Einzelunternehmen: Was ist ein Einzelunternehmen?
Bei einem Einzelunternehmen handelt es sich immer um eine einzelne, natürliche Person, die eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt.
Bei einem Einzelunternehmen handelt es sich immer um eine einzelne, natürliche Person, die eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt.
Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts besteht aus einem oder mehreren natürlichen/juristischen Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
Die GmbH ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, die zu Vertragsabschlüssen und Eigentumserwerb berechtigt ist, aber auch unbeschränkt haftbar ist.
Die Kommanditgesellschaft besteht aus mindestens einem oder mehreren Kommanditisten und Komplementären.
Die offene Handelsgesellschaft (OHG oder oHG) als Rechtsform ist eine Sonderform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Einzelunternehmen, Kapital- oder Personengesellschaften können als Unternehmensform gewählt werden.
Franchising ist ein Geschäftskonzept, das vertraglich auf einer Kooperation basiert, bei dem der Franchisenehmer jedoch rechtlich selbstständig ist.
Als Selbstständigkeit ist jede Arbeit anzusehen, die nicht in einen Beschäftigungsverhältnis (= Anstellung) steht.
Der Finanzplan, in dem zukünftige Ein- und Auszahlungen prognostiziert werden, hat die Aufgabe den Kapitalbedarf des Unternehmens zu ermitteln.
Die Gründung eines eigenen Unternehmens realisiert den Schritt in die Selbstständigkeit.
Beim Mahnbescheid handelt es sich um ein außergerichtliches Verfahren, in dem der Gläubiger einen Forderungsanspruch von einem Schuldner verlangt.
Die Buchführung listet alle Geschäftsvorfälle sachlich und zeitlich genau auf. Weitere Details dazu finden Sie in unserem Gründerlexikon.
Unter Geschäftsvorfälle sind alle Vorgänge zu verstehen, die aus dem unternehmerischen Handeln heraus entstehen.
Die Unternehmergesellschaft, ist als existenzgründerfreundliche Variante der herkömmlichen GmbH eingeführt worden.
Mit Hilfe eines Geschäftskontos werden die privaten und geschäftlichen Buchungen getrennt.