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Vier Münzenstapel stehen nebeneinander. Eine Hand legt auf den letzten Stapel eine Münze.

Ende November präsentierte die Koalition aus SPD, Grüne und FDP den ausgearbeiteten Koalitionsvertrag. Hierin sind einige vielversprechende Vorhaben für die deutsche Start-up- und Gründerlandschaft enthalten. Für Gründerinnen sind spezielle Stipendien und Förderprogramme angedacht und es sollen Investitionen in digitale Technologien ermöglicht werden. Darüber hinaus soll der Prozess der Existenzgründung formell erheblich vereinfacht werden.

Förderung für Gründerinnen

„Hürden für Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund beim Zugang zu Finanzierungen und Förderungen bauen wir ab; besseren Zugang zu Wagniskapital für Gründerinnen stellen wir sicher.“

Es gibt bekanntlich nicht nur weniger Frauen als Männer, die sich selbstständig machen, die Start-ups von Frauen bekommen auch weniger Venture Capital als die ihrer männlichen Kollegen. Während im Jahr 2020 laut dem Female Founders Monitor nur fünf Prozent der Existenzgründerinnen mehr als eine Million Euro an Finanzierung erhielten, bekamen 30 Prozent der Finanzierungsanträge von Männern eine Zusage. Die Koalition hat dieses Problem erkannt und stellt in Aussicht, Gründerinnen den Zugang zu Venture Capital zu erleichtern. Beispielsweise, indem man mehr Frauen in die Investmentkomitees staatlicher Fonds und Beteiligungsgesellschaften berufen möchte. Zudem wollen die Parteien ein besonderes Gründerinnen-Stipendium ins Leben rufen, das aus dem Zehn-Milliarden-Euro-Zukunftsfonds finanziert wird.

Förderung für spezielle Branchen

„Die staatliche Förderbank KfW soll stärker als Innovations- und Investitionsagentur sowie als Co-Wagniskapitalgeber wirken, insbesondere für KI, Quantentechnologie, Wasserstoff, Medizin, nachhaltige Mobilität, Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft.”

Dies bedeutet, dass Start-ups und Existenzgründer verstärkt auf finanzielle Unterstützung vom Staat zählen können. Bereits jetzt gibt es unterschiedliche Varianten von Förderkredite bzw. Gründerkredite, diese Gelder sollen durch mögliche Risikobeteiligungen der KfW-Bank an einem Start-up erweitert werden.

Dies wird insbesondere in Branchen der Fall sein, die Innovationen hervorbringen und technologische Vorsprünge sichern. Naturgemäß sind das auch die Bereiche, in denen entweder schon einige Start-ups am Werk sind oder solche, in denen sich die Koalition noch mehr Existenzgründungen erhofft, um Deutschland als Innovations- und Technologiestandort zu stärken. Hierfür spricht auch folgende Aussage aus dem Koalitionsvertrag:

„Investitionen in Künstliche Intelligenz (KI), Quantentechnologien, Cybersicherheit, Distributed-Ledger-Technologie (DLT), Robotik und weitere Zukunftstechnologien stärken wir messbar und setzen Schwerpunkte.“

Existenzgründung innerhalb von 24 Stunden

Während der Gründungsprozess in Deutschland – unabhängig von der Wahl der Rechtsform – als sehr kompliziert und zeitintensiv gilt und dadurch viele gründungsinteressierte Personen von einer Existenzgründung abhält, soll dies nun deutlich einfacher gehalten werden:

„Wir schaffen die Voraussetzungen für flächendeckende ‚One Stop Shops‘, also Anlaufstellen für Gründungsberatung, -förderung und -anmeldung. Ziel ist es, Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen.“

Der Staat als Kunde von Start-ups

Um die Erfolgsquoten und die nachhaltige Existenz von Start-ups zu fördern, hat der Staat eine weitere Möglichkeit für sich selbst identifiziert. Über das zur Verfügung stellen von Förderdarlehen oder Wagnisbeteiligungen hinaus, kann der Staat auch selbst Kunde von Start-ups werden. Im Wortlaut heißt dies im Koalitionsvertrag:

„Wir ermöglichen einen vereinfachten, rechtssicheren Zugang für Startups und junge Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen. (…) Öffentliche Ausschreibungen und Beschaffungsprozesse gestalten wir z. B. für Gov- und EduTech-Startups einfacher.“

Der Staat kann in diesem Vorhaben also ein großer (zahlender) Auftraggeber sein – ihn als Referenzkunden zu haben, würde den Ruf eines Start-ups natürlich stärken und für eine erhöhte positive Aufmerksamkeit sorgen.

Strategie für die Einwanderung von internationalen Fachkräften

Start-ups haben in Deutschland damit zu kämpfen, kein geeignetes Personal zu finden, insbesondere mit IT- oder Ingenieurs-Background. Spezialisten von außerhalb der EU würden sich gerne bei deutschen Start-ups anstellen lassen, dies scheitert bis dato oft an den bürokratischen Hürden und der Visa-Vergabe. Der Koalitionsvertrag stellt in Aussicht, das Einwanderungsrecht zu modernisieren, unter anderem um so mehr spezialisierte Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen zu können.

 „(…) zugleich werden wir die Hürden bei der Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen aus dem Ausland absenken, Bürokratie abbauen und Verfahren beschleunigen.“

Wann erfolgt die Umsetzung?

Der Koalitionsvertrag von SPD, den Grünen und der FDP beinhaltet also viele gute Ideen und Ansätze. Nun geht es um eine zielorientierte und schnelle Umsetzung. In welchem Ausmaß und Zeitkorridor dies geschehen wird, werden die nächsten Wochen und Monate zeigen. Zumindest war in keinem der vorherigen Koalitionsverträge die Förderung von Start-ups ein solch umfassendes Thema wie in den aktuellen der Ampel-Koalition. Würden die Rahmenbedingungen für junge innovative Unternehmen verbessert werden, wäre der Technologie- und Gründungssandort Deutschland jedenfalls deutlich gestärkt und wettbewerbsfähiger – auch im Anwerben von internationalen Talenten und Investoren.

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