Förderprogramme in Hessen
Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung
Bis zu 60 % der Beratungskosten werden übernommen, in Einzelfällen bis zu 75 %. Das maximal förderfähige Beraterhonorar beträgt 5 Tagewerke (3.000 Euro).
Förderprogramme für Existenzgründer und etablierte Unternehmen – BAFA-Förderung Deutschland
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ vom BAFA ist ein Förderprogramm für eine qualifizierte Beratung. Seit 2005 wird das BAFA aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen EU kofinanziert.
Gefördert werden:
- Junge Unternehmen bis zu 2 Jahren nach der Gründung: Fördersatz 50 %, maximal 2.000 Euro
- Bestandsunternehmen ab dem 3. Jahr nach der Gründung: Fördersatz 50 %, maximal 1.500 Euro
- Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten: Fördersatz 90 %, maximal 2.700 Euro
Förderzuschüsse für Existenzgründer und Unternehmer müssen nicht zurückgezahlt werden!
Technologie- und Innovationsberatung
Das Land Hessen bietet für Unternehmen nach der KMU-Definition und mit Sitz in Hessen eine geförderte Beratung in den Themengebieten Fertigungsorganisation, Optimierung von Produktionsplanungen, Anpassungen an Veränderungen durch Gesetze, technische Normen und Richtlinien, Durchlaufzeitenreduzierung etc. Gefördert werden 400 Euro je Beratungstag, maximal 2.000 Euro pro Projekt. In den RWB-EFRE-Fördergebieten – Regierungsbezirke Kassel, Gießen und Darmstadt – werden sogar 450 Euro je Beratungstag, maximal bis zu 2.250 Euro, gefördert. Es werden bis zu 60 % gefördert.
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