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Der soziale Bereich birgt viele Möglichkeiten für die Selbstständigkeit. Durch den demographischen Wandel werden in Zukunft beispielsweise immer mehr Pflegekräfte für die Altenpflege benötigt. Laut dem Statistischen Bundesamt (Stand 2014) wird sich die Anzahl pflegebedürftiger Menschen bis 2030 verdoppeln. Außerdem geben immer mehr Eltern ihren Nachwuchs schon in frühem Kindesalter zu Tagesmüttern oder in Kindergärten, um selbst arbeiten zu gehen, wodurch auch hier der Betreuungsbedarf steigt. In der Top 10 haben wir Wissenswertes über die Gründung im sozialen Bereich zusammengefasst.

1. Sind Sie geeignet?

Eine selbstständige Tätigkeit im sozialen Bereich (externer Link) ist mit hoher Verantwortung verbunden. Da sind zum einen die organisatorischen Herausforderungen, wie z. B. die Planung von Arbeitsabläufen und Kundenakquise, aber auch die fachliche Kompetenz sowie natürlich das persönliche Engagement und die Sensibilität gegenüber den Kunden. Mitgefühl ist genauso wichtig wie die Fähigkeit, nach Feierabend abschalten zu können, damit der Beruf nicht zur Belastung wird.

2. Wichtige Basis: Qualifikation und Erfahrung

Die Qualifikation, die Sie mitbringen müssen, hängt von der jeweiligen Tätigkeit ab. So brauchen Tagesmütter beispielsweise eine pädagogische oder persönliche Qualifikation vom Jugendamt. Hier sind die Regelungen abhängig vom Bundesland. Ein polizeiliches Führungszeugnis wird hingegen in allen sozialen Berufen verlangt. Betreuer für Menschen, die infolge einer körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankung Hilfe brauchen, müssen sich beim Gesundheitsamt oder Jugendamt registrieren lassen. Bei der Gründung eines ambulanten Pflegedienstes gibt es bundesweit Bestimmungen über ein Minimum an Mitarbeitern, die Ausbildung der Führungskraft sowie derer der Pflegekräfte. Unabhängig von gesetzlichen Bestimmungen sollten Gründerinnen und Gründer über genügend Berufserfahrung und Führungserfahrung verfügen, wenn sie Mitarbeiter einstellen.

3. Ein Netzwerk hilft

Wenn Sie sich in einem sozialen Beruf selbstständig machen möchten, brauchen Sie ein Netzwerk an potenziellen Kunden, Sozialleistungsträgern, Ämtern und Behörden sowie Beratungsstellen. Dieses Netzwerk ist wichtig für Sie, um Kundenkontakte zu gewinnen, aber auch, um über rechtliche Entwicklungen informiert zu werden. Erfolgt eine Geschäftsübernahme statt einer Neugründung, kann das bestehende Netzwerk mit übernommen und genutzt werden.

4. Über rechtliche Bestimmungen informiert sein!

Kenntnisse im Sozialrecht sind für Existenzgründer im sozialen Bereich unumgänglich und auch auf Veränderungen der gesetzlichen Grundlagen und Vergütungssysteme müssen Selbstständige achten. Zudem müssen sie für die Zulassung durch Kranken- und Pflegekassen spezifische Anforderungen bei der Sach- und Personalausstattung erfüllen, abhängig von der Gründungsart. Informationen zu den einzelnen Bestimmungen kann das zuständige Gesundheitsamt geben. Außerdem müssen Sie sich beim Finanzamt melden, die Berufsgenossenschaft benachrichtigen und ggf. ein Gewerbe anmelden.

5. Gewerbe oder Freiberufler?

Im Zuge Ihrer Existenzgründung müssen Sie sich beim Finanzamt melden. Dieses entscheidet auch, ob Sie freiberuflich arbeiten oder Gewerbetreibender sind. Zu den freien Berufen gehören erzieherische oder unterrichtende Tätigkeiten, aber auch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen. Arbeiten Sie in der Altenhilfe, bei anderen Seniorendiensten oder übernehmen Tätigkeiten im Haushalt, müssen Sie ein Gewerbe anmelden.

6. Nicht zu vernachlässigen: die Finanzierung

Der Kapitalbedarf einer Existenzgründung im sozialen Bereich richtet sich stark nach der jeweiligen Tätigkeit. Während eine Tagesmutter mit wenig Geld auskommt, muss für die Eröffnung einer Kindertageseinrichtung mehr Kapital eingeplant werden. Bei der Beantragung von staatlichen Fördermitteln oder Krediten ist daher ein guter Businessplan unumgänglich: Gerade in den sozialen Berufen, wo Gründer oft ethische Werte im Vordergrund sehen, muss auch die Finanzplanung stimmen. Ein Gründungsberater kann bei der Planung und Erstellung des Geschäftsplans zur Seite stehen.

7. Wer bezahlt?

In der Regel sind die gesetzliche Krankenkasse oder die soziale Pflegeversicherung Träger von sozialen Dienstleistungen. Allerdings werden nicht alle davon durch die gesetzlichen Leistungen abgedeckt – einige müssen auch privat abgerechnet werden. Manche sozialen Dienste werden sogar nur privat abgerechnet. Dazu gehören z. B. die Fußpflege und private Haushaltshilfe. Behinderte Menschen können für die Hilfe beim Einkauf, der Pflege oder im Haushalt „persönliche Assistenzen“ beantragen. Daher sollten Gründerinnen und Gründer bei ihrem Angebot am besten sowohl die gesetzlichen Pflichtleistungen als auch private Leistungen berücksichtigen.

8. Der Steuerdschungel

Wie alle Selbstständige müssen sich auch Gründerinnen und Gründer im sozialen Bereich über die verschiedenen Steuern informieren. Dabei richtet sich die Einkommenssteuer nach dem persönlichen Gewinn. Gewerbetreibende müssen außerdem eine Gewerbesteuer entrichten, während GmbHs, AGs oder Genossenschaften die Körperschaftssteuer bezahlen müssen. Von der Umsatzsteuer sind viele soziale Dienstleister befreit, sofern die Dienstleistung auf ärztliche Anordnung hin erfolgt. Zu diesen Gruppen gehören unter anderem Physiotherapeuten, Logopäden und Pflegekräfte.

9. Lokal Werbung machen

Die Werbung in sozialen Berufen unterscheidet sich von der Werbung für andere Dienstleistungen oder Produkte. Gerade im sozialen Sektor ist es wichtig, Vertrauen zu erwecken, um Kunden zu gewinnen. Außerdem sollten Sie lokal werben, beispielsweise in den Gelben Seiten oder in lokalen Zeitungen. Sie können Flyer in Apotheken, Arztpraxen, Beratungseinrichtungen oder Gemeindezentren auslegen. Falls Sie Hausbesuche machen, können Sie beispielsweise auch Werbung auf Ihrem Dienstwagen anbringen. Auch eine Internetseite kann die Kundenakquise erleichtern. Allerdings sollte dabei die Zielgruppe und der Kosten-Nutzen-Faktor im Auge behalten werden. Eine passende Marketingstrategie kann ebenfalls mit einem Gründungsberater entworfen werden.

10. Die Kundengewinnung

Neben den Werbemaßnahmen können Sie sich auch bei den Kranken- und Pflegekassen, beim Sozialamt und Jugendamt oder beim Landschafts- oder Kommunalverband für Jugend und Soziales zu potenziellen Kunden oder Patienten vermitteln lassen. Melden Sie sich hierfür bei den jeweiligen Ämtern und informieren Sie sich über die Möglichkeiten.

Sind Sie im sozialen Bereich tätig und möchten sich selbstständig machen? Wir beraten zu staatlichen Fördermitteln bei der Existenzgründung. Rufen Sie uns gerne an, unter der Rufnummer 0800 58 95 505 – wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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One thought on “Die Top 10: Wissenswertes über die Gründung im sozialen Bereich

  1. Guten Tag,
    meine Fragen zur Existenzgründung im sozialen Bereich beziehen sich auf das Thema Alleinstellungsmerkmal und Nutzerversprechen.Können Sie mir dazu einige Beispiele nennen?Und warum und woran scheitern so viele Existenzen ?Freundliche Grüße Annemarie Selders

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