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Ein Schreibtisch, der Titel Nebengewerbe und viele Fragezeichen

Eine Existenzgründung im Nebengewerbe ist für viele Unternehmer ein „leichter“ Einstieg in die Selbstständigkeit. Die Möglichkeit, seine Geschäftsidee im Kleinen zu erproben und seinen Lebensunterhalt durch ein Anstellungsverhältnis gesichert zu wissen, hilft vielen Gründern, anfängliche Stolpersteine einer Unternehmensgründung aus dem Weg zu räumen. Was viele nicht wissen, auch für eine Gründung im Nebengewerbe können Förderungen beantragt werden. In unserer heutigen Top 10 geben wir die Antworten zu den zehn häufigsten Fragen, die bei einer Gründung im Nebengewerbe auftreten können.

1. Was ist ein Nebengewerbe?

Eine genaue Definition, was ein Nebengewerbe ist, gibt es nicht. Als Grundsatz lässt sich allerdings die Negativdefinition ansehen: „Alles was kein Hauptgewerbe ist, ist ein Nebengewerbe“. Als Richtwert wird häufig die Arbeitszeit genommen: Wer maximal 20 Stunden in der Woche in seinem Unternehmen tätig ist und nicht seinen kompletten Lebensunterhalt damit verdient, betreibt ein Nebengewerbe.

2. Wie meldet man ein Nebengewerbe an?

Die Nebengewerbe-Anmeldung unterscheidet sich nicht von einer Gewerbeanmeldung im Hauptgewerbe. Bei der Gewerbeanmeldung muss angegeben werden, dass die Selbstständigkeit im Nebenerwerb geführt werden soll.

3. Förderung des Nebengewerbes

Genau wie Gründungen im Hauptgewerbe kann auch für das Nebengewerbe eine Förderung beantragt werden. Sowohl das Beratungsprogramm des BAFA „Förderung unternehmerischen Know-hows“ als auch Förderkredite können in Anspruch genommen werden. Bei letzterem muss jedoch geplant werden, in absehbarer Zeit ins Hauptgewerbe zu wechseln. Bei Fragen zu persönlichen Fördermöglichkeiten können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren (0800 58 95 505) oder Sie füllen unseren Fördercheck aus. Wir beraten Sie gern – kostenlos und unverbindlich.

4. Kann man einfach ins Hauptgewerbe wechseln?

Ja, ein Nebengewerbe kann jederzeit in eine hauptgewerbliche Tätigkeit ausgeweitet werden. Allerdings genießen Gründer dann nicht mehr die Vorteile eines Nebengewerbes, diese müssen sich dann z.B. selbst versichern.

5. Wie viele Nebengewerbe gibt es?

Nebengewerbliche Gründungen liegen im Trend. Im Jahr 2015 waren 191.000 der insgesamt 589.000 Gewerbeanmeldungen nebengewerbliche Gründungen.

6. Welche Vorteile bietet eine nebengewerbliche Gründung?

Der große Vorteil eines Nebengewerbes ist der erhöhte Sicherheitsfaktor. Das neu gegründete Unternehmen muss nicht von Anfang an den Lebensunterhalt sichern. So bleibt mehr Spielraum, die Existenzgründung zu etablieren, ohne zu großen finanziellen und emotionalen Erfolgsdruck. Zudem müssen Gründer sich nicht selber versichern, sondern sind über ihren Arbeitgeber abgesichert.

7. Für wen ist das Nebengewerbe besonders geeignet?

Ein Nebengewerbe ist vor allem für Personen, die nur in Teilzeit arbeiten möchten oder können, geeignet. Junge Eltern beispielsweise genießen es sehr, neben der Selbstständigkeit noch genügend Zeit für den Nachwuchs zu haben. Auch für „Auf-Nummer-sicher-Geher“, die ihre Geschäftsidee zunächst im Kleinen ausprobieren wollen, ist die nebengewerbliche Existenzgründung ideal.

8. Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Ja. Wenn Gründer sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, müssen diese ihre nebengewerbliche Tätigkeit beim Arbeitgeber melden. Dieser kann dann sogar die Nebentätigkeit verbieten, allerdings nur, wenn Gründer durch diese mehr als 8 Stunden am Tag arbeiten (Hauptjob + Nebenjob), keine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden wahrnehmen können oder an Sonn- und Feiertagen ohne Ausgleich arbeiten. Die nebengewerbliche Tätigkeit darf schließlich nicht dazu führen, dass der Hauptjob nicht mit voller Energie ausgeübt werden kann.

9. Selbstständig neben der Arbeitslosigkeit?

Die Bundesagentur für Arbeit akzeptiert eine nebenberufliche Selbstständigkeit bis zu einer Grenze von 15 Stunden pro Woche. Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei 165 Euro bei ALG-1-Empfängern und 100 Euro bei ALG-2-Empfängern. Der Anspruch auf ALG 1 oder ALG 2 wird nicht angetastet, sofern diese Grenzen nicht überschritten werden.

10. Was ist der Unterschied zwischen einem Neben- und einem Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe bezeichnet eine natürliche Person oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die unter einer festgesetzten Umsatzgrenze liegt. Im ersten Jahr dürfen bis zu 22.000 Euro, im Folgejahr bis zu 50.000 Euro verdient werden. Das Kleingewerbe ist demzufolge definiert durch den Umsatz, während das Nebengewerbe vorwiegend durch den zeitlichen Aufwand festgelegt ist.

Damit die Unternehmensgründung im Nebengewerbe erfolgreich verläuft, sollte ein professioneller Businessplan bzw. Geschäftsplan erstellt werden. Dieser hilft z. B. dabei, die Stärken und Schwächen der Geschäftsidee zu erkennen und die Besonderheiten des Produkts zu konkretisieren. Der Geschäftsplan ist daher auch ein wichtiges Dokument bei der Fördermittel– und Kreditbeantragung. Gründer sollten bei der Anfertigung dieses Dokumentes auf professionelle Hilfe setzen und einen Existenzgründungsberater mit ins Boot holen. Übrigens kann diese Beratung auch staatlich gefördert werden.

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