Neue Rechtsform für Gründer: Eingetragene GbR und MoPeG

Die Wahl der Rechtsform gehört zu den ersten und wichtigsten Entscheidungen bei einer Unternehmensneugründung. Lange Zeit galt die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) als einfachste Form, um gemeinsam ein Unternehmen zu starten – unkompliziert, ohne Register, ohne Publizität. Doch seit dem 1. Januar 2024 ist mit dem MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) einiges anders.

Gründerinnen und Gründer müssen nun genau prüfen, ob eine klassische GbR noch genügt oder ob die eingetragene GbR (eGbR) die bessere Wahl ist. Hinzu kommen neue Gestaltungsmöglichkeiten für Freiberufler und mehr Flexibilität beim Wechsel zwischen Rechtsformen. Zeit für einen Überblick.

Was ist eine GbR?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die wohl einfachste Form einer Personengesellschaft in Deutschland. Sie entsteht, sobald sich mindestens zwei Personen vertraglich zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen (§ 705 BGB).

Typisch ist die GbR z. B. bei:

  • kleinen Gewerbebetrieben,

  • Zusammenschlüssen von Freiberuflern,

  • Arbeitsgemeinschaften (ARGE) in Projekten.

Die GbR benötigt keine notarielle Beurkundung oder Eintragung ins Register – ein formloser Gesellschaftsvertrag reicht aus. Allerdings haften alle Gesellschafter persönlich, unmittelbar und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Damit war die GbR bisher eine praktische, aber auch risikoreiche Rechtsform – vor allem, wenn sie im Geschäftsverkehr mit größeren Summen auftrat.

Die GbR im neuen Gewand: Einführung der eGbR

Die GbR war bislang eine reine „Innengesellschaft“. Sie konnte zwar Verträge schließen und auftreten, war aber nach außen nur schwer greifbar. Das MoPeG hat sie rechtlich aufgewertet: Seit 2024 gibt es ein Gesellschaftsregister, in das sich GbRs freiwillig eintragen lassen können.

Durch die Eintragung entsteht die eingetragene GbR (eGbR). Sie ist im Register sichtbar, ihre Gesellschafter und Vertretungsbefugnisse sind transparent. Für den Geschäftsverkehr bedeutet das: mehr Klarheit, weniger Streit, bessere Rechtssicherheit.

Wann eine eGbR Pflicht wird

In einigen Fällen ist der Registereintrag nicht nur eine Option, sondern praktisch zwingend:

  • Immobiliengeschäfte: Will eine GbR ein Grundstück kaufen oder ins Grundbuch eingetragen werden, verlangt das Grundbuchamt eine eGbR.

  • Beteiligungen an Gesellschaften: Nur die eGbR kann selbst Gesellschafterin einer GmbH, OHG oder KG sein.

  • Bankgeschäfte und Sicherheiten: Viele Banken bestehen inzwischen auf der Eintragung, um Rechtssicherheit zu haben.

Für Existenzgründer und Gründer bedeutet das: Wer langfristig denkt oder komplexere Geschäfte plant, sollte von Anfang an die eGbR wählen.

Vorteile und Pflichten der eGbR

Vorteile:

  • Rechtsklarheit: Gesellschafter und Vertretungsbefugnisse sind im Register eindeutig dokumentiert.

  • Flexibilität: Die eGbR kann leichter in eine OHG oder KG wechseln, ohne ihre Identität zu verlieren.

  • Seriosität: Ein Registereintrag signalisiert Geschäftspartnern Stabilität und Professionalität.

Pflichten:

  • Notarielle Anmeldung beim zuständigen Amtsgericht.

  • Namensführung mit Zusatz „eGbR“, um Verwechslungen zu vermeiden.

  • Publizität: Registerangaben (z. B. Gesellschafter) sind öffentlich einsehbar.

GbR oder eGbR – was passt für Gründer?

Die Entscheidung hängt stark vom Geschäftsmodell ab:

  • Einfache Projekte – etwa zwei Freiberufler, die gemeinsam Aufträge abwickeln – können weiterhin mit einer klassischen GbR arbeiten.

  • Wachstumsorientierte Startups, die Beteiligungen oder Investoren ins Boot holen wollen, sollten gleich eine eGbR gründen.

  • Immobilienprojekte oder größere Kooperationen sind ohne eGbR praktisch nicht mehr möglich.

Praxis-Tipp: Wer mit wenig Aufwand startet, aber mittelfristig wachsen möchte, sollte früh den Schritt zur eGbR planen, um spätere Doppelarbeit zu vermeiden.

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Was ist das MoPeG?

Das MoPeG steht für „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“. Es ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und stellt die größte Reform des deutschen Gesellschaftsrechts seit Jahrzehnten dar.

Die Ziele des Gesetzes:

  • Rechtssicherheit schaffen: Die GbR war lange „unsichtbar“, weil es kein Register gab. Das MoPeG hat die eingetragene GbR (eGbR) eingeführt.

  • Flexibilität erhöhen: Gesellschaften können nun einfacher ihren Status wechseln (z. B. von eGbR zur OHG).

  • Anpassung an die Praxis: Viele Personengesellschaften agierten bereits wie Unternehmen, ohne passende Rechtsgrundlage. Das MoPeG gleicht hier Gesetz und Realität an.

  • Öffnung für Freiberufler: Berufsrechtlich zulässig können nun auch Freiberufler OHG oder KG wählen.

Für Gründer bedeutet das: Das MoPeG macht die Wahl der Rechtsform moderner und flexibler, erhöht aber auch die Anforderungen an Transparenz.

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) ist seit dem 01.01.2024 in Kraft. Den vollständigen Gesetzestext finden Sie im Bundesgesetzblatt.

Mehr Beweglichkeit durch Statuswechsel

Eine große Neuerung des MoPeG ist die Möglichkeit, den Status zu wechseln, ohne die Gesellschaft komplett neu gründen zu müssen.

Beispiel: Eine eGbR entwickelt sich schnell zu einem kaufmännischen Unternehmen. Früher musste sie sich praktisch neu aufstellen, heute kann sie nahtlos in eine OHG übergehen. Verträge, Arbeitsverhältnisse und Rechte bleiben bestehen – nur die Rechtsform ändert sich.

Das macht den Weg von der „kleinen Gesellschaft“ zur „größeren Rechtsform“ erheblich einfacher und reduziert den administrativen Aufwand.

Öffnung für Freiberufler

Bisher waren Freiberufler (z. B. Ärzte, Architekten, Steuerberater) oft auf die Partnerschaftsgesellschaft beschränkt. Mit dem MoPeG wurde die Möglichkeit geschaffen, dass auch sie eine OHG oder KG gründen können – allerdings nur, wenn das jeweilige Berufsrecht dies zulässt.

Das eröffnet neue Chancen, etwa für größere Praxisgemeinschaften oder überregionale Zusammenschlüsse.

Gesellschaftsregister vs. Handelsregister

Viele Gründer verwechseln die beiden Register. Die Unterschiede sind wichtig:

  • Gesellschaftsregister: Neu eingeführt, speziell für eGbRs.

  • Handelsregister: Wie bisher für OHG, KG, GmbH, UG und AG zuständig.

Wer also als eGbR startet und später in eine OHG wechselt, wechselt gleichzeitig vom Gesellschafts- ins Handelsregister – mit zusätzlichen Pflichten wie doppelter Buchführung und Offenlegung.

Hier finden Sie unseren Artikel zum Thema „Welche Rechtsform passt zu meinem Unternehmen?

Fazit: Mehr Klarheit, mehr Optionen

Das MoPeG macht die deutsche Gründungskultur ein Stück moderner. Für Gründer heißt das:

  • mehr Transparenz im Rechtsverkehr,

  • mehr Flexibilität bei der Entwicklung des Unternehmens,

  • und eine bessere Abgrenzung zwischen kleiner GbR und komplexeren Gesellschaften.

Besonders die eingetragene GbR (eGbR) schließt eine Lücke: Sie ist ein ideales Modell für Gründer, die klein starten, aber rechtlich professionell aufgestellt sein wollen.

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FAQ: Neue Rechtsformen für Gründer 2025

Was ist der Unterschied zwischen einer GbR und einer eGbR?
Die GbR ist eine einfache Personengesellschaft ohne Registereintrag. Die eGbR ist die eingetragene Form im neuen Gesellschaftsregister. Sie bringt mehr Rechtssicherheit und ist für Immobiliengeschäfte oder Beteiligungen zwingend erforderlich.

Muss jede GbR jetzt ins Gesellschaftsregister eingetragen werden?
Nein. Eine Eintragung ist nur notwendig, wenn die GbR z. B. Immobilien erwerben, ins Grundbuch eingetragen oder Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft werden soll. Für kleine Projekte reicht weiterhin die klassische GbR.

Wie läuft die Eintragung als eGbR ab?
Die Anmeldung erfolgt über einen Notar beim zuständigen Amtsgericht. Im Register werden u. a. Name, Sitz, Gesellschafter und Vertretungsregelungen veröffentlicht.

Welche Kosten entstehen bei der Eintragung?
Die Kosten hängen vom Notar und Gericht ab. In der Praxis sollten Gründer mit einigen hundert Euro rechnen. Für einfache GbRs, die keine Registerpflicht haben, ist der Aufwand nicht notwendig.

Kann eine eGbR später in eine andere Rechtsform wechseln?
Ja. Ein Vorteil des MoPeG ist, dass eine eGbR ihren Status wechseln kann – z. B. in eine OHG oder KG – ohne dass das Unternehmen komplett neu gegründet werden muss. Verträge und laufende Geschäfte bleiben bestehen.

Dürfen auch Freiberufler eine eGbR gründen?
Ja. Freiberufler können sowohl eine GbR als auch eine eGbR gründen. Neu ist: Unter bestimmten berufsrechtlichen Voraussetzungen können sie künftig auch OHG oder KG wählen.

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