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Ratgeber: Steuererklärung für Selbstständige

Jeder Selbstständige muss sein Einkommen erklären; er muss eine Steuererklärung abgeben. Unselbstständig Tätige wie Arbeiter, Angestellte und Beamte zahlen die monatliche Lohnsteuer nebst Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Diese Steuern werden vom Arbeitgeber einbehalten und direkt an das zuständige Betriebsfinanzamt überwiesen. Der Unternehmer, sei es als Existenzgründer oder als langjähriger Selbstständiger, gibt einmal jährlich, und zwar nachträglich, seine Jahressteuererklärung ab. Wenn er das selbst tut, dann ist der 31. Mai des Folgejahres der Abgabetermin; für den beauftragten Steuerberater verlängert sich diese Abgabefrist bis zum 30. September. Das Finanzamt ermittelt anhand der Jahressteuererklärung die tatsächliche Steuerzahlung und erlässt einen Steuerbescheid. Gleichzeitig werden ab jetzt vierteljährliche Vorauszahlungen fällig. Sie orientieren sich an der Höhe der fälligen Steuer des Vorjahres und werden mit der für das kommende Jahr fällig werdenden Steuer verrechnet.

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Privat und Geschäftlich deutlich trennen

Zu versteuern sind sämtliche Einnahmen aus der Selbstständigkeit. Umgekehrt kann der Unternehmer alle Ausgaben, die im direkten oder mittelbaren Zusammenhang mit seiner Unternehmertätigkeit stehen, steuerlich geltend machen. Die Summe dieser betriebsbedingten Ausgaben reduziert die Höhe des steuerpflichtigen Einkommens, daraus resultierend auch die Höhe der tatsächlichen Steuerlast. Ab dem ersten Tag seiner Selbstständigkeit muss der Existenzgründer aus finanzieller Sicht Privat und Gewerblich klar trennen. Zusätzlich zu seinem bisherigen privaten Girokonto bei der Hausbank benötigt er ein eigenes, separates Girokonto als Firmenkonto. Darüber werden alle sogenannten gewerblichen Einnahmen und Ausgaben verbucht. Je nach Selbstständigkeit wird zusätzlich noch eine Bargeldkasse, die umgangssprachliche Portokasse geführt. Ab jetzt gilt, dass jeder Ausgabebeleg aufbewahrt wird, um sie als betriebsbedingte Ausgabe verbuchen zu können.

Einnahmeüberschussrechnung für Existenzgründer ausreichend

Die Verbuchung geschieht als Einnahmeüberschussrechnung in einer Excel-Tabelle. Hier werden alle Betriebseinnahmen und die betriebsbedingten Ausgaben in ihrer chronologischen Reihenfolge aufgelistet, addiert und saldiert. Diese Tabelle muss mit den Kontoauszügen des Firmenkontos korrespondieren. Für den Existenzgründer gilt der Grundsatz:

  • Keine Buchung ohne Beleg
  • Jeder gebuchten Betriebsausgabe muss der Originalbeleg beigefügt sein
  • Alle Rechnungen müssen formell richtig sein, um als Betriebsausgabe anerkannt zu werden

Eine der ersten Betriebsausgaben im Rahmen der Existenzgründung ist die Gebühr die Gewerbeanmeldung bei der örtlichen Gemeinde. Das kostet einen zweistelligen Eurobetrag und muss sofort in bar bezahlt werden. Diese Zahlung wird zunächst privat bezahlt und anschließend entweder der Bargeldkasse des Unternehmens in bar entnommen, oder aber vom Firmen- auf das Privatkonto umgebucht. Die Quittung über die bezahlte Gebühr wird als Beleg der Buchung beigefügt.

Zu jeder Buchung gehört der Originalbeleg

Bedenken Sie als Jungunternehmer, dass Sie mit einer lückenlosen Buchführung buchstäblich Geld sparen können. Jeder Euro, der eine betriebsbedingte Ausgabe darstellt, verringert die Höhe des steuerpflichtigen Einkommens aus dem Unternehmen. Einkommensteuer, die ansonsten fällig wäre, braucht in der betreffenden Höhe nicht gezahlt zu werden. Die Jahressteuererklärung für den Selbstständigen setzt sich aus dem vierseitigen Mantelbogen sowie aus mehreren Anlagen zusammen. In die „Anlage G: Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ wird das Ergebnis aus der Einnahmeüberschussrechnung übernommen. Die ist ihrerseits ebenfalls als Anlage der Jahressteuererklärung beizufügen. Die Anlage G dient der maschinellen Verarbeitung der Steuererklärung. Die Anlage selbst dient einer manuellen Prüfung durch den Sachbearbeiter beim Finanzamt. Anhand der vorgenommenen Buchungen ist in vielen Fällen erkennbar, ob/dass es sich um eine steuerabzugsfähige Betriebsausgabe handelt. In Zweifelsfällen wird nachgefragt, bis hin zu einer Steuerprüfung anhand der Originalbelege.

Alle Kosten sind Betriebsausgaben

Für den Existenzgründer ist es entscheidend, alle Ausgaben zu erfassen und belegmäßig nachzuweisen. Steuerlich absetzbar sind:

  • Portokosten
  • Benzinkosten
  • Büromaterialien
  • Telefonkosten
  • Personalkosten
  • Steuern und Abgaben
  • Sachkosten jeglicher Art

Sämtliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit der beruflichen Existenz stehen, sind abzugsfähig. Dazu gehören auch Einladungs-/Bewirtungskosten, wenn sie dementsprechend begründet und belegt sind. Sie sind für jeden Finanzbeamten ein neuralgischer Punkt, der gerne hinterfragt wird. Ähnlich verhält es sich mit den Ausgaben für einen als Büro genutzten Raum im Privathaus.

Existenzgründer haben mit einer guten Buchhaltung und Belegführung vielfältige Möglichkeiten, seine Steuerlast zu senken.

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11 thoughts on “Ratgeber: Steuererklärung für Selbstständige

  1. Ich muss definitiv im Kopf behalten, dass jeder Ausgabe den Originalbeleg haben muss. Ich werde bald Selbstständige werden und informiere mich zum Thema, um alles am besten zu organisieren. Die Steuererklärung spielt eine wichtige Rolle. Danke für den Beitrag, sehr hilfreich!

  2. Vielen Dank für die Tipps zur Steuererklärung. Mein Sohn freut sich jedes Jahr auf den Termin beim Steuerberater, weil er meist relativ viel Steuer zurückbekommt. Gut zu wissen, dass man bei der Prüfung nur Originalbelege vorlegen kann, um Betriebsausgaben der Steuerprüfung zu unterziehen.

  3. Danke für diesen Beitrag über das Thema Steuererklärung. Ich war lange selbstständig und habe immer meine Steuererklärung abgegeben. Jetzt arbeite ich seit einem Jahr in einem Marketing Unternehmen, und dafür glaube ich, muss ich keine Erklärung mehr machen, richtig? Ich habe damals nicht immer alle Ausgaben erfasst und konnte diese dann nicht belegmäßig nachweisen. Wenn ich in der Zukunft mal wieder selbstständig bin, weiß ich schon Bescheid und werde alle Originalbelege aufbewahren! Danke!

  4. Vielen Dank für die Tipps zur Steuererklärung. Meine Tante hat einen Steuerberater, der ihr jetzt als Existenzgründerin unter die Arme greift. Gut zu wissen, dass es in ihrem Fall auch ausreichen würde eine Einnahmeüberschussrechnung aufzustellen und man auf die Vollständigkeit der Belege achten sollte.

  5. Danke für die hilfreichen Tipps in Bezug auf die Steuererklärung für Selbstständige. Mein Bruder muss demnächst die Steuererklärung für sein Marketing-Start-up anfertigen und ist sich bei einigen Fragen noch nicht hundertprozentig sicher. Er wird wahrscheinlich einen Steuerberater für Unternehmen zurate ziehen. Guter Tipp, dass sämtliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit der beruflichen Existenz stehen, abzugsfähig sind.

  6. Danke für diese Tipps zur Steuererklärung für Selbstständige. Meine Schwester hat sich dieses Jahr selbstständig gemacht. Gut zu wissen, dass sich die Abgabefrist für die Steuererklärung auf den 30. September verschiebt, wenn man damit eine Steuerberatungsgesellschaft beauftragt.

  7. Danke für diesen Beitrag zur Steuererklärung für Selbstständige. Es ist wirklich wichtig, dass man private und geschäftliche Einkünfte genau trennt, damit man nicht durcheinander kommt. Bevor man in die Selbstständigkeit startet, sollte man wirklich einen Steuerberater konsultieren, dieser kann einem in diversen Fragen beraten.

  8. Hallo, danke für den informativen Ratgeber zum Thema Steuererklärung. Mein Onkel überlegt sich ein Stück Wald zu pachten und das zu bewirtschaften, deshalb möchte er sich bald bei einem Steuerberater für Forst- und Landwirtschaft informieren. Gut zu wissen, dass man als Unternehmer alle Ausgaben, die im direkten oder mittelbaren Zusammengang mit der Unternehmertätigkeit stehen, steuerlich geltend machen kann.

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