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Das Einstiegsgeld als Förderung zur Existenzgründung aus ALG 2 (Hartz 4) im Überblick

Bezieher von Arbeitslosengeld, die sich selbstständig machen wollen, können nach erfolgreicher Prüfung des Anspruchs auch eine Förderung für ihre Existenzgründung erhalten: Während Empfänger von Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) den Gründungszuschuss beantragen können, ist dies bei Arbeitslosengeld 2 (ALG 2 bzw. Hartz 4) das Einstiegsgeld.

Inhaltsverzeichnis

Dauer und Höhe der Einstiegsgeld-Förderung

Existenzgründer können das Einstiegsgeld für einen Zeitraum von insgesamt 24 Monaten erhalten. Diese Förderung ist in zwei Stufen aufgeteilt: Zunächst wird die Förderung für sechs Monate gewährt. Besteht weiterer Bedarf, kann die Förderung im Anschluss verlängert werden. Ist der Antrag auf Einstiegsgeld bewilligt, endet die Zahlung nicht mit Beendigung der Hilfebedürftigkeit, sondern wird bis zum Ende des Bewilligungszeitraums fortgesetzt. Wird die geförderte Tätigkeit jedoch früher beendet, müssen Existenzgründer das zuständige Jobcenter darüber informieren.

Im Rahmen der Förderung werden 50 % der ALG-2-Regelleistung als Zuschuss gewährt. Diese Förderung kann je nach Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft aufgestockt werden. Das Einstiegsgeld wird als Ermessensleistung des Jobcenters gewährt. Daher besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Förderung. Die Sachbearbeiter sind angehalten, jede Verlängerung genauestens hinsichtlich der wirtschaftlichen Tragfähigkeit zu überprüfen und falls nötig, die Höhe des Einstiegsgelds zu kürzen.

Zudem wird das Einstiegsgeld-Höhe für die Existenzgründung nach folgenden Bemessungsgrundlagen bestimmt:

Pauschale Bemessung: Hier erhält der Gründer bis zu 75 % des ALG-2-Regelsatzes als Förderung. Die Pauschalierung ist für „besonders zu fördernde Personen“ gedacht, die aufgrund ihrer anhaltenden Hilfebedürftigkeit arbeitslos sind und schon länger ALG 2 erhalten.

Einzelfallbezogene Bemessung: Hierbei beträgt die monatliche Förderung maximal 50 % des ALG-2-Fördersatzes. Zusätzlich kann der Grundbetrag bei längerer Dauer der Arbeitslosigkeit um weitere 20 % erhöht werden. Darüber hinaus kann für jede weitere leistungsberechtigte Person einer Bedarfsgemeinschaft ein Ergänzungsbeitrag in Höhe von 10 % gewährt werden.


Besondere Fördermöglichkeiten für die Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Füllen Sie einfach kostenlos und unverbindlich den Fördercheck aus und lassen Sie sich von uns über Ihre persönlichen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bei der Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit informieren. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und stehen Ihnen für eine Beratung zur Verfügung. Die Förderprogramme werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF unterstützt.
Existenzfoerderung durch die EU

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Investitionszuschuss: Bis zu 5.000 Euro zusätzlich zum Einstiegsgeld

Als Leistung „on top“ zum Einstiegsgeld können Hartz-4-Empfänger den Investitionszuschuss beantragen. Mit diesem erhalten Existenzgründer bis zu 5.000 Euro zusätzlich für die Beschaffung von Sachgütern (Betriebs- und Geschäftsausstattung).

Welche Kriterien müssen für den Antrag auf Einstiegsgeld erfüllt sein?

Existenzgründer, die das Einstiegsgeld und den Investitionszuschuss beantragen wollen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • eine Unternehmensgründung planen
  • Nachweis der hauptberuflichen Selbstständigkeit
  • eventuell Durchführung einer Tragfähigkeitsprüfung durch einen fachkundigen Dritten

Einstieg-Wasser

Der Businessplan als wichtiges Dokument bei der Einstiegsgeld-Beantragung

Das Einstiegsgeld wie auch der Investitionszuschuss wird beim Jobcenter beantragt. Der Sachbearbeiter prüft hierbei die Notwendigkeit der Förderung und die Tragfähigkeit der Existenzgründung. Um dies zu beurteilen, sind neben dem Antrag weitere Unterlagen notwendig:

Da kein Rechtsanspruch auf das Einstiegsgeld besteht und diese Förderung eine Ermessensleistung des Jobcenters ist, gilt es hier, den Sacharbeiter von seiner Geschäftsidee zu überzeugen. Ein wichtiges Dokument hierbei ist der Businessplan.

Dieser erklärt das Gründungsvorhaben ausführlich und gibt unter anderem einen Ausblick auf zukünftige Erfolge und auf mögliche Risiken. Da insbesondere die Businessplan-Erstellung Existenzgründern ohne Vorerfahrung häufig Schwierigkeiten bereitet, sollte ein Gründungsberater zu Rate gezogen werden. Dieser weiß, welche Inhalte in einem Geschäftsplan stehen müssen und kann auch bei der Fördermittel– und Förderkredit-Beantragung helfen. Die Höhe der Förderung für die Beratung vor der Existenzgründung ist bundeslandabhängig und beträgt bis zu 80 % der Kosten (Service-Tipp: Beratersuche).

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