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Aufnahme von zwei Beinen, die in Bewegung sind.

Viele ausgebildete Fitnesstrainer arbeiten als Angestellte in Fitnesscentern und Sportstudios. Sie sind auch in Sportvereinen, in Präventionseinrichtungen oder in Wellness- und Sporthotels tätig. Durch den anhaltenden Fitnessboom der letzten Jahre (externer Link) haben die Trainer bei ihrer täglichen Arbeit viel zu tun. Wer als Fitnesstrainer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, kann als Personal Trainer tätig werden. Bei dieser Geschäftsidee sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.

Für die Ausbildung zum Personal Trainer müssen Lizenzen erworben werden

Zum Beginn einer Karriere des Personal Trainers steht wie bei fast allen Berufen eine fundierte Ausbildung. Dieses Wissen eignen sich Trainer an, in dem sie die Fitnesstrainer-Lizenzen C, B und A erwerben. Bei der C-Lizenz wird das Grundwissen zur Physiologie, der Anatomie sowie der Trainingslehre vermittelt. Die B-Lizenz enthält Inhalte zu den Themengebieten Anatomie, Physiologie, Sportpsychologie und der Trainingswissenschaften. Inhaber der A-Lizenz haben sich zusätzliches Wissen im grundlegenden, leistungsorientierten und rehabilitativen Fitnesstraining angeeignet. Wer selbstständiger Personal Trainer werden (externer Link) möchte, muss mindestens Inhaber der B-Lizenz sein und dann eine Lizenz zum Personal Trainer ablegen. Bei dieser Ausbildung steht die individuelle Betreuung der Kunden im Vordergrund. Für die Ausbildung zum Fitness- und Personaltrainer werden auch Wochenend- und Fernkurse angeboten. Dies ist besonders für Berufstätige von Vorteil.

Die Tätigkeit als Personal Trainer muss beim Finanzamt angemeldet werden

Mit den erworbenen Lizenzen steht der Arbeit als Fitness- oder Personal Trainer nichts mehr im Weg. Für einen angehenden Personal Trainer ist es von Vorteil, wenn er Erfahrung aus der täglichen Arbeit in einer Sporteinrichtung mitbringt. Der Schritt „selbstständig machen“ ist dann einfacher zu meistern. Es ist auch nicht schwer sich als selbstständiger Personal Trainer anzumelden. In den meisten Bundesländern ist nur eine Anmeldung beim Finanzamt nötig, weil es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Bei dieser Anmeldung wird nur eine Steuernummer vergeben. Des Weiteren wird eine Krankenversicherung benötigt. Personal Trainer können sich entweder freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat versichern. Selbstverständlich müssen auch alle weiteren sozialen- und gesetzlichen Abgaben abgeführt werden.

Positive Werbung ist für selbstständige Personal Trainer wichtig

Das Wichtigste für einen selbstständigen Personal Trainer ist der kontinuierliche Aufbau eines festen Kundenstamms. Grundlegendes Wissen in den Bereichen Marketing und Werbung sind daher von Vorteil. Werbemaßnahmen in den Medien sind allerdings sehr teuer und verfehlen oft den Zweck. Es ist viel besser anfangs auf Mundpropaganda zu setzen. Dies ist zum Beispiel auch auf verschiedenen Social-Media-Kanälen möglich. Diese Werbemaßnahmen erreichen viele Menschen und sind kostenlos. Auch die Zusammenarbeit mit einem Fitness- oder Sportstudio kann vorteilhaft sein. Viele Studios und Center lassen Personal Trainer gegen eine Gebühr mit ihren Kunden bei sich trainieren. Dies wird in der Regel vertraglich geregelt.

Die Selbstständigkeit kann zu Anfang holprig verlaufen

Der Prozess der Existenzgründung birgt selbstverständlich auch bei einem Personal Trainer verschiedene Risiken. Besonders die Startphase kann etwas holprig verlaufen, wenn noch nicht genügend Kunden vorhanden sind. Wenige Kunden bedeuten gleichzeitig weniger Geld. Wer sich beim Training selbst verletzt und nicht ausreichend versichert ist, hat ebenfalls einen finanziellen Nachteil. Auch die Arbeitszeiten sind bei einem Personal Trainer nicht immer planbar. Viele Kunden haben erst abends oder nur an den Wochenenden Zeit, weil sie berufstätig sind. Es ist daher von Vorteil, wenn ein Personal Trainer zu Anfang zweigleisig fährt. Die Arbeit als Teilzeitkraft in einer Sport- oder Fitnesseinrichtung kann mit der Selbstständigkeit parallel laufen. Dadurch ist der Personal Trainer teilweise finanziell abgesichert. Auch ein großer Teil der Sozialabgaben wird vom Arbeitgeber entrichtet. Daneben kommen abhängig vom persönlichen Status verschiedene Fördermittel in Frage. Wer zum Beispiel Anrecht auf ALG 1 hat, kann den Gründungszuschuss beantragen.

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2 thoughts on “Selbstständig machen als Personal Trainer

  1. Herzlichen Dank für Ihren Artikel zum Thema Selbstständig als Personal Trainer. Es trifft sich gut, denn mein Sohn fragte mich vor Kurzem, was benötigt wird, um als Personal Trainer zu arbeiten. Ich werde ihm sagen, dass dafür Fitnesstrainer-Lizenzen C, B und A erworben werden müssen.

  2. Danke für Ihren Artikel zum Thema Personal Trainer. Meine Tochter hat soeben ihre Lizenz erworben und fragte, wie sie sich nun selbstständig machen kann. Ich werde ihr weiterleiten, dass die Tätigkeit als Personal Trainer zunächst beim Finanzamt angemeldet werden muss.

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