Telefon E-Mail Beratersuche
X
Bundesweites kostenloses Experten-Telefon

Mo-Fr 08:00-22:00 Uhr
Sa 10:00-16:00 Uhr
So 10:00-16:00 Uhr

24h Rückruf-Service
100% Free Call

X
X
Experten informieren persönlich am Telfon unter 0800 58 95 505 über Fördergelder, Finanzierung und Versicherungen
Der Fördercheck

Sie erhalten staatliche Zuschüsse für Ihre Existenzgründung oder für Ihr Unternehmen.

Überprüfen Sie hier kostenlos Ihre Förderfähigkeit.

Machen Sie den kostenlosen Fördercheck!
FÖRDERCHECK

Überprüfen Sie hier kostenlos und unverbindlich, wie Sie durch staatliche Fördermittel Ihre Existenzgründung oder Ihre bereits bestehende Selbstständigkeit optimieren können.

Direkte Auskunft auch über unsere kostenlose Experten-Hotline 0800 / 58 95 505.







DatenschutzDie abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen unter Datenschutzerklärung.

Mann sitzt am Tisch und zeichnet eine Skizze.

Die Baubranche erlebte in den letzten Jahren einen Boom. Immerhin stieg 2020 laut Statistischem Bundesamt der Umsatz im Bauhauptgewerbe um 4,9 % im Vergleich zum Vorjahr. Für die Branche war es bereits das achte Jahr in Folge mit steigenden Umsätzen (externer Link).

Zudem veranlassen fehlende alternative Anlagemöglichkeiten und niedrige Kreditzinsen immer mehr Menschen zur Investition in „Betongold“. Diese Umstände versprechen in den nächsten Jahren eine gute Auftragslage für Architekten. Ein Architekturbüro ist für viele Architekten ein Traum. Aber welche Aspekte sind zu beachten, wenn man sich als Architekt selbstständig machen und sein eigenes Büro gründen möchte? Die wichtigsten Punkte haben wir im folgenden Artikel zusammengetragen.

Fachliche Voraussetzungen beachten

Wer sich als Architekt selbstständig machen möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören zunächst ein abgeschlossenes Architekturstudium sowie ausreichende Berufserfahrung. Zudem müssen Pflichtfortbildungen der Berufsordnung absolviert werden.

Da Architekten als Freiberufler eingestuft werden, ist die Anmeldung beim Finanzamt erforderlich. Erst dann dürfen Rechnungen ausgestellt werden. Zudem besteht für sie die Pflicht, sich in die Mitgliederliste ihrer Architektenkammer eintragen zu lassen.

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft dort sind – neben dem Studienabschluss  – zwei Jahre Berufserfahrung als Architekt. Ohne Hochschulabschluss reichen unter Umständen auch sieben Jahre Berufserfahrung aus. Zu beachten ist, dass nur Kammermitglieder eine so genannte Bauvorlageberechtigung erhalten und so bei den Behörden Bauanträge einreichen dürfen.

Persönliche Voraussetzungen vor der Existenzgründung hinterfragen

Wer sich als Architekt selbstständig machen möchte, sollte bestimmte Fähigkeiten mitbringen. Dazu gehört ein gutes, räumliches Vorstellungsvermögen, um Ideen räumlich darstellen zu können. Zudem ist es sinnvoll, fit in Mathe und Physik zu sein, da Architekten viele Berechnungen zur Statik usw. durchführen müssen.

Daneben sollten Architekten auch über genügend Kreativität verfügen. Denn als Architekt ist es von Vorteil, wenn man nicht nur auf Standardlösungen setzt, sondern beispielsweise beim Entwurf eines Einfamilienhauses oder eines Firmengebäudes die unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Auftraggeber in Form von adäquaten Grundrissen berücksichtigt.

Welche Rechtsform für die Existenzgründung als Architekt geeignet ist

Wer sich mit einem Architekturbüro selbstständig machen möchte, sollte sich genau überlegen, welche Rechtsform für die Unternehmensgründung die Richtige ist. Eine gründliche Prüfung kann sich lohnen, da die Wahl der Rechtsform mit über den Kapitalbedarf und letztendlich auch über den Erfolg der Unternehmensgründung entscheidet.

Neben Finanzierungsfragen spielen bei der Rechtsformwahl jedoch auch Haftungsfragen und die Entscheidung, ob die Existenzgründung alleine oder mit mehreren durchgeführt wird, eine wesentliche Rolle.
Für die Gründung eines Architekturbüros kommen insbesondere folgende Unternehmensformen in Betracht:

  • Einzelunternehmen
  • Partnergesellschaft (PartG)
  • GmbH
  • UG

Je nach Unternehmensform müssen selbstständige Architekten dann ihre Existenzgründung ins Handelsregister eintragen lassen. Der Handelsregistereintrag wird dann zur Pflicht, wenn Existenzgründer eine Gesellschaft in handelsrechtlicher Form gründen wollen. Hierzu zählen insbesondere die Rechtsformen UG und GmbH.

Vor der Existenzgründung eines Architekturbüros Finanzierung prüfen

Wer sich mit einem Architekturbüro selbstständig machen muss, sollte möglichst frühzeitig Fragen zum Thema “Finanzierung der Unternehmensgründung” klären. Immerhin fallen für eine Existenzgründung Kosten an. Für ein Architekturbüro können Gründer mit folgenden Ausgaben rechnen:

  • Gründungskosten (je nach Rechtsform)
  • Gebühren für die Architektenkammer
  • Versicherungen
  • Miete für das Büro
  • laufende Betriebskosten
  • Büroausstattung<
  • Marketing

Bei der Eröffnung des Architekturbüros ist es sinnvoll, wenn Existenzgründer über genügend Startkapital verfügen. Doch nicht immer ist dies vorhanden. So sind Gründer häufig  auf Fremdkapital angewiesen.

Businessplan erstellen und selbstständig machen als Architekt

Wer dieses akquirieren möchte, sollte einen professionellen Finanzplan erstellen. Dieser ist das Herzstück eines Businessplans, der für jeden Gründer ein ausschlaggebendes Instrument bei der Selbstständigkeit darstellt. Immerhin zeigt dieser dem Gründer, in welche Richtung die Unternehmensgründung geht – vergleichbar mit einem Kompass.

Der Businessplan ist zudem ein wichtiges Dokument bei der Beantragung von Fördermitteln wie beispielsweise dem Einstiegsgeld und dem Gründungszuschuss.

Wichtig ist, dass der Businessplan alle wichtigen Punkte enthält. Dazu gehören beispielsweise Gedanken über Konkurrenten sowie die Zielgruppe. Auch muss ein geeigneter Standort für das Architekturbüro gefunden werden.

Darüber hinaus sollten in einem Finanzplan alle möglichen Kosten aufgelistet werden. Zu diesen gehören beispielsweise:

  • Gründungskosten
  • Marketing
  • Versicherungen
  • Steuern
  • Betriebskosten
  • Equipment (z. B. Laptop und Handy)

Businessplan-Erstellung gemeinsam mit Experten angehen

Insbesondere die Finanzplan-Erstellung ist häufig eine Herausforderung für Existenzgründer. Daher ist es sinnvoll, sich dabei im Rahmen einer Existenzgründungsberatung unterstützen zu lassen. Eine solche Beratung kann sogar vom Staat gefördert werden. Mit unserem kostenfreien Fördercheck kann herausgefunden werden, welche Förderungen bzw. Fördermittel für Sie persönlich infrage kommen.

Tipp: Sie gründen aus der Arbeitslosigkeit? Dann können Sie Aktivierungs- und Vermittlungsgutescheine (AVGS) beantragen. Mit diesen erhalten Existenzgründer ein kostenfreies Coaching.

Nutzen Sie unsere kostenfreien Gründer- & Unternehmer-Services!

Fördermittel-Check | Berater finden | Geschäftsidee vorstellen | Newsletter (monatlich)

One thought on “Selbstständig machen als Architekt

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert