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Gewerbeanmeldung? Gewerbe anmelden richtig gemacht!

Gewerbeanmeldung richtig gemacht

Will man eine Existenzgründung angehen oder eine selbstständige Tätigkeit ausüben, führt häufig kein Weg an einer Gewerbeanmeldung vorbei. Was bei dieser wichtig ist, wie diese abläuft und wer ein Gewerbe anmelden muss, lesen Sie hier.

Wichtig: Es gibt staatliche Fördergelder, die nur vor der Gewerbeanmeldung vergeben werden. Jetzt unseren Fördercheck machen und nichts verpassen!

Inhaltsverzeichnis

Vor der Gewerbeanmeldung Businessplan-Erstellung nicht vergessen

Wer sich selbstständig machen möchte, sollte vor der Gewerbeanmeldung einen Businessplan erstellen. Dieser hilft dabei, Stärken und Schwächen der Geschäftsidee zu erkennen, Wettbewerbssituationen auszuloten und die finanzielle Planung zu klären. Ein Geschäftsplan dient dem Gründer somit als wertvolle Orientierung für seine Existenzgründung und ist zudem ein unabdingbares Dokument bei der Kapitalbeschaffung. Dies gilt im Übrigen auch nach der Gründung. Ein fehlender oder fehlerhafter Businessplan ist ein Hauptgrund für die Ablehnung von Fördermittel-, Förderkredit– und Zuschussanträgen. Auch ist ohne diesen kaum ein Investor (Business Angel bzw. Venture Capital) bereit, Geld in das Unternehmen zu stecken. Der Königsweg ist daher, erst einen Businessplan zu erstellen und anschließend die Gewerbeanmeldung anzugehen.

Definition: Was ist ein Gewerbe?

Unter Gewerbe versteht man eine selbstständige Tätigkeit, die auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Zudem muss diese erlaubt sowie nach außen gerichtet und als solche durch Dritte offen erkennbar sein. Allgemein fallen unter den Begriff Gewerbe produzierende und verarbeitende Gewerbe im Bereich Industrie und Handwerk sowie dienstleistende Einrichtungen. Ein Gewerbe wird durch einen Gewerbetreibenden in einem Gewerbebetrieb ausgeführt.

Gibt es eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung?

Wer sich selbstständig machen möchte, hat seine Existenzgründung laut Paragraph 14 der Gewerbeordnung (GewO) beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden. Der Existenzgründer erhält im Anschluss den sogenannten Gewerbeschein. Dieser ist eine Empfangsbestätigung der zuständigen Behörde, welche den Gründer dazu berechtigt, ein Gewerbe zu führen.

Nicht jede Existenzgründung muss Gewerbe anmelden

Für einige Branchen besteht keine Pflicht zur Gewerbeanmeldung. Ausgenommen von dieser sind z.B. Freiberufler. Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten, Steuerberater oder Künstler sind von der Pflicht der Gewerbeanmeldung befreit. Dies gilt im Übrigen auch für Wissenschaftler und Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft. Diese Ausnahmen gelten, solange die aufgeführten Berufsgruppen nicht in einer bestimmten Rechtsform (beispielsweise einer GmbH) tätig sind.

Wann wird der Gang zum Gewerbeamt fällig?

Neben der Gewerbeanmeldung bei der Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ist der Gang zum Gewerbeamt in diesen Fällen zwingend:

Welche Unterlagen werden für die Gewerbeanmeldung benötigt?

Wer sein Gewerbe anmelden und den Gewerbeschein beantragen möchte, benötigt hierfür bestimmte Unterlagen, die beim Gewerbeamt einzureichen sind. Welche Dokumente das sind, hängt von der Form des Gewerbes ab. Grundsätzlich werden von allen Gewerbetreibenden

  • der Personalausweis oder Reisepass wie auch
  • der Antrag zur Gewerbeanmeldung

verlangt. Ausländische Existenzgründer benötigen darüber hinaus einen gültigen Reisepass, eine Meldebescheinigung sowie eine gültige Aufenthaltsgenehmigung. 

Manche Gewerbe sind erlaubnispflichtig

Erlaubnispflichtige GewerbeNach Paragraph 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedem gestattet. Jedoch gelten für einige Branchen spezielle Erlaubnisvorschriften. Diese Bereiche bezeichnet man als erlaubnispflichtige Gewerbe. Hierfür benötigen Existenzgründer bei der Gewerbeanmeldung neben dem Personalausweis und dem Antrag zur Gewerbeanmeldung weitere Dokumente oder Nachweise. Diese Unterlagen weisen nach, dass der Antragsteller über eine Erlaubnis zur Ausübung des jeweiligen Berufes verfügt. Branchenabhängig können diese sein:

  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Gaststättenerlaubnis
  • Handelsregisterauszug
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Amtsärztliche Bescheinigungen 

Formular für die Gewerbeanmeldung: selten online möglich

Wer ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden möchte, muss ein Formular ausfüllen. In diesem werden neben dem Namen und den Kontaktdaten des Existenzgründers folgenden Angaben abgefragt:

  • Name und Rechtsform der Existenzgründung
  • Ort und Nummer des Registereintrags
  • Zahl der Mitarbeiter
  • Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter
  • Grund für die Gewerbeanmeldung
  • Beschreibung der angemeldeten Tätigkeit

Ist das Formular ausgefüllt, wird dieses in der Regel persönlich beim zuständigen Gewerbeamt abgegeben. Dieses befindet sich in der Stadt, in welcher sich der Sitz des Gewerbes befindet.

Neben der persönlichen Anmeldung kann die Gewerbeanmeldung auch online vorgenommen werden. Hierfür füllen Existenzgründer Online-Formular auf dem Portal der zuständigen Behörde aus und geben dieses ausgedruckt und unterschrieben beim Gewerbeamt vor Ort ab. Eine vollständige Online-Gewerbeanmeldung gibt es bisher nur in wenigen Städten wie zum Beispiel in Berlin. Bei der Anmeldung im Internet laden Existenzgründer auf der Webseite des Gewerbeamtes eine Bilddatei des Personalausweises und je nach Branche weitere Nachweise hoch. Zum Abschluss wird die Gewerbemeldung als Beleg ausgedruckt.

Sind mit der Gewerbeanmeldung Kosten verbunden?

Unabhängig davon, ob Existenzgründer ihr Gewerbe persönlich oder online anmelden, ist eine bestimmte Gebühr zu zahlen. Diese variiert je nach Stadt und Gemeinde und kann vor Ort beim Gewerbeamt in bar oder in manchen Fällen per EC-Karte entrichtet werden. Die Gebührenhöhe liegt bei der persönlichen Anmeldung zwischen 15 Euro und 60 Euro. Im Vergleich dazu sind die Kosten für die Gewerbeanmeldung via Internet häufig geringer: Beispielsweise werden bei einer Online-Anmeldung in Berlin 15 Euro veranschlagt, während 26 Euro bei der „Offline-Anmeldung“ fällig werden.

Neben der Gebühr für die Gewerbeanmeldung können zum Beispiel bei den zuvor beschriebenen erlaubnispflichtigen gewerblichen Tätigkeiten weitere Kosten für die Beschaffung von Nachweisen und Zeugnissen anfallen.

Welche Stellen erfahren von der Gewerbeanmeldung?

Haben Existenzgründer das Formular zur Gewerbeanmeldung und alle nötigen Dokumente eingereicht, erhalten diese innerhalb kurzer Zeit den Gewerbeschein. Nach dessen Ausstellung informiert das Gewerbeamt weitere Stellen über die Gründung, dazu gehören:

  • Finanzamt
  • Statistisches Landesamt
  • Industrie- und Handelskammer wie auch ggf. Handwerkskammer
  • Gewerbeaufsicht

Nach der Gewerbeanmeldung erhalten Existenzgründer einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt, in dem Angaben zur Person und Selbstständigkeit gemacht werden. Unter anderem wird geprüft, ob die Kleinunternehmerregelung greift und welche Art der Gewinnermittlung anzuwenden ist.

Fördermittel vor und nach der Gewerbeanmeldung beantragen

Wer sich selbstständig machen will, sollte sich vor der Gewerbeanmeldung über die Geschäftsidee an sich wie auch über die Finanzierung und Förderung Gedanken machen und Informationen einholen: Fehler in dieser Phase können gravierende Folgen haben und das Aus für die Existenzgründung bedeuten. Wer dies vermeiden will, sollte zusammen mit einem Gründungsberater einen professionellen Businessplan erstellen. Mit diesem ist sichergestellt, dass kein wichtiger Aspekt vergessen wurde. Diese Form der Beratung wird übrigens gefördert: Die Kosten für die Existenzgründungsberatung werden je nach Bundesland anteilig bis zu 80 % übernommen. Nach der Gewerbeanmeldung kann das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragt werden.

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