Seit dem 01.01.2013 ist eine neue Regelung der Minijobs in Kraft getreten - die Anhebung der Grenze von 400 EUR auf 450 EUR. Des Weiteren unterliegen Personen, die ab dem 01.01.2013 eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen, der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dadurch erhalten Minijobber …
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