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Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen wollen, können verschiedene Fördermittel in Anspruch nehmen. Die beiden wichtigsten sind das Einstiegsgeld und der Existenzgründerzuschuss. Lesen Sie hier, welche Förderung Sie wann beantragen können.

Existenzgründerzuschuss für ALG-1-Empfänger

Der Existenzgründerzuschuss unterstützt Existenzgründer in der kapitalintensiven Startphase der Gründung. Einen Antrag auf diesen Zuschuss können ALG-1-Empfänger stellen, die noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die Gewährung des Existenzgründerzuschusses sowie dessen Dauer und Höhe richten sich nach dem Ermessen der Agentur für Arbeit.

Einstiegsgeld und Investitionszuschuss für ALG-2-Empfänger

Nicht nur ALG-1-Empfänger können Zuschüsse für die Existenzgründung beantragen. Auch für ALG-2-Bezieher besteht die Möglichkeit auf eine Förderung. Dies ist nicht der Existenzgründerzuschuss, sondern das Einstiegsgeld. Dessen Höhe richtet sich nach der Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit. 

Zusätzlich zum Einstiegsgeld können ALG-2-Empfänger den Investitionszuschuss für die Beschaffung von Sachgütern beantragen. Dieser beträgt bis zu 5.000 Euro.

Einstiegsgeld und Existenzgründerzuschuss: Businessplan erstellen nicht vergessen

Um die Chancen auf die Gewährung der Förderungen zu verbessern, sollten Existenzgründer für die Beantragung von Einstiegsgeld und Existenzgründerzuschuss einen Businessplan erstellen. Da dies nicht einfach ist, ist es ratsam hierfür einen Existenzgründungsberater zu Rate zu ziehen. Dieser hilft auch beim Fördermittel-Antrag.

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7 thoughts on “Förderung der Gründung aus der Arbeitslosigkeit: Existenzgründerzuschuss und Einstiegsgeld

    • Hallo Herr Morelowski, gerne informieren wir Sie kostenlos hierzu. Bitte rufen Sie uns dazu unter der kostenfreien Hotline an: 0800-58 95 505 an. Viele Grüße, Ihre Redaktion von „Deutschland startet“

  1. Hallo Hafize Kaynar, das tut uns Leid, dass dies bei Ihnen so gelaufen ist. Wir haben jedoch auf die Entscheidungen des Jobcenters keinen Einfluss. Viele Grüße aus der Redaktion von Deutschland startet

  2. laut angabe einer unternehmensberatung, die besonders bestrebung aus hamburger problemstandteilen betreut, lanzeitarbeitslose und weitere die vom esf gefördert werden, hat bisher niemand einen zuschuss oder ähnliches erhalten!

    weiter so 😉

    schaut euch bitte genau die kleingedruckenten texte an und schaut mal wer in diesen personenkreis gehört, bin bwler und ich verstehe dieses gut.
    auch muss ich vom jobcenter berater hören, ich soll in arbeit kommen, dass ist sein auftrag.

    • Hallo Predrag,
      das ist richtig. Natürlich hat die Vermittlung in eine abhängige Beschäftigung Vorrang. Ein professioneller Businessplan kann hier aber helfen, die Chance auf die Zuschussgewährung zu erhöhen. Viele Grüße aus der Redaktion

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