Das Einstiegsgeld als Förderung zur Existenzgründung für Bürgergeld-Empfänger

Bezieher von Arbeitslosengeld, die sich selbstständig machen wollen, können nach erfolgreicher Prüfung des Anspruchs auch eine Förderung für ihre Existenzgründung erhalten: Während Empfänger von Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) den Gründungszuschuss beantragen können, ist dies beim Bürgergeld (früher: ALG 2/Hartz 4) das Einstiegsgeld.

Dauer und Höhe der Einstiegsgeld-Förderung

Wer das Einstiegsgeld für die Umsetzung seiner Geschäftsidee beim Jobcenter beantragen möchte, fragt sich sicher, wie hoch die Förderung ist und wie lange diese ausgezahlt werden kann. Das Einstiegsgeld kann für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten gewährt werden. Die Förderung erfolgt stufenweise: Zunächst wird sie für sechs Monate bewilligt. Eine Verlängerung ist möglich, sofern ein weiterer Förderbedarf besteht. Die Auszahlung endet nicht automatisch mit dem Wegfall der Hilfebedürftigkeit, sondern läuft bis zum Ende des bewilligten Förderzeitraums weiter. Sollte die selbstständige Tätigkeit vorzeitig beendet werden, ist das zuständige Jobcenter unverzüglich zu informieren.

Die Höhe vom Einstiegsgelde orientiert sich an 50 % der maßgeblichen Regelleistung. In bestimmten Fällen – beispielsweise bei längerer Arbeitslosigkeit oder größerer Bedarfsgemeinschaft – kann eine Aufstockung erfolgen. Da es sich um eine Ermessensleistung handelt, besteht kein Anspruch auf die Förderung. Eine genaue Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit erfolgt insbesondere bei jeder beantragten Verlängerung. In diesem Zusammenhang kann das Einstiegsgeld auch reduziert werden.

Zudem wird die Einstiegsgeld-Höhe für die Existenzgründung nach folgenden Bemessungsgrundlagen bestimmt:

Pauschale Bemessung: Hier erhält der Gründer bis zu 75 % des Bürgergeld-Regelsatzes als Förderung. Die Pauschalierung ist für „besonders zu fördernde Personen“ gedacht, die aufgrund ihrer anhaltenden Hilfebedürftigkeit arbeitslos sind und schon länger das Bürgergeld erhalten.

Einzelfallbezogene Bemessung: Hierbei beträgt die monatliche Förderung maximal 50 % des Bürgergeld-Fördersatzes. Zusätzlich kann der Grundbetrag bei längerer Dauer der Arbeitslosigkeit um weitere 20 % erhöht werden. Darüber hinaus kann für jede weitere leistungsberechtigte Person einer Bedarfsgemeinschaft ein Ergänzungsbeitrag in Höhe von 10 % gewährt werden.

Bemessung Förderhöhe
Pauschale Bemessung Bis zu 75 % des Bürgergeld-Regelsatzes
Einzelfallbezogene Bemessung Max. 50 % + ggf. 20 % je Dauer der Arbeitslosigkeit + 10 % je weitere Person

Investitionszuschuss: Bis zu 5.000 Euro zusätzlich zum Einstiegsgeld

Als Leistung „on top“ zum Einstiegsgeld können Bürgergeld-Empfänger den Investitionszuschuss beantragen. Mit diesem Fördermittel erhalten Existenzgründer bis zu 5.000 Euro zusätzlich für die Beschaffung von Sachgütern (Betriebs- und Geschäftsausstattung).

Einstiegsgeld beantragen: So geht’s richtig!

Das Einstiegsgeld ist ein attraktives Fördermittel. Doch geschenkt bekommen Gründer dieses automatisch erstmal nicht. Denn das Einstiegsgeld ist eine Kann-Leistung – das bedeutet: Der Antrag wird individuell geprüft, und Spielraum für Beurteilung bleibt immer. Wer seinen Antrag einreicht, sollte daher genau darlegen können, wie sich die neue Tätigkeit langfristig trägt, welche Schritte zur Umsetzung geplant sind und welche Motivation hinter dem Vorhaben steht. Auch der persönliche Eindruck beim Beratungsgespräch kann mitentscheiden. Hier zählt Authentizität mehr als ein auswendig gelernter Businessplan.

Welche Kriterien müssen für den Antrag auf Einstiegsgeld erfüllt sein?

Existenzgründer, die das Einstiegsgeld und den Investitionszuschuss beantragen wollen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zu diesen zählen:

  • eine Unternehmensgründung planen
  • Nachweis der hauptberuflichen Selbstständigkeit
  • Businessplan-Vorlage beim Jobcenter
  • eventuell Durchführung einer Tragfähigkeitsprüfung durch einen fachkundigen Dritten

Insbesondere die Tragfähigkeitsbescheinigung wird bei der Einstiegsgeld-Beantragung häufig unterschätzt. Dabei ist sie ein zentrales Element, das bei der Antrag-Erstellung nicht fehlen darf.

Mit einer Tragfähigkeitsbescheinigung Chancen auf das Einstiegsgeld erhöhen

Um das Einstiegsgeld zu erhalten, ist es wichtig, dass gezeigt wird, dass dieses Hand und Fuß hat. Hierfür wird eine Tragfähigkeitsbescheinigung benötigt. Diese zeigt, dass das Geschäftsmodell wirtschaftlich sinnvoll ist und eine echte Perspektive hat. Ausgestellt wird sie von einer fachkundigen Stelle – zum Beispiel der IHK, einem Steuerberater oder einem erfahrenen Gründungscoach.

Ohne diese Bestätigung geht beim Jobcenter nichts. Sie ist gewissermaßen der Beleg dafür, dass die Förderung gerechtfertigt ist. Damit man sie bekommt, müssen Businessplan und Finanzplan stimmen. Wer hier nur grob schätzt oder wichtige Details auslässt, bekommt selten eine positive Bewertung.

Viele Beratungsstellen helfen auch dabei, die Unterlagen vorzubereiten oder vermitteln passende Kontakte. Der Aufwand lohnt sich – denn ohne diese Bescheinigung wird das Einstiegsgeld in der Regel abgelehnt.

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Tipp: Mit einem AVGS-Gutschein ein kostenfreies Gründercoaching nutzen

Eine solche Beratung muss noch nicht teuer sein. Denn Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen wollen, können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nutzen.

Einstiegsgeld beantragen und Stolpersteine vermeiden

Ein Einstiegsgeld-Antrag ist kein Formular, das man mal eben ausfüllt. Viele Fehler passieren schon zu Beginn – zum Beispiel, wenn Unterlagen fehlen oder ungenau sind. Auch ein zu allgemein gehaltener Businessplan macht keinen guten Eindruck. Das Jobcenter erwartet ein stimmiges Konzept, das zeigt, wie die Selbstständigkeit auf Dauer funktioniert.

Timing ist ebenfalls entscheidend: Der Antrag muss vor dem Start der Selbstständigkeit gestellt werden. Wer schon losgelegt hat, bekommt in der Regel kein Einstiegsgeld mehr. Auch die Tragfähigkeitsbescheinigung sollte rechtzeitig vorliegen – ohne sie geht nichts.

Wichtig ist außerdem der Kontakt zum Jobcenter. Wer auf Rückfragen nicht reagiert oder Termine versäumt, gefährdet die Erfolgschancen. Eine gute Vorbereitung, klare Kommunikation und ein ausführlicher Businessplan können die Beantragung einfacher machen.

Tipps für den Einstiegsgeld-Antrag
Tipps für den Einstiegsgeld-Antrag

Der Businessplan als wichtiges Dokument bei der Einstiegsgeld-Beantragung

Das Einstiegsgeld wie auch der Investitionszuschuss werden beim Jobcenter beantragt. Der jeweilige Sachbearbeiter prüft hierbei die Notwendigkeit der Einstiegsgeld-Förderung und die Tragfähigkeit der Existenzgründung. Um dies zu beurteilen, sind neben dem Antrag weitere Unterlagen notwendig:

  • Lebenslauf
  • Tragfähigkeitsbescheinigung
  • Nachweis über fachliche Qualifikationen
  • Businessplan inklusive Finanzplan

Da kein Rechtsanspruch auf das Einstiegsgeld besteht und diese Förderung eine Ermessensleistung des Jobcenters ist, gilt es hier, den Sacharbeiter von seiner Geschäftsidee zu überzeugen. Ein wichtiges Dokument hierbei ist der Businessplan.

Dieser erklärt das Gründungsvorhaben ausführlich und gibt unter anderem einen Ausblick auf zukünftige Erfolge und auf mögliche Risiken.

Da insbesondere die Businessplan-Erstellung Existenzgründern ohne Vorerfahrung häufig Schwierigkeiten bereitet, sollte ein Gründungsberater zu Rate gezogen werden. Dieser weiß, welche Inhalte in einem Geschäftsplan stehen müssen und kann auch bei der Fördermittel- und Förderkredit-Beantragung helfen. Die Höhe der Förderung für die Beratung vor der Existenzgründung ist bundeslandabhängig und beträgt bis zu 80 % der Kosten.

Einstiegsgeld-Antrag abgelehnt: Was tun?

Doch auch ein gut erstellter Businessplan ist keine Garantie für eine Einstiegsgeld-Bewilligung. Fest steht: Eine Ablehnung des Einstiegsgeld-Antrags ist für viele erst mal ein Dämpfer – aber kein Grund aufzugeben. Wichtig ist, herauszufinden, woran es gelegen hat. Häufig liegt es an fehlenden Unterlagen, einem nicht überzeugenden Businessplan oder Zweifeln am Konzept.

Der erste Schritt sollte ein offenes Gespräch mit dem Jobcenter sein. Man sollte sich genau erklären lassen, warum der Antrag abgelehnt wurde. Oft hilft es schon, fehlende Dokumente nachzureichen oder den Businessplan nachzubessern, um eine neue Prüfung anzustoßen. Eine Ablehnung ist also kein endgültiges Nein – viele bekommen beim zweiten Anlauf doch noch grünes Licht, wenn sie ihr Konzept überarbeiten oder professionelle Unterstützung hinzuziehen.

Insbesondere in solchen Fällen kann es helfen, sich an einen erfahrenen Gründungsberater zu wenden. Wer die Entscheidung des Jobcenters nicht akzeptieren möchte, hat außerdem die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Auch hier gilt: Je besser die Argumentation und je konkreter die Verbesserungen, desto größer die Erfolgsaussichten. Häufig helfen auch schon kleinere Nachbesserungen im Businessplan.

Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Einstiegsgeld. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt noch heute zu uns auf!

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Häufige Fragen zum Einstiegsgeld

Wer kann Einstiegsgeld erhalten?

Sie erhalten Bürgergeld und möchten Ihre Arbeitslosigkeit mit einer Selbstständigkeit beenden? Sie haben dazu noch eine interessante Geschäftsidee? Dann können Sie das Einstiegsgeld beantragen. Wichtig ist, dass das Jobcenter Ihr Vorhaben für sinnvoll und umsetzbar hält.

Wie lange wird Einstiegsgeld gezahlt?

In der Regel wird die Förderung zunächst für sechs Monate bewilligt. Wenn sich Ihre Selbstständigkeit positiv entwickelt, kann sie auf bis zu zwei Jahre verlängert werden.

Welche Unterlagen verlangt das Jobcenter für die Einstiegsgeld-Beantragung?

Sie sollten unter anderem einen vollständigen Businessplan, einen Lebenslauf und eine Tragfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Damit belegen Sie, dass Ihre Geschäftsdee tragfähig ist.

Wann muss der Einstiegsgeld-Antrag gestellt werden?

Unbedingt vor dem Start der Existenzgründung. Wer bereits begonnen hat, hat in der Regel keinen Anspruch mehr auf Einstiegsgeld.

Was kann ich tun, wenn der Einstiegsgeld-Antrag abgelehnt wird?

Antrag abgelehnt. Das ist im ersten Moment sicher ärgerglich. Aber glücklicherweise gibt es Mittel und Wege, wie das Einstiegsgeld doch noch bewilligt wird. Fragen Sie zunächst gezielt nach den Gründen. Häufig fehlen nur bestimmte Unterlagen oder es gibt Zweifel am Konzept bzw. am Businessplan. Eine Überarbeitung lohnt sich – auch ein Widerspruch ist möglich.

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