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Förderprogramme in Bayern

Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung

Das Land Bayern unterstützt freie und gewerbliche Existenzgründer mit Hilfe eines Existenzgründercoachings. Bis zu 70% der Beratungskosten werden übernommen.

Das maximal förderfähige Beraterhonorar beträgt 10 Tagewerke (8.000€).

Förderprogramme für Existenzgründer und etablierte Unternehmen – BAFA-Förderung Deutschland

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ vom BAFA ist ein Förderprogramm für eine qualifizierte Beratung. Seit 2005 wird das BAFA aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen EU kofinanziert.

Gefördert werden:

  • Junge Unternehmen bis zu 2 Jahren nach der Gründung: Fördersatz 50 %, maximal 2.000 Euro
  • Bestandsunternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung: Fördersatz 50 %, maximal 1.500 Euro
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten: Fördersatz 90 %, maximal 2.700 Euro

Förderzuschüsse für Existenzgründer und Unternehmer müssen nicht zurückgezahlt werden!

Bayerisches Technologieförderungs-Programm (BayTP)

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen nach der KMU-Definition in ihrem Entwicklungs- und Anwendungsvorhaben.

Bei dem Entwicklungsvorhaben werden zinsgünstige Darlehen bis maximal 80 % der förderfähigen Aufwendungen – oder Zuschüsse bis maximal 25 % – gewährt. Der Zuschuss bei einem KMU-Zuschlag kann sogar bis zu 35 % gewährt werden.

Bei dem Anwendungsvorhaben werden zinsverbilligte Darlehen bis maximal 80 % der Vorhabenskosten gewährt, bei Investitionskosten werden maximal 15 % subventioniert und Implementierungskosten bis zu 20 %.

Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründung (BayTou)

Hierbei handelt es sich um finanzielle Unterstützung junger bayerische Hightech-Unternehmen, für technologische und wirtschaftlich risikobehaftete Entwicklungsvorhaben. Zuschüsse werden mit einem Fördersatz bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt, der maximale Zuschuss beträgt bis zu 15.000 Euro. In der Konzeptionsphase beträgt der Zuschuss 26.000 Euro bei einem Fördersatz von maximal 30 %.

Innovationsgutscheine

Kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe sowie Existenzgründer können die Innovationsgutscheine 1 und 2 beantragen:

  • Innovationsgutschein 1 ist für die Planung, Entwicklung und Umsetzung sowie eine wesentliche qualitative Verbesserung neuer/bestehender Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen gedacht und wird mit einem Fördersatz von bis zu 50 % unterstützt. Bei Antragstellern, die vom demografischen Wandel (Veränderungen in der Bevölkerungsentwicklung) betroffen sind, werden bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 15.000 Euro, gefördert.
  • Innovationsgutschein 2 soll finanzintensivere und wirtschaftlich riskantere innovative Projekte mit einem Auftragsvolumen von mindestens 25.000 Euro ermöglichen. Der Fördersatz beträgt 50 %, in den demografisch betroffenen Regionen sogar 60 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 30.000 Euro.

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