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Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Existenzgründer mit Hilfe des Beratungsprogramms IBP. Gefördert werden bis zu 50% der Beratungskosten. Arbeitslose, Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende erhalten sogar eine Förderung bis zu 80% der Beratungskosten. Das maximal förderfähige Beraterhonorar beträgt 4 Tagewerke à 720 Euro (2.300 Euro/ 1.440 Euro).

Des Weiteren fördert das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW Existenzgründer mit einer Zirkelberatung in finanziellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen. Dieses Beratungsangebot wird sowohl von der EU als auch vom Land NRW gefördert. Vor allem für Gründerinnen und Gründer mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten sind diese Zirkelberatungen ideal. Weitere Informationen zu Zirkelberatungen in NRW finden Sie hier.

Förderprogramme für Existenzgründer – Potentialberatung NRW

Die Potentialberatung NRW stellt Ihnen einen qualifizierten Berater zur Seite, der mit Ihrer Hilfe sowie Ihrer Beschäftigten das Potential Ihres Unternehmens ermittelt. Gefördert werden 50 % der Beratungskosten, maximal 500 Euro pro Tagewerk.

Förderprogramme für Existenzgründer und etablierte Unternehmen – BAFA-Förderung Deutschland

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ vom BAFA ist ein Förderprogramm für eine qualifizierte Beratung. Seit 2005 wird das BAFA aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen EU kofinanziert.

Gefördert werden:

  • Junge Unternehmen bis zu 2 Jahren nach der Gründung: Fördersatz 50 %, maximal 2.000 Euro
  • Bestandsunternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung: Fördersatz 50 %, maximal 1.500 Euro
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten: Fördersatz 90 %, maximal 2.700 Euro

Förderzuschüsse für Existenzgründer und Unternehmer müssen nicht zurückgezahlt werden!

Innovationsgutschein

Das Land NRW fördert kleine und mittlere Unternehmen nach der KMU-Definition mit zwei Innovationsgutscheinen:

  • Innovationsgutschein B für eine externe wissenschaftliche Beratung in der Vorgründungsphase mit einer maximalen Fördersumme von 5.000 Euro.
  • Innovationsgutschein F+E (Forschung und Entwicklung) für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten mit einer maximalen Fördersumme von 10.000 Euro.

Maximal werden jedoch 50 % der Ausgaben gefördert, 80 % sogar bei kleinen Unternehmen.

Meistergründungsprämie

Das Land NRW fördert Handwerksmeister und Handwerksmeisterinnen, die eine Neugründung oder Übernahme planen oder sich an einem bestehenden Betrieb beteiligen wollen, mit einer Meistergründungsprämie. Die Höhe der Förderung beläuft sich auf 7.500 Euro.

Bildungsschecks

Das Land NRW fördert kleine und mittlere Unternehmen nach der KMU-Definition mit Zuschüssen zur beruflichen Weiterbildung. Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro pro Bildungsscheck.

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