Förderprogramme in Sachsen
Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung
Das Land Sachsen fördert Existenzgründer oder auch kleinere und mittlere Unternehmen mit Hilfe von Beratungszuschüssen. Bis zu 50% der Beratungskosten werden übernommen. Das maximal geförderte Beraterhonorar beträgt 10 Tagewerke (ca. 7.000 €).
Förderprogramme für Existenzgründer und etablierte Unternehmen – BAFA-Förderung Deutschland
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ vom BAFA ist ein Förderprogramm für eine qualifizierte Beratung. Seit 2005 wird das BAFA aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen EU kofinanziert.
Gefördert werden:
- Junge Unternehmen bis zu 2 Jahren nach der Gründung: Fördersatz 80 %, maximal 3.200 Euro
- Bestandsunternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung: Fördersatz 80 %, maximal 2.400 Euro
- Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten: Fördersatz 90 %, maximal 2.700 Euro
Förderzuschüsse für Existenzgründer und Unternehmer müssen nicht zurückgezahlt werden!
Frauen-Förderung in Sachsen
Mit dem Ziel der Förderung von Chancengleichheit von Mann und Frau sowie der Geschlechtergerechtigkeit werden seit 2016 Existenzgründerinnen im ländlichen Raum des Freistaats Sachsen in Form einer Festbetragsfinanzierung von bis zu 6.000 Euro gefördert.
Weitere Informationen: Existenzgründungen: Frauen-Förderung in Sachsen
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