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Fördermittel zur Unterstützung Ihrer Existenzgründung

Wer sich selbstständig machen möchte oder bereits gegründet hat, kann verschiedene Fördermittel für seine Selbstständigkeit in Anspruch nehmen. Welche Förderprogramme für Sie in Frage kommen, richtet sich immer nach dem Bundesland und Ihrer persönlichen Situation. Diese kann in einem kostenlosen Telefonberatungsgespräch mit uns geklärt werden, aber wir wollen Ihnen bereits hier die Möglichkeit geben, die Förderprogramme Ihres Bundeslandes kennenzulernen. Neben den bundesland-spezifischen Programmen gibt es aber auch deutschlandweite Fördermittel, zu denen Sie hier auch weitere Informationen finden können.

Service: Sie möchten nicht den ganzen Text hier lesen und suchen nach Fördermitteln? Dann machen Sie einfach unseren Fördercheck, wir rufen Sie gerne zurück!

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Fördermittel nach Bundesländern

Baden-Württemberg

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

Weitere Förderprogramme

  • Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen und innovative Existenzgründer: Innovationsgutschein A für wissenschaftliche Tätigkeiten in der Vorgründungsphase; max. Fördersumme: 2.500 Euro.
  • Innovationsgutschein B für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten; max. Fördersumme von 5.000 Euro. Innovationsgutschein B Hightech für Existenzgründer aus der Hightech-Branche, mit einer Fördersumme von bis zu 20.000 Euro. Gefördert werden Unternehmen in den ersten drei Gründungsjahren.
  • Gründungs- und Wachstumsfinanzierung: von der L-Bank in Kooperation mit der KfW angeboten und richtet sich an Unternehmen bis zu 5 Jahren seit Gründung und die die KMU-Definition erfüllen. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 5 Mio. Euro.
  • Startfinanzierung 80: fördert KMU-Unternehmen, die nicht älter als 5 Jahre sind, mit einem maximalen Darlehensbetrag bis zu 100.000 Euro und bis zu 600.000 für Teamgründungen. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt dabei 80 % der Bürgschaft.

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG

Bayern

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

  • Vorgründungscoaching (ESF+ 2021–2027): für die Beratung freier und gewerblicher Existenzgründer werden bis zu 70 % der Beratungskosten übernommen.

Weitere Förderprogramme

  • Bayerisches Technologieförderungs-Programm (BayTP+): Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen in ihrem Entwicklungs- und Anwendungsvorhaben. Zinsgünstige Darlehen bis 100 % der förderfähigen Aufwendungen – oder Zuschüsse bis maximal 70 % – können gewährt werden. Bei Anwendungsvorhaben werden zinsverbilligte Darlehen bis 100 % der Vorhabenskosten gewährt.
  • Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründung (BayTou): Unterstützung für technologische und wirtschaftlich risikobehaftete Entwicklungsvorhaben. Zuschüsse werden mit einem Fördersatz bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt (max. Zuschuss bis zu 150.000 Euro). Bei Konzeptvorhaben beträgt der Zuschuss 26.000 Euro bei einem Fördersatz von maximal 35 %. In Ausnahmefällen liegt der Zuschuss bei maximal 52.000 Euro.
  • Innovationsgutscheine: Kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe sowie Existenzgründer können die Innovationsgutscheine standard und den Innovationsgutschein spezial beantragen:
  • Innovationsgutschein standard ist für die Planung, Entwicklung und Umsetzung sowie eine wesentliche qualitative Verbesserung neuer/bestehender Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen gedacht. Es ist eine Förderung bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten (maximal 30.000 Euro) möglich.
  • Innovationsgutschein spezial soll finanzintensivere und wirtschaftlich riskantere innovative Projekte ermöglichen. Der Fördersatz beträgt 50 %, in den demografisch betroffenen Regionen sogar 60 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 80.000 Euro.

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR BAYERN

Berlin

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung:

  • Regionale Lotsendienste: einen festgelegten Fördersatz gibt es nicht, doch meist wird die Vorgründungsberatung in voller Höhe übernommen.

Weitere Förderprogramme

  • Meistergründungsprämie: bei einer Neugründung oder Übernahme planen oder einer geplanten Beteiligung werden Handwerksmeister mit einer Meistergründungsprämie in Höhe von 10.000 Euro gefördert – Frauen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro. Zur Arbeitsplatzförderung können innerhalb von drei Jahren im Rahmen der Meistergründungsprämie zusätzlich 6.000 Euro beantragt werden
  • Mikrokredite, Gründungs- und Wachstumsdarlehen aus dem KMU-Fonds: Förderung bei Existenzgründungen, -festigungen, Betriebsübernahmen, Neuansiedlungen, Verlagerungen oder Erweiterungen, Rationalisierungsmaßnahmen, Reinvesitionen und Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge. Gefördert werden können Direktdarlehen bis maximal 250.000 Euro, Wachstumsdarlehen bis zu 10 Mio. Euro oder 25.000 Euro als Konsortialkredit
  • BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg: die BBB entlastet Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe in Form einer Bürgschaft von ihrem Kreditrisiko. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 2 Mio. Euro und deckt bis zu 80 % der Kreditsumme ab.

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR BERLIN

Brandenburg

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

  • Regionale Lotsendienste: einen festgelegten Fördersatz gibt es nicht, doch meist wird die Vorgründungsberatung in voller Höhe übernommen.

Weitere Förderprogramme

  • Innovationsfonds des Landes Brandenburg: technologierorientierte Unternehmen können ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 40 % der förderbaren Kosten, maximal 255.000 Euro, erhalten
  • Meistergründungsprämie Brandenburg: bei einer Neugründung oder Übernahme oder einer geplanten Beteiligung werden Handwerksmeister mit einer Meistergründungsprämie in Höhe von 12.000 Euro gefördert. Zur Arbeitsplatzförderung können innerhalb von drei Jahren im Rahmen der Meistergründungsprämie zusätzlich bis zu 7.000 Euro beantragt werden.
  • Frühphasen- und Wachstumsfonds: Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) unterstützt Unternehmen in Brandenburg bei der Stärkung und Sicherung ihrer Eigenkapitalausstattung. Dies kann durch offene Beteiligungen oder nachrangige Darlehen (zusammen bis max. 1,2 Mio. Euro) erfolgen. Die ILB finanziert Investitionen und bietet Unterstützung in verschiedenen Phasen (Gründungs- und Wachstumsphase).

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR BRANDENBURG

Bremen

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

  • Starthaus Coachingprogramm (BRUT): für kleine und mittlere Unternehmen werden bis zu 8.500 Euro der Beratungskosten übernommen.
  • Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen: Förderung bis zu 80 % der Beratungskosten (höchstens 2.800 Euro).

Weitere Förderprogramme

  • Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) – Beratungskostenzuschüsse: Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen im Land Bremen einen Zuschuss zu Beratungsleistungen für ihre Unternehmensgründung oder -führung erhalten. Der Zuschuss beträgt maximal 50 % der Aufwendungen bis zu 15.000 Euro pro Projekt. Die Gesamtförderung für Beratungskosten darf 50.000 Euro innerhalb von 36 Monaten nicht überschreiten

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR BREMEN

Hamburg

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

  • Regionale Lotsendienste: einen festgelegten Fördersatz gibt es nicht, doch meist wird die Vorgründungsberatung in voller Höhe übernommen.

Weitere Förderprogramme

  • InnoFounder: Unternehmen von bis zu 5 Mitarbeitenden können unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten. Das Land Hamburg unterstützt innovative Gründerteams und Einzelgründer mit Zuschüssen zum Lebensunterhalt und zu den Gründungskosten. Die Förderung umfasst alle Branchen, insbesondere digitale Gründungsvorhaben. Der Zuschuss beträgt pauschal 2.500 Eurp pro Person pro Monat für maximal 18 Monate, mit einem Höchstbetrag von 75.000 Euro für Gründungsteams und 45.000 Euro für Einzelgründungen. Pro Gründerteam werden maximal 3 Personen gefördert.

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR HAMBURG

Hessen

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

  • Gründungs- und Mittelstandsförderung – Existenzgründungsberatung, Unternehmensberatung, Coaching und Check-Ups: Bis zu 60 % der Beratungskosten werden übernommen, in Einzelfällen bis zu 75 %. Das maximal förderfähige Beraterhonorar beträgt 5 Tagewerke. Unternehmen mit einer tatsächlichen oder geplanten Betriebsstätte können innerhalb von drei Jahren bis zu 12.000 Euro (in EFRE-Vorranggebieten 13.000 Euro) an Zuwendungen erhalten. Anträge sind bei der WIBank zu stellen.

Weitere Förderprogramme

  • Innovationsförderung – innovative Unternehmensneugründungen: Gründer eines kleinen innovativen Unternehmens können unter bestimmten Bedingungen eine Förderung in Form einer Beteiligung oder eines Zuschusses erhalten. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Innovationsförderung und umfasst Ausgaben für die technische Weiterentwicklung, Schutzrechte, Mieten, Personal, Marketing, Investitionen und mehr. Die Beteiligung kann bis zu 800.000 Euro betragen, während im C-Fördergebiet ein höherer Betrag von bis zu 1,2 Millionen Euro möglich ist. Bei Gründungen in speziellen Einrichtungen besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss von bis zu 50 % der Ausgaben für maximal 2 Jahre zu erhalten.

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR HESSEN

Mecklenburg-Vorpommern

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

  • Bildungschecks: für die Beratung und Begleitung vor der Existenzgründung erhalten Existenzgründer bis zu 80 % Förderung, Studenten sogar 90 %

Weitere Förderprogramme

  • Gründungshilfe für technologieorientierte Unternehmen: Existenzgründer sowie technologieorientierte Kleinstunternehmen und können finanzielle Unterstützung durch die GENIUS Venture Capital GmbH als Gesellschafter erhalten (Investitionsvolumen von 100.000 Euro bis zu 1,5 Mio. Euro, im Einzelfall bis zu 3 Mio. Euro) in das Unternehmen einbringen.
  • Kostenlose Gründungsberatung aus der Arbeitslosigkeit: Im Postleitzahlengebiet 17*** und Umgebung können Empfänger von ALG 1 und Bürgergeld eine kostenlose Gründungsberatung in Anspruch nehmen, die im Rahmen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) finanziert wird.
  • Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum: Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Gründung und Erweiterung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum. Unter bestimmten Bedingungen können Gründer einen Zuschuss erhalten, um Investitionen für die Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte für nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten durchzuführen. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und bis zu 35 % bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro betragen.

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR MECKLENBURG-VORPOMMERN

Niedersachsen

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

  • Regionale Lotsendienste: einen festgelegten Fördersatz gibt es nicht, doch meist wird die Vorgründungsberatung in voller Höhe übernommen.

Weitere Förderprogramme

  • NBeteiligung: Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer durch die Bereitstellung von Beteiligungskapital. Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die in der Wachstumsphase sind oder innovative und technologische Ideen umsetzen möchten. Die Förderung erfolgt in Form einer offenen oder stillen Beteiligung über die NBank. Die Höhe der Förderung variiert je nach Markterfahrung des Unternehmens und beträgt zwischen 150.000 Euro und 2,5 Millionen Euro.

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR NIEDERSACHSEN

Nordrhein-Westfalen

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

  • Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW): Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Existenzgründungen durch die Förderung von Beratungskosten. Die Förderung umfasst die Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung der Geschäftsidee. Sie richtet sich sowohl an Neugründungen als auch an Übernahmen oder mehrheitliche Beteiligungen an bestehenden Unternehmen. Der Zuschuss beträgt 50 % eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 Euro pro Tagewerk. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Zuschuss für bestimmte Zielgruppen auf 80 % erhöht werden. Bei Zirkelberatungen können sogar bis zu 90 % des Tageswerksatzes, maximal jedoch 720 Euro gefördert werden.

Weitere Förderprogramme

  • Potentialberatung NRW: Ermittlung des unternehmerischen Potentials durch qualifizierten Berater, 50 % der Kosten werden gefördert.
  • Meistergründungsprämie: bei Neugründung, Übernahme oder Beteiligung an einem Betrieb durch einen Handwerksmeister- oder eine Meisterin kann eine Fördersumme als einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 10.500 Euro.
  • Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Gutscheine: NRW unterstützt mittelständische Unternehmen bei Produktinnovationen und Digitalisierung durch Gutscheine. Mit diesen können externe Beratungs- und Umsetzungsdienstleistungen in Anspruch genommen werden. Förderung wird als Zuschuss vergeben: 80 % für Kleinst- und kleine Unternehmen, 60 % für mittlere Unternehmen. Maximal 15.000 Euro für Digitalisierung/Analyse, 40.000 Euro für Innovation. 2 Jahre Gültigkeit, Ausnahmen möglich.
  • Bildungsschecks: Förderung zur beruflichen Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen (max. 500 Euro pro Bildungsscheck)

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Rheinland-Pfalz

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

  • Betriebsberatungen für Existenzgründer: Das Land Rheinland-Pfalz fördert Gründer mit einem Beratungsprogramm. Mit diesem können bis zu 50 % der Kosten einer Existenzgründungsberatung gefördert werden. Das maximal förderfähige Honorar beträgt 9 Tagewerke (maximal: 3.600 Euro).

Weitere Förderprogramme

  • Innovationsfonds I: Mit dieser Förderung erhalten innovative Technologieunternehmen Venture-Capital zur Unterstützung bei Neugründungen. Die Förderung kann entweder in Form einer stillen oder einer offenen Beteiligung erfolgen und kann bis zu 1 Million Euro betragen, verteilt auf mehrere Finanzierungsrunden. Das Ziel der Förderung ist die Entwicklung und Markteinführung innovativer oder technologieorientierter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
  • Innovationsfonds II: Mit diesem Fördermittel erhalten kleine Technologieunternehmen Beteiligungskapital für die Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Die Beteiligung kann bis zu 1 Million Euro betragen und in mehreren Finanzierungsrunden erfolgen.

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR RHEINLAND-PFALZ

Saarland

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

  • Beratung von Existenzgründern sowie zur Unternehmensnachfolge (Beratungsprogramm Saarland): Beratungszuschüsse in Höhe von bis zu 80 % des Beraterhonorars können für kleine und mittlere Unternehmen gewährleistet werden

Weitere Förderprogramme

  • Startkapital-Programm des Saarlandes: Das Startkapital-Programm des Saarlandes bietet Existenzgründern und Unternehmen langfristige zinsgünstige Darlehen von bis zu 25.000 Euro für Investitionen und Betriebsmittel. Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre mit tilgungsfreien Anlaufjahren, und das Saarland übernimmt die Zinsen für die ersten 24 Monate. Bei Schaffung von Arbeitsplätzen kann ein Teil des Darlehens in einen Zuschuss umgewandelt werden, und es gibt eine Zinssatzreduzierung bei Teilnahme an bestimmten Förderprogrammen.

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR DAS SAARLAND

Sachsen

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

  • ESF Plus – Gründungsberatung: Zuschüsse für eine Vorgründungsberatung oder eine Beratung zur Unternehmensnachfolge. Der Zuschuss beträgt bis zu 400 Euro pro Tagwerk für Gründungsberatungen (max. 5 Tageswerke) und bis zu 500 Euro pro Tagwerk für Beratungen zur Unternehmensnachfolge (max. 10 Tageswerke).

Weitere Förderprogramme

  • Frauen-Förderung in Sachsen: Seit 2016 werden Existenzgründerinnen im ländlichen Raum des Freistaats Sachsen durch eine Festbetragsfinanzierung von 8.000 Euro gefördert.
  • Innovative Unternehmensgründungen (InnoStartBonus): Existenzgründer mit innovativen und nachhaltigen Gründungsvorhaben vor und zu Beginn ihrer Gründung können einen Zuschuss zum Lebensunterhalt. Dieser beträgt 1.050 Euro pro Monat für bis zu 12 Monate. Für unterhaltspflichtige Kinder gibt es einen zusätzlichen Zuschlag. Die Förderung erfolgt durch ein Wettbewerbsverfahren, bei dem Ideenpapiere zu bestimmten Stichtagen eingereicht werden.

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR SACHSEN

Sachsen-Anhalt

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

  • Regionale Lotsendienste: einen festgelegten Fördersatz gibt es nicht, doch meist wird die Vorgründungsberatung in voller Höhe übernommen.

Weitere Förderprogramme

  • IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen: Unterstützung für kleine Unternehmen in Sachsen-Anhalt mit Beteiligungen bei Neugründungen und in den ersten fünf Jahren nach der Gründung. Es werden stille oder offene Beteiligungen bis zu 25 % des Kapitals gewährt.
  • IB-Gründungsdarlehen (Sachsen-Anhalt IMPULS) der Investitionsbank Sachsen-Anhalt: Dieses Förderprogramm bietet jungen Unternehmen und Gründern in Sachsen-Anhalt Finanzierungsmöglichkeiten. Es können Darlehen von mindestens 10.000 bis normalerweise maximal 500.000 Euro beantragt werden.

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR SACHSEN-ANHALT

Schleswig-Holstein

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

  • Regionale Lotsendienste: einen festgelegten Fördersatz gibt es nicht, doch meist wird die Vorgründungsberatung in voller Höhe übernommen.

Weitere Förderporgramme

  • Wachstum im Norden: Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH (BB-SH) unterstützen Existenzgründer, mittelständische Unternehmen und Freiberufler durch zinsgünstige Darlehen und Ausfallbürgschaften. Die Förderung erstreckt sich auf Investitionsvorhaben, Betriebsmittel und eigengenutzte Immobilien. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Existenzgründer mit Sitz oder Investitionsort in Schleswig-Holstein. Die Höhe des Darlehens liegt zwischen 25.000 Euro und 4 Millionen Euro, während die Bürgschaftsquote der BB-SH bis zu 80 % des Darlehensbetrags beträgt, wobei die maximale Bürgschaft auf 2 Millionen Euro begrenzt ist.

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR SCHLESWIG-HOLSTEIN

Thüringen

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

  • Regionale Lotsendienste: einen festgelegten Fördersatz gibt es nicht, doch meist wird die Vorgründungsberatung in voller Höhe übernommen.

Weitere Förderprogramme

  • Beratungsrichtlinie – Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen: Förderung von bis zu 75 % der Beratungskosten für Existenzgründungen aus betriebswirtschaftlichen und technischen Bereichen.
  • Thüringen-Dynamik: Das Land Thüringen unterstützt Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler bei unternehmerischen Investitionen durch zinsgünstige Darlehen. Die Förderung erstreckt sich auf neu anzuschaffende Wirtschaftsgüter, Modernisierungsmaßnahmen, Unternehmenskäufe und Nachfolgen. Die Darlehenshöhe liegt zwischen 5.000 Euro und 2 Millionen Euro.

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK FÜR THÜRINGEN

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