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Tafel mit Fragen: Wer Was Wie Warum

Planen Sie, sich selbstständig zu machen und empfangen Arbeitslosengeld I/II oder sind von Arbeitslosigkeit bedroht? Über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können Sie dann in den Genuss einer kostenlosen Existenzgründungsberatung kommen, die Ihnen bei dem Übergang in die Selbstständigkeit hilft. Doch Vorsicht: Der Berater muss von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter zertifiziert sein, damit Sie diese Gründerberatung kostenfrei in Anspruch nehmen können. Wir helfen Ihnen, einen passenden Berater in Ihrer Region zu finden, der Ihnen auch bei der AVGS-Beantragung hilft. Füllen Sie hierfür unverbindlich unseren Fördercheck aus, unsere Fördermittelberater rufen Sie dann gerne zurück.

Wer kann den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nutzen?

Bezieher von Arbeitslosengeld I können ab dem ersten Tag der Arbeitslosmeldung einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhalten, je nach Ermessen der Agentur für Arbeit. Nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug (innerhalb der letzten 3 Monate) haben Empfänger von ALG I sogar einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.

Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), aber auch Erwerbsaufstocker, Berufsrückkehrer, Fach- und Hochschulabsolventen, gekündigte Arbeitnehmer, Beschäftigte einer Transfergesellschaft etc. haben generell keinen Rechtsanspruch, können aber ebenfalls nach dem Ermessen des Jobcenters/Arbeitsamtes einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten.

Auch Nichtleistungsbezieher – also Arbeitssuchende ohne ALG-Leistungen – können einen Antrag auf einen AVGS (MAT) stellen. Dieser kann wie für Bezieher von Arbeitslosengeld II nach individuellem Ermessen bewilligt werden.

Wichtig: Die Inanspruchnahme einer AVGS-Beratung ist nach einer erfolgten Existenzgründung (Gewerbeanmeldung, auch Nebengewerbe) nicht möglich.

Wie kann der AVGS beantragt werden?

Die Beantragung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins kann formlos erfolgen: Kontaktieren Sie Ihren Sachbearbeiter von der Arbeitsagentur bzw. vom Jobcenter und bekunden Ihr Interesse an einem Gründercoaching zur Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit.

Nennen Sie hierbei

  • Ihre Arbeitslosennummer und das Datum Ihrer Arbeitslosmeldung

und teilen Sie Ihre Absicht mit, dass Sie einen

  • AVGS entsprechend § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III – MAT
  • für eine spätere Selbstständigkeit in Vollzeit (Hauptgewerbe)

beantragen. Wir empfehlen eine Beantragung per Brief oder E-Mail.

Die Nennung der konkreten AVGS-Bezeichnung ist notwendig, denn AVGS-Maßnahmen basieren auf drei Säulen:

  • 1) MPAV = Maßnahmen bei einem Träger zur erfolgsbezogenen Arbeitsvermittlung
  • 2) MAG = Maßnahmen bei einem Arbeitgeber für z. B. ein Praktikum
  • 3) MAT = Maßnahmen bei einem Träger wie z. B. Umschulungen/Fortbildungen/Gründungen

Nur der dritte Bereich, „AVGS MAT“, ist für Sie interessant, wenn Sie sich selbstständig machen wollen. Hier werden Sie in einem individuellen, mehrtägigen Gründercoaching – also keinem Gruppenseminar – durch einen für diese Maßnahme gelisteten Berater gezielt auf die Selbstständigkeit vorbereitet.

Die Bewilligung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins erfolgt, abgesehen von der Ausnahme für ALG 1-Empfänger, nach dem Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters der Arbeitsagentur oder des Jobcenters. Innerhalb des AVGS wird festgelegt, was die geförderte Maßnahme beinhaltet und welches Ziel damit verfolgt wird.

Welche Inhalte umfasst das AVGS-Coaching?

Bei Bewilligung eines AVGS-MAT, erhalten Sie ein individuelles, mehrtägiges Einzelcoaching durch eine für Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine zertifizierte Existenzgründungsberatung. Die Gründercoaching-Inhalte richten sich nach Ihrem individuellen Bedarf. Ziel der AVGS-Beratung ist der Ausbau Ihres Wissens rund um die geplante Existenzgründung. Dabei können Sie gezielt fehlendes Wissen aufbauen oder Ihr vorhandenes Fachwissen vertiefen. Den konkreten Beratungsbedarf stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Berater in einem ersten Gespräch fest.

Eine AVGS-MAT-Beratung deckt ein breites Themenspektrum ab

  • Formalien: Zunächst können – je nach Bedarf – allgemeine Gründungsfragen geklärt werden. Hierzu zählen beispielsweise Fragen zur richtigen Rechtsform und zu den notwendigen Gründungsformalien.
  • Geschäftsmodell: Die Erarbeitung eines tragfähigen Geschäftsmodells bzw. die Optimierung eines vorhandenen Konzepts ist regelmäßiger Bestandteil einer AVGS-Beratung. Gemeinsam mit Ihrem Berater besprechen Sie Ihre Geschäftsidee und entwickeln diese zu einem tragfähigen Geschäftsmodell weiter. Ein Businessplan gibt Aufschluss darüber, welche Bestandteile ein tragfähiges Modell umfassen muss: Produkt-, Preis-, Vertriebs- und Finanzierungsstrategie sind einige davon.
  • Unternehmensorganisation: Der Berater unterstützt Sie auch bei der Planung Ihrer Unternehmensorganisation. Die Buchhaltung ebenso wie das Controlling verlangen nach organisatorischen Lösungen, bei deren Ausarbeitung Ihr AVGS-Berater Sie unterstützen kann.
  • Finanzierung: Steht Ihr finales Geschäftsmodell, unterstützt der Coach Sie bei der Ermittlung passender Möglichkeiten der Finanzierung. Neben klassischen Bankdarlehen kommen ggf. Fördermittel oder Zuschüsse in Frage, die Ihnen die Gründung Ihres Unternehmens erleichtern. Für deren Beantragung benötigen Sie regelmäßig einen aussagekräftigen Businessplan inkl. Finanzplan. Diese können Sie gemeinsam mit Ihrem Berater im Rahmen der AVGS-MAT-Beratung erarbeiten.
  • Neben den betriebswirtschaftlichen Belangen können Sie im Rahmen der AVGS-Beratung auch Ihre Soft Skills trainieren: Zeit- und Stressmanagement sind wichtige Kompetenzen eines Existenzgründers.

Dauer und Kosten einer AVG-MAT-Beratung

Das Gründercoaching kann bis zu 60 Stunden umfassen. Die Kosten für die Beratung trägt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter. Zusätzlich zur Übernahme der Beratungskosten können auch Fahrt- oder Kinderbetreuungskosten von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen werden. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Einlösung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins bei einem dafür zertifizierten Berater.

Wie finde ich einen AVGS-Berater?

Es gibt bisher keine zentrale Listung von zertifizierten AVGS-Beratern. Die Zertifizierung ist seit Anfang 2013 Pflicht und soll die Qualität der Beratung sichern. Ihnen stehen jedoch drei Möglichkeiten zur Auswahl:

  1. Fragen Sie Ihren Sachbearbeiter nach regionalen und AVGS-zertifizierten Beratern
  2. Bemühen Sie gängige Suchportale nach AVGS-zertifizierten Beratern
  3. Kontaktieren Sie uns, in dem Sie unseren Service „Beratersuche“ nutzen

In jedem Fall sollten Sie darauf achten, dass Sie und Ihr Berater sich auf einer Wellenlänge befinden. Es ist wichtig, dass Sie sich wohlfühlen und offen mit Ihrem Berater sprechen können. Je nach Spezialisierungsgrad Ihres Gründungsvorhabens ist es sinnvoll, sich einen Berater mit passendem Beratungsprofil zu suchen: Gründen Sie z. B. in der Gastronomie, können auf diese Branche spezialisierte Berater Ihnen am besten weiterhelfen.

Um herauszufinden, ob ein Berater wirklich zu Ihnen passt, nutzen Sie ein kostenloses Erstgespräch. Gehen Sie nicht auf dubiose Zahlungsaufforderungen ein: Die Abrechnung der AVGS-Beratung erfolgt direkt zwischen der Unternehmensberatung und der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter. Sie müssen hier nicht in Vorleistung gehen.

Tipp: Sie können schon vor der Beantragung einen AVGS-zertifizierten Berater auswählen und diesen um Unterstützung bei der Beantragung eines AVGS bitten. Grundsätzlich ist auch eine mehrfache Beantragung bei Nichterfolg der Maßnahme möglich. Die Bewilligung liegt jedoch im Ermessen Ihres Sachbearbeiters.

Welche Fördermittel es neben dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gibt

Beabsichtigen Sie, aus der Arbeitslosigkeit heraus zu gründen, können Sie zudem den Gründungszuschuss bei ALG I-Bezug bzw. das Einstiegsgeld bei ALG II-Bezug beantragen. Beim Gründungszuschuss erhalten Sie ein halbes Jahr lang monatlich 300 Euro zusätzlich zu Ihrem ALG I-Betrag. Es ist eine Verlängerung um weitere neun Monate möglich. Beim Einstiegsgeld können Existenzgründer zunächst für sechs Monate bis zu 75 % des ALG II-Regelsatzes erhalten. Anschließend kann die Förderung auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Zusätzlich kann man einen Investitionszuschuss von bis zu 5.000 Euro erhalten.

Auch hier handelt es sich um Ermessungsleistungen der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters. Sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter über Ihre Aussicht auf Erhalt des Gründungszuschusses bzw. des Einstiegsgelds.

Sie können diese Fördermittel auch mit dem Erhalt eines AVGS-Gutscheins kombinieren: Fragen Sie bei Beantragung des AVGS auch nach dem Gründungszuschuss bzw. dem Einstiegsgeld und erarbeiten Sie den für deren Beantragung notwendigen Businessplan inkl. Finanzplan gemeinsam mit Ihrem Berater im Rahmen der AVGS-Beratung.

Wichtig zu wissen ist, dass Sie den Gründungszuschuss bzw. das Einstiegsgeld auch bei Nichterhalt eines AVGS beantragen können. Die Fördermittel sind nicht aneinandergekoppelt.

Für weitere Informationen und Hilfestellungen zu den aufgeführten Möglichkeiten füllen Sie bitte unseren kostenfreien Fördercheck aus.

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