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Businessplan: Finanzplan erstellen

Inhaltsverzeichnis

Definition – Finanzplan

Neben dem schriftlichen Teil, welcher das Geschäftskonzept aufführt, ist der Finanzplan ein weiteres wichtiges Kapitel in einem guten Businessplan. Der Finanzteil legt die finanzielle Umsetzbarkeit des Gründungsvorhabens sowie die Unternehmensentwicklung in Zahlen dar und gibt Aufschluss darüber, ob sich das Geschäftsvorhaben lohnt. Um diese Planungen mit konkreten Werten zu belegen, müssen Existenzgründer einen Finanzplan erstellen. Dieser ist in vier Schritte aufgeteilt.

1. Schritt: Kapitalbedarf bestimmen nicht vergessen

Der Finanzplan beginnt mit der Kapitalbedarfs- und Investitionsplanung.

Existenzgründer listen hierbei ihre kurz-, mittel- und langfristigen Investitionen auf, um daraus den benötigten Kapitalbedarf zu errechnen. Kurz- und mittelfristige Investitionen sind Investitionen, die sich auf operative und taktische Planung beziehen und das Umlaufvermögens betreffen, wie z. B.:

  • Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, (un)fertige Erzeugnisse und Waren etc.)
  • Material- und Warenlager
  • Reserven
  • besondere Belastungen in der Gründungsphase
  • Kassenbestand

Neben den kurzfristigen Investitionen sind auch langfristige Investitionen im Finanzplan aufzuführen. Diese sind in der Regel Sachinvestitionen mit einer langen Laufzeit, die das Anlagevermögen betreffen, wie:

  • Grundstücke/ Gebäude
  • technische Anlagen und Maschinen
  • andere Anlagen, Geschäfts- und Betriebsausstattungen
  • IT-Ausstattungen
  • immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. gewerbliche Schutzrechte wie Lizenzen, Patente, Konzessionen, selbst geschaffene Schutzrechte etc.)
  • Finanzanlagen (z.B. Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen etc.)

 Kosten vor der Gründung werden häufig im Finanzplan vergessen!

Für eine erfolgreiche Existenzgründung ist es sinnvoll, sich vorab von einem qualifizierten Berater beraten zu lassen und / oder Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zu besuchen. Zudem muss vor der Existenzgründung geklärt werden, ob Gewerbepflicht besteht und Existenzgründer ein Gewerbe anmelden müssen. Daneben müssen je nach Gewerbe weitere Genehmigungen, Lizenzen oder Patente angemeldet werden. Hinzu kommen häufig Kosten für den Anwalt bzw. den Notar, den Immobilienmakler, die Markteinführung (Marketing und Vertrieb), die Produktionskosten sowie für Forschung und Entwicklung.

Finanzplan: Gründer bemessen laufende Kosten oft zu niedrig

Um die laufenden Kosten zu berechnen, stellen Existenzgründer einen Betriebsmittelplan auf, der alle Fixkosten enthält, die in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „sonstige Aufwendungen“ zuzuordnen sind, wie z. B.:

  • Mietkosten
  • betriebliche Versicherungen
  • laufende Werbe- und Marketingkosten
  • Kfz-Kosten
  • sonstige Reisekosten
  • laufende IT-Kosten
  • Fax, Telefon, Porto und Internet
  • Bankgebühren
  • Betriebssteuern

Das Problem bei vielen Existenzgründern ist, dass sie ihre laufenden Kosten zu niedrig bemessen. Daher sollte ein Liquiditätspuffer von mindestens 25 % miteingerechnet werden.

Kalkulatorischen Unternehmerlohn auflisten nicht vergessen!

Zur Sicherung des Lebensunterhaltes listen Gründer im Finanzplan großzügig die monatlichen privaten Ausgaben auf, wie unter anderem die Miete, Gebühren, Lebensmittel, Kleidung, private Steuern, Versicherungsbeiträge und sonstige Zahlungsverpflichtungen. Aber auch unvorhergesehen Ereignisse wie z.B. Krankheit, Unfall etc. sollten mitberücksichtigt werden.

Sollen Mitarbeiter beschäftigt werden, wurde dieser Aspekt bereits im schriftlichen Teil des Businessplans festgehalten und auch die Personalkosten skizziert. In der Finanzplanung wird nun eine ausführlicher Personalplan mit den kalkulierten Kosten entworfen.

Der Kapitalbedarfsplan bildet die weitere Grundlage für die Gewinn- und Verlustrechnung und den Liquiditätsplan.

2. Schritt: Der Liquiditätsplan zur Darstellung der Zahlungsfähigkeit

Mit dem Liquiditätsplan werden die monatlich geschätzten Ein- und Auszahlungen aufgelistet und dargestellt, inwiefern das Unternehmen zahlungsfähig ist und bleibt. Die Liquiditätsplanung sollte je nach Projektgröße, die nächsten 24 bis 60 Monate umfassen.

Der Liquiditätsplan ist das Herzstück des Finanzplans.

Die Liquidität des zukünftigen Unternehmens wird errechnet, wenn zuerst die geplanten Einnahmen aufgelistet und diese den Ausgaben gegenübergestellt werden:

Liquide Mittel (Bank, Kasse)

+

Einnahmen (Umsatzerlöse, Privateinlagen, Gesellschaftereinlagen, eingenommene Mehrwertsteuer, Zins für Kapital, sonstige Einzahlungen etc.)

–          

Ausgaben (Betriebsmittel, Investitionen, Tilgungszahlungen, private  Entnahmen, abgeführte Mehrwertsteuer, Personalkosten, Wareneinkauf, sonstige Auszahlungen etc.)

=     

Überdeckung (Überschuss)/ Unterdeckung (Fehlbetrag)

Der Liquiditätsplan darf keinen Liquiditätsengpass aufzeigen. Existenzgründer sollten dauerhaft einen Überschuss mit ihrer Geschäftsidee erwirtschaften. Ergibt sich aus den Berechnungen eine Unterdeckung, so sollte diese durch eigene Liquidität oder durch Fremdkapital abgedeckt werden. Die Zahlen für den Liquiditätsplan werden entnommen aus:

  • Arbeitsverträgen
  • Mietverträgen
  • Kredit- und Leasingverträgen
  • der Höhe Ihres Kontokorrentkredites
  • den offenen Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Schätzungen, die für Sie realisierbar erscheinen
  • vorhandenen Marktdaten ähnlicher Geschäftsmodelle

3. Schritt: Finanzierungsplanung als Grundstein der Existenzgründung

Im Rahmen des Finanzierungsplans sollte aufgezeigt werden, wie das unternehmerische Vorhaben finanziert wird. Die Finanzierung ist ebenfalls ein Teil des Liquiditätsplans.

Eigenkapital als Grundvoraussetzung für die Existenzgründung

Die Geschäftsidee zumindest teilweise mit eigenen Mitteln zu finanzieren kann häufig nicht vermieden werden. Die Höhe des Eigenkapitalanteils sollte dabei möglichst nicht unter 20 % liegen. Das Eigenkapital sollten verwendet werden, um das Anlagevermögen und die „eisernen Bestände“ des Umlaufvermögens zu decken. Fremdkapitalgeber werden nur Geld zur Verfügung stellen, wenn auch Existenzgründer bereit sind zu investieren.

Wird das Eigenkapital über Freunde und Familie, Geschäftspartner, Förderprogramme oder Beteiligungsgesellschaften bezogen, müssen diese Quellen im Businessplan vollständig benannt werden.

Fremdkapital zur Finanzierung langfristiger Investitionen

Die Höhe des Fremdkapitalbedarfs erhalten Existenzgründer, wenn diese die Höhe des Eigenkapitals von der Summe des errechneten Kapitalbedarfs abziehen. Hierbei sollte ausführlich erläutert werden, wofür das Fremdkapital benötigt wird. Es ist ratsam, dass langfristige Investitionen – die das Anlagevermögen betreffen und den größten Kostenfaktor am Gründungsanfang ausmachen – mit langfristigem Fremdkapital und Eigenkapital finanziert werden. Kurz- und mittelfristige Investitionen, die das Umlaufvermögen betreffen, sollten ebenfalls mit Fremdkapital finanziert werden.

Sicherheiten angeben ist sinnvoll

Die Einbringung von Eigenkapital ist nicht das einzige Kriterium für den Erhalt von Fremdkapital durch Kreditinstitute. Banken prüfen Sicherheiten, die im Finanzplan konkret benannt wurden. Sicherheiten können sein:

  • Bürgschaften (von Dritten oder speziellen Bürgschaftsbanken)
  • Grundstücke
  • Lebensversicherungen
  • Geschäftsausstattungen
  • Wertpapiere
  • Bankguthaben

Die Sicherheiten werden mit einem Wert angesetzt. Hierbei ist die Nutzungsdauer bzw. die Verwertbarkeit hinsichtlich einer möglichen Wertsteigerung oder -minderung der Sicherheit zu beachten.

Leasing zur Kostenreduktion und Reduzierung des Finanzierungsbedarfs

Es ist ratsam, Auszahlungen in der Anfangsphase so gering wie möglich zu halten. Das Leasing stellt daher eine optimale Möglichkeit dar, um Kosten einzusparen und die Zahlungsfähigkeit zu sichern. Vorab sollte gut überlegt und berechnet werden, bei welchen Wirtschaftsgütern das Leasen mehr Sinn macht, als der Kauf. Die durchkalkulierten Ergebnisse werden ebenfalls im Finanzplan dargelegt.

4. Schritt: Der Rentabilitätsplan dient der Überprüfung des Erfolgs der Existenzgründung

Als nächstes muss im Rahmen der Finanzplan-Erstellung ein Rentabilitätsplan erstellt werden. Mit diesem wird das Betriebsergebnis vor Steuern für die nächsten drei Jahre ermittelt und zugleich gezeigt, ob und wann in welcher Höhe sich die Existenzgründung lohnt. Dafür erstellen Existenzgründer eine Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Handelsgesetzbuch gemäß § 275.

Je nach Art der Geschäftsidee werden folgende Berechnungsmöglichkeiten zur Ermittlung des Umsatzes angewendet:

Produktumsatz = Verkaufspreis x Verkaufsmenge

Dienstleistungsumsatz = Stundenpreis x Stundenanzahl

Wurde noch kein Verkaufspreis oder eine Verkaufsmenge festgelegt oder gibt es Schwierigkeiten, Menge und Preis zu schätzen, ist es sinnvoll, sich auch an Marktdaten vergleichbarer Geschäftsmodelle zu orientieren. Der Umsatz sollte aber auf jeden Fall das eigene Betriebsergebnis decken, das sich wie folgt berechnen lässt:

                                   Umsatz
                  ./.             variable Kosten
                  =               Rohertrag I
                  ./.             Personalkosten
                  ./.             sonstige Betriebsausgaben
                  =               Cashflow
                  ./.             Zinsen
                  ./.             Abschreibungen
                  =               Ergebnis vor Steuern
                  ./.             Gewerbesteuer
                  =               Ergebnis nach Steuern
                  /12 =      Pro Monat

Innerhalb der ersten drei Jahre sollte der Rentabilitätsplan einen positiven Entwicklungsverlauf nehmen. Zu beachten ist, dass Kosten, wie beispielweise in den Bereichen Personal, sonstige Betriebsausgaben, Steuern, Zinsen, Einkauf etc., jährlich steigen oder sinken können.

Ein Gründungsberater hilft bei der Finanzplan-Erstellung

Einen Businessplan zu erstellen bedeutet, sich detailliert mit seiner Geschäftsidee auseinanderzusetzen, und ist unabdingbar nicht nur für die Beantragung von Fördermitteln, sondern auch, um Risikokapitalgeber zu überzeugen. Um einen professionellen Businessplan anzufertigen und Fehlkalkulationen im Finanzplan zu vermeiden, ist es von Vorteil, sich Unterstützung in Form eines Beraters einzuholen. Ein Gründungsberater weiß genau, welche Inhalte in dem Businessplan stehen müssen, und wie ein Finanzplan angefertigt werden muss. Diese Zusammenarbeit von Gründer und Berater bringt mehrere Vorteile mit sich: Der Businessplan wird zum einen professionell von dem Berater erstellt, zum anderen setzt sich der Existenzgründer dennoch mit seinem Geschäftskonzept intensiv auseinander und ist dadurch auf Gespräche mit beispielsweise Kapitalgebern gut vorbereitet. Eine Existenzgründungsberatung kann mit bis zu 80 % staatlich gefördert werden.


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