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Förderprogramme in Baden-Württemberg

Vorgründungsberatung für die Unternehmensberatung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt freie und gewerbliche Existenzgründer mit Hilfe des EXI-Gründungsgutscheins, mit dem Sie eine bezuschusste Gründungsberatung erhalten. Bis zu 80 % der Beratungskosten werden übernommen, die restlichen 20 % müssen von dem Gründer selbst getragen werden.

Das maximal förderfähige Beraterhonorar beträgt 10 Tagewerke (8.000€)

Förderprogramme für Existenzgründer und etablierte Unternehmen – BAFA-Förderung Deutschland

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ vom BAFA ist ein Förderprogramm für eine qualifizierte Beratung. Seit 2005 wird das BAFA aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen EU kofinanziert.

Gefördert werden:

  • Junge Unternehmen bis zu 2 Jahren nach der Gründung: Fördersatz 50 %, maximal 2.000 Euro
  • Bestandsunternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung: Fördersatz 50 %, maximal 1.500 Euro
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten: Fördersatz 90 %, maximal 2.700 Euro

Förderzuschüsse für Existenzgründer und Unternehmer müssen nicht zurückgezahlt werden!

Innovationsfinanzierung

Unternehmen nach der KMU-Definition, die ein neues Produkt oder Produktionsverfahren entwickeln, erhalten von der L-Bank in Zusammenarbeit mit dem ERP-Innovationsprogramms der KfW einen Förderdarlehen mit einem Höchstbetrag bis zu 5 Mio. Euro.

Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen und innovative Existenzgründer

Innovationsgutschein A für wissenschaftliche Tätigkeiten in der Vorgründungsphase mit einer maximalen Fördersumme von 2.500 Euro.

Innovationsgutschein B für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die auf die Markt- bzw. Fertigungsreife abzielen, haben eine maximale Fördersumme von 5.000 Euro.

Innovationsgutschein B Hightech für Existenzgründer aus der Hightech-Branche, mit einer Fördersumme von bis zu 20.000 Euro. Gefördert werden Unternehmen in den ersten fünf Gründungsjahren.

Innovationsgutschein C für Kreativunternehmer, mit einer Fördersumme von maximal 5.000 Euro.

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung

Die Gründungsfinanzierung wird von der L-Bank in Kooperation mit der KfW angeboten und richtet sich an Unternehmen bis zu 5 Jahren nach der Existenzgründung und die die KMU-Definition erfüllen. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 5 Mio. Euro.

Die Wachstumsfinanzierung wird von der L-Bank in Kooperation mit der KfW angeboten und fördert KMU-Unternehmen – die länger als 5 Jahre am Markt tätig sind – mit einem maximalen Darlehen in Höhe von 5 Mio. Euro. Grundlage ist das KfW-Programm Unternehmerkredit – KMU-Variante.

Startfinanzierung 80

Die Startfinanzierung 80 fördert KMU-Unternehmen bis zu 5 Jahr nach Gründung mit einem maximalen Darlehensbetrag bis zu 100.000 Euro. Gefördert werden 100 % der förderfähigen Kosten. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt 80 % der Bürgschaft.

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