Buchführung
Die Buchführung listet alle Geschäftsvorfälle sachlich und zeitlich genau auf. Nach §238 HGB ist jeder Kaufmann dazu verpflichtet, seine Vermögenslage und sein Handelsgeschäft wahrheitsgetreu und eindeutig durch die Buchführung offen darzulegen. Dabei hat er die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu befolgen. Grundsätze sind:
- Nachprüfbarkeit und Klarheit für sachverständige Dritte
- Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit, d.h. alle Buchungen müssen zeitlich und vollständig vorgenommen werden
- sachliche und rechnerische Richtigkeit
- Belegpflicht, d.h. jede Buchung benötigt einen Belegnachweis
Mit Hilfe der Buchführung verschafft sich das Unternehmen selbst einen Überblick über das vorhandene Vermögen und die Schulden. Dadurch kann das Unternehmen weitere Maßnahmen einleiten, wie z.B. die Kostenkalkulation optimieren, neue Investitionen tätigen, Schulden begleichen. Ebenso erhält das Unternehmen einen Einblick in die Umsatzzahlen und kann bei rückläufigen/schwachen Zahlen rechtzeitig agieren. Des Weiteren dient die Buchführung als Informationsquelle für Externa, wie z.B. Finanzamt, Banken, Kreditinstitute etc.
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