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Fördermittel zur Unterstützung Ihrer Existenzgründung

Wer sich selbstständig machen möchte oder bereits gegründet hat, kann verschiedene Fördermittel für seine Selbstständigkeit in Anspruch nehmen. Welche Förderprogramme für Sie in Frage kommen, richtet sich immer nach dem Bundesland und Ihrer persönlichen Situation. Diese kann in einem kostenlosen Telefonberatungsgespräch mit uns geklärt werden, aber wir wollen Ihnen bereits hier die Möglichkeit geben, die Förderprogramme Ihres Bundeslandes kennenzulernen. Neben den bundesland-spezifischen Programmen gibt es aber auch deutschlandweite Fördermittel, zu denen Sie hier auch weitere Informationen finden können.

Fördermittel nach Bundesländern

Baden-Württemberg

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

Weitere Förderprogramme

  • Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen und innovative Existenzgründer: Innovationsgutschein A für wissenschaftliche Tätigkeiten in der Vorgründungsphase; max. Fördersumme: 2.500 Euro.
  • Innovationsgutschein B für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten; max. Fördersumme von 5.000 Euro. Innovationsgutschein B Hightech für Existenzgründer aus der Hightech-Branche, mit einer Fördersumme von bis zu 20.000 Euro. Gefördert werden Unternehmen in den ersten drei Gründungsjahren.
  • Innovationsgutschein C für Kreativunternehmer, mit einer Fördersumme von maximal 5.000 Euro.
  • Gründungs- und Wachstumsfinanzierung: von der L-Bank in Kooperation mit der KfW angeboten und richtet sich an Unternehmen bis zu 5 Jahren seit Gründung und die die KMU-Definition erfüllen. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 5 Mio. Euro.
  • Wachstumsfinanzierung: von der L-Bank in Kooperation mit der KfW und fördert KMU-Unternehmen – die länger als 5 Jahre am Markt tätig sind – mit einem maximalen Darlehen in Höhe von 5 Mio. Euro. Grundlage ist das KfW-Programm Unternehmerkredit – KMU-Variante.
  • Startfinanzierung 80: fördert KMU-Unternehmen mit einem maximalen Darlehensbetrag bis zu 100.000 Euro. Gefördert werden 100 % der förderfähigen Kosten. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt 80 % der Bürgschaft.

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG

Bayern

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

  • Existenzgründercoaching: für die Beratung freier und gewerblicher Existenzgründer werden bis zu 70 % der Beratungskosten übernommen.

Weitere Förderprogramme

  • Bayerisches Technologieförderungs-Programm (BayTP): Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen in ihrem Entwicklungs- und Anwendungsvorhaben. Zinsgünstige Darlehen bis maximal 80 % der förderfähigen Aufwendungen – oder Zuschüsse bis maximal 25 % – können gewährt werden. Der Zuschuss bei einem KMU-Zuschlag kann sogar bis zu 35 % gewährt werden. Bei Anwendungsvorhaben werden zinsverbilligte Darlehen bis maximal 80 % der Vorhabenskosten gewährt, bei Investitionskosten werden maximal 15 % subventioniert und Implementierungskosten bis zu 20 %.
  • Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründung (BayTou): Unterstützung für technologische und wirtschaftlich risikobehaftete Entwicklungsvorhaben. Zuschüsse werden mit einem Fördersatz bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt (max. Zuschuss bis zu 15.000 Euro). In der Konzeptionsphase beträgt der Zuschuss 26.000 Euro bei einem Fördersatz von maximal 30 %.
  • Innovationsgutscheine: Kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe sowie Existenzgründer können die Innovationsgutscheine 1 und 2 beantragen:
  • Innovationsgutschein 1 ist für die Planung, Entwicklung und Umsetzung sowie eine wesentliche qualitative Verbesserung neuer/bestehender Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen gedacht und wird mit einem Fördersatz von bis zu 50 % unterstützt. Es ist eine Förderung bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten (maximal 15.000 Euro) möglich.
  • Innovationsgutschein 2 soll finanzintensivere und wirtschaftlich riskantere innovative Projekte mit einem Auftragsvolumen von mindestens 25.000 Euro ermöglichen. Der Fördersatz beträgt 50 %, in den demografisch betroffenen Regionen sogar 60 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 30.000 Euro.

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR BAYERN

Berlin

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

  • Existenzgründer können im Rahmen der „Förderung unternehmerischen Know-hows“ einen Zuschuss von 50 % zur Vorgründungsberatung beantragen.

Weitere Förderprogramme

  • Meistergründungsprämie: bei einer Neugründung oder Übernahme planen oder einer geplanten Beteiligung werden Handwerksmeister mit einer Meistergründungsprämie in Höhe von 7.000 Euro gefördert. Zur Arbeitsplatzförderung können innerhalb von drei Jahren im Rahmen der Meistergründungsprämie zusätzlich 5.000 Euro beantragt werden
  • Potenzialberatungen: gemeinsam mit einem qualifizierten Berater wird das Potential des Unternehmens ermittelt. Gefördert werden 50 % der Beratungskosten (max. 8.000 Euro)
  • Mikrokredite, Gründungs- und Wachstumsdarlehen aus dem KMU-Fonds: Förderung bei Existenzgründungen, -festigungen, Betriebsübernahmen, Neuansiedlungen, Verlagerungen oder Erweiterungen, Rationalisierungsmaßnahmen, Reinvesitionen und Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge. Gefördert werden können Direktdarlehen bis maximal 250.000 Euro, Wachstumsdarlehen bis zu 10 Mio. Euro oder 25.000 Euro als Konsortialkredit
  • BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg: die BBB bürgt mit bis zu 80 %, maximal 1,25 Mio. Euro, des beantragten Kreditbetrages bei den öffentlichen oder Hausbankkrediten. Die Bürgschaftshöhe beträgt bis zu 80 % des Kreditbetrages, jedoch maximal 40.000 Euro.

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR BERLIN

Brandenburg

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

  • Regionale Lotsendienste: einen festgelegten Fördersatz gibt es nicht, doch meist wird die Vorgründungsberatung in voller Höhe übernommen

Weitere Förderprogramme

  • Innovationsfonds des Landes Brandenburg: technologierorientierte Unternehmen können ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 40 % der förderbaren Kosten, maximal 255.000 Euro, erhalten

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR BRANDENBURG

Bremen

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

  • für kleine und mittlere Unternehmen werden bis zu 80 % der Beratungskosten übernommen, maximal bis zu 2.800 Euro

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR BREMEN

Hamburg

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

  • Existenzgründer können im Rahmen der „Förderung unternehmerischen Know-hows“ einen Zuschuss von 50 % zur Vorgründungsberatung beantragen.

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR HAMBURG

Hessen

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

  • RKW Hessen: Existenzgründungsberatung für Gründungswillige, wobei bis zu 70% der Beratungskosten übernommen werden, für Arbeitslose sogar bis zu 90%

Weitere Förderprogramme

  • Technologie- und Innovationsberatung: geförderte Beratung in verschiedenen, technologieorientierten Themengebieten. Gefördert werden 400 Euro je Beratungstag, maximal 2.000 Euro pro Projekt. In den RWB-EFRE-Fördergebieten – Regierungsbezirke Kassel, Gießen und Darmstadt – werden sogar 450 Euro je Beratungstag, maximal bis zu 2.250 Euro, gefördert. Es werden bis zu 60 % gefördert.

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR HESSEN

Mecklenburg-Vorpommern

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

  • Bildungschecks: für die Beratung und Begleitung vor der Existenzgründung erhalten Existenzgründer bis zu 80 % Förderung, Studenten sogar 90 %

Weitere Förderprogramme

  • Gründungshilfe für technologieorientierte Unternehmen: Existenzgründer sowie technologieorientierte Kleinstunternehmen und können finanzielle Unterstützung durch die GENIUS Venture Capital GmbH als Gesellschafter erhalten (Investitionsvolumen von 100.000 Euro bis zu 1.5 Mio. Euro) in das Unternehmen einbringen.
  • Kostenlose Gründungsberatung aus der Arbeitslosigkeit: Im Postleitzahlengebiet 17*** und Umgebung können Empfänger von ALG I und II eine kostenlose Gründungsberatung in Anspruch nehmen, die im Rahmen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) finanziert wird.

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR MECKLENBURG-VORPOMMERN

Niedersachsen

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

  • Existenzgründer können im Rahmen der „Förderung unternehmerischen Know-hows“ einen Zuschuss von 50 % (Region Lüneburg: 60%) zur Vorgründungsberatung beantragen.

Weitere Förderprogramme

  • Beteiligungsberatung: Bezuschussung von 50 % (max. 400 Euro je Tagwerk) der Ausgaben für eine Beteiligungsberatung bei kleinen und mittleren Unternehmen

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR NIEDERSACHSEN

Nordrhein-Westfalen

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

  • Beratungsprogramms IBP: gefördert werden bis zu 50% (bzw. 80 % für Arbeitslose, Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende)
  • Beratungsprogramm Wirtschaft NRW: Zirkelberatung für Gründer bis zu 50 % (max. 400 € pro Beratungstag) Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Hochschulabsolventen werden sogar bis zu 90 % der Kosten (maximal 720 € pro Beratungstag) gefördert
  • Potentialberatung NRW: Ermittlung des unternehmerischen Potentials durch qualifizierten Berater; 50 % der Kosten werden gefördert

Weitere Förderprogramme

  • Innovationsgutscheine: Innovationsgutschein B, mit einer maximalen Fördersumme von 5.000 €; Innovationsgutschein F+E (Forschung und Entwicklung) mit einer maximalen Fördersumme von 10.000 €
  • Maximale Förderung von 50 % der Ausgaben, 80 % sogar bei kleinen Unternehmen
  • Meistergründungsprämie: bei Neugründung, Übernahme oder Beteiligung an einem Betrieb durch einen Handwerksmeister- oder eine Meisterin kann eine Fördersumme in Höhe von 7.500 € beantragt werden
  • Bildungsschecks: Förderung zur beruflichen Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen (max. 500 € pro Bildungsscheck)

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Rheinland-Pfalz

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

  • Das Land Rheinland-Pfalz fördert Gründer mit einem Beratungsprogramm bis zu 50% werden gefördert. Das maximal förderfähige Honorar beträgt 9 Tagewerke (ca. 3.600€).

Weitere Förderprogramme

  • Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz GmbH (ISB) fördert Gründer ab dem 55. Lebensjahr und Unternehmer, die ihr Geschäft aufgrund einer Erwerbsunfähigkeit nicht weiterführen können, mit 50 % der förderbaren Kosten

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR RHEINLAND-PFALZ

Saarland

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

  • Beratungszuschüsse in Höhe von 75 % des Beraterhonorars können für kleine und mittlere Unternehmen gewährleistet werden

Weitere Förderprogramme

  • Beratungsprogramm: fördert Existenzgründer sowie Freie Berufe mit einer Beratung. Die Vorgründungsberatung wird mit 400 Euro pro Beratungstag bezuschusst, Beratung bez. Unternehmensnachfolge mit 200 Euro je Beratungstag und aktives Risikomanagement mit 400 Euro je Beratungstag

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR DAS SAARLAND

Sachsen

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

  • für Existenzgründer oder auch kleine Unternehmen werden Beratungskosten bis zu 50 % übernommen

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR SACHSEN

Sachsen-Anhalt

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

  • bis zu 90 % der Beratungskosten können durch das Programm Ego.-Start übernommen werden

Weitere Förderprogramme

  • Beratungshilfeprogramm: bis zu 50 % Bezuschussung für Beratungen von Unternehmen nach KMU- Definition und für Freie Berufe

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR SACHSEN-ANHALT

Schleswig-Holstein

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

  • Existenzgründer können im Rahmen der „Förderung unternehmerischen Know-hows“ einen Zuschuss von 50 % zur Vorgründungsberatung beantragen.

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR SCHLESWIG-HOLSTEIN

Thüringen

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

  • 70 % der Beratungskosten für Existenzgründungen aus betriebswirtschaftlichen und technischen Bereichen

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR THÜRINGEN

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