Förderprogramme in Thüringen
Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung
Das Land Thüringen fördert kleine und mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründer bei betriebswirtschaftlichen und technischen Fragen mit Hilfe von Beratungszuschüssen. Gefördert werden bis zu 70 % der Beratungskosten. Das maximal förderfähige Beraterhonorar beträgt 20 Tagewerke (ca. 11.400 Euro). Träger ist die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW).
Förderprogramme für Existenzgründer und etablierte Unternehmen – BAFA-Förderung Deutschland
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ vom BAFA ist ein Förderprogramm für eine qualifizierte Beratung. Seit 2005 wird das BAFA aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen EU kofinanziert.
Gefördert werden:
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- Junge Unternehmen bis zu 2 Jahren nach der Gründung: Fördersatz 80 %, maximal 3.200 Euro
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- Bestandsunternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung: Fördersatz 80 %, maximal 2.400 Euro
- Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten: Fördersatz 90 %, maximal 2.700 Euro
Förderzuschüsse für Existenzgründer und Unternehmer müssen nicht zurückgezahlt werden!
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