert sein. Die Buchführung kann je nach Unternehmen recht zeitaufwendig sein, daher lohnt es sich gegebenenfalls, einen Buchführer einzustellen.

4. Wappnen Sie sich vor unerwarteten Nachzahlungen

Um unerwarteten Nachzahlungen vorzubeugen und in keinen finanziellen Engpass zu geraten, sollten Sie Ihre Steuervorauszahlung in angemessener Höhe entrichten. Die Steuervorauszahlung ergibt sich aus den geschätzten Umsatz- und Gewinnerwartungen, diese sollten bereits vor der Unternehmensgründung möglichst realistisch angegeben sein. Im ersten Jahr Ihrer Selbstständigkeit ist noch keine Einkommenssteuererklärung nötig. Sobald Sie im zweiten Jahr eine Steuererklärung abgeben, sollten Sie zugleich über eine Steuervorauszahlung für das dritte Jahr verfügen. Daher ist es umso wichtiger, in den ersten zwei Jahren finanzielle Rücklagen zu bilden.

5. Auch private Unterstützung ist absetzbar

Familie, Freunde und Bekannte unterstützten Sie tatkräftig beim Aufbau Ihres neuen Unternehmens? Dann können Sie auch diese Hilfe – sofern sie schriftlich in einem Vertrag festgehalten wurde – steuerlich absetzen. Der privat geleistete Beitrag kann dann unter den Aspekten Arbeitsleistung, Darlehen oder Gegenstandsüberlassung steuerlich geltend gemacht werden.

Fazit

Wie die fünf Steuerfallen gezeigt haben, zahlt sich eine professionelle Steuererklärung für Sie aus. Wenn Sie über das entsprechende Fachwissen verfügen und alles richtig machen, erwirtschaften Sie regelmäßig hohe Beiträge durch die Steuererklärung zurück. Häufig reduziert sich die Steuerrückerstattung jedoch dadurch, dass bei der Einkommenssteuer gravierende Fehler gemacht werden, die ein professioneller Steuerberater hätte verhindern können. Dies kann auch zu einem Liquiditätsverlust führen und sogar die Zukunft Ihres Unternehmens gefährden. Wenn Sie kein Experte in Steuern und Recht sind, sollten Sie also lieber die Finger von der Steuererklärung lassen und sich möglichst früh einen kompetenten Steuerberater suchen, der Sie und Ihr Unternehmen dauerhaft begleitet. Wir vermitteln Ihnen gerne eine professionelle Steuerberatung in Ihrer Nähe und beantworten Ihnen erste grundsätzliche Fragen.

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