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	Kommentare zu: Gründungszuschuss rechtzeitig beantragen – Auf diese Frist kommt es an	</title>
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	<description>Die Initiative für Existenzgründer</description>
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		Von: Patrick		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Patrick]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Dec 2022 20:26:58 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo, ich habe alle Unterlagen für die Beantragung des Gründungszuschusses fertig bis auf die Gewerbeanmeldung und Antrag auf steuerliche Erfassung. Ich möchte zum 1.1.23 gründen. Auf meinem Antrag (Feld oben rechts) auf dem Gründungszuschuss-Antrag steht November 2022. Das Gewerbe kann ich erst Mitte Januar nachträglich für den 1.1.23 anmelden. Die benötigte Bestätigung vom Finanzamt werde ich auch erst voraussichtlich Ende Januar erhalten. Frage: Kann ich meine Unterlagen zur Beantragung des Gründungszuschusses auch erst im Februar, also wenn ich ALLE Unterlagen zusammen habe an die Agentur für Arbeit schicken? Also 1-2 Monate nach meiner Gründung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, ich habe alle Unterlagen für die Beantragung des Gründungszuschusses fertig bis auf die Gewerbeanmeldung und Antrag auf steuerliche Erfassung. Ich möchte zum 1.1.23 gründen. Auf meinem Antrag (Feld oben rechts) auf dem Gründungszuschuss-Antrag steht November 2022. Das Gewerbe kann ich erst Mitte Januar nachträglich für den 1.1.23 anmelden. Die benötigte Bestätigung vom Finanzamt werde ich auch erst voraussichtlich Ende Januar erhalten. Frage: Kann ich meine Unterlagen zur Beantragung des Gründungszuschusses auch erst im Februar, also wenn ich ALLE Unterlagen zusammen habe an die Agentur für Arbeit schicken? Also 1-2 Monate nach meiner Gründung.</p>
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