Guide: Wie Gründer und Gründerinnen Google-Bewertungen löschen lassen können

Google-Bewertungen können über den Erfolg junger Unternehmen mitentscheiden – insbesondere in der sensiblen Gründungsphase. Eine ungerechtfertigte Rezension reicht oft aus, um potenzielle Kundinnen abzuschrecken oder das Vertrauen in eine Marke zu beschädigen. Doch nicht jede Bewertung muss hingenommen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, Einträge rechtssicher entfernen zu lassen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Schritte Gründerinnen selbst einleiten können, wann juristische Unterstützung sinnvoll ist und wie diese am Beispiel von Die Bewertungslöscher aussehen kann.

Warum Bewertungen junge Unternehmen vor Herausforderungen stellen

Für viele Gründer und Gründerinnen sind Google-Bewertungen ein zweischneidiges Schwert: Sie erhöhen die Sichtbarkeit, speziell in der lokalen Suche, und können Vertrauen aufbauen – doch sie machen das junge Unternehmen auch angreifbar.

Besonders in der Anfangsphase, wenn es noch wenige Kundenmeinungen gibt, fällt jede einzelne Bewertung stark ins Gewicht. Eine schlechte Rezension, ob berechtigt oder nicht, wirkt sich schnell negativ auf die Gesamtbewertung aus – mit messbaren Folgen für die Conversion-Rate und das Suchmaschinenranking.

Hinzu kommt: Negative Bewertungen entstehen häufig aus Missverständnissen, subjektiven Eindrücken oder gezielten Angriffen durch Mitbewerber. Die Geschäftsführung steht dabei oft vor einem Dilemma: Öffentlich widersprechen oder lieber schweigen? Während große Unternehmen spezialisierte Teams für Reputationsmanagement beschäftigen, fehlen in jungen Betrieben meist die Ressourcen und das Know-how, um angemessen zu reagieren.

Das Konzept der Google-Bewertungen: Darum sind Rezensionen nicht einfach löschbar

Google verfolgt mit dem Bewertungssystem ein klares Ziel: Nutzer*innen sollen sich auf authentische Erfahrungen verlassen können – ungefiltert und ungeschönt. Bewertungen dienen dem freien Meinungsaustausch und sollen helfen, die Qualität von Produkten und Dienstleistungen transparent zu machen. Damit dieses Prinzip funktioniert, dürfen Unternehmen negative Rezensionen nicht einfach nach Belieben entfernen lassen. Es gehört zum Selbstverständnis der Plattform, dass auch kritische Stimmen sichtbar bleiben, solange sie auf persönlichen Eindrücken beruhen und sachlich formuliert sind.

Wann kann eine negative Google-Bewertung gelöscht werden?

Gleichzeitig sieht Google aber auch klare Grenzen. Wenn Bewertungen beleidigend, unwahr oder offensichtlich manipulativ sind, verletzt das nicht nur die Richtlinien, sondern kann auch juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

  • In diesen Fällen ist eine Löschung zulässig, aber dennoch mit einem oft umständlichen Prozess verbunden, denn die Gründe müssen hier sorgfältig durch das Google-Team geprüft werden. “Die Bewertungslöscher” setzen sich hier als spezialisierte Fachanwälte für IT-Recht dafür ein, dass die falsche Bewertung schnell entfernt wird. Wie genau das Bewertung-löschen-lassen von Die Bewertungslöscher abläuft, erklären wir im nächsten Kapitel.

Damit der Prozess grundsätzlich möglich ist, muss die Bewertung dem deutschen Gesetz oder den Nutzungsrichtlinien von Google widersprechen. Nach diesen sind die folgenden Inhalte in Rezensionen unzulässig:

  • Beleidigende oder hasserfüllte Sprache: Persönliche Angriffe, diskriminierende Aussagen oder unsachliche Beschimpfungen.
  • Falsche Tatsachenbehauptungen: Wenn nachweislich Unwahrheiten über das Unternehmen oder eine Leistung verbreitet werden.
  • Verleumdung oder üble Nachrede: Bewertungen, die dem Ruf des Unternehmens ohne belegbare Grundlage schaden sollen.
  • Spam oder gefälschte Inhalte: Mehrfachbewertungen, Bot-Kommentare oder Rezensionen aus nicht realem Kundenkontakt.
  • Bewertungen durch Wettbewerber oder ehemalige Mitarbeitende: Wenn eine geschäftliche Beziehung vorliegt, die nicht offengelegt ist.
  • Off-Topic-Inhalte: Beiträge, die nichts mit der tatsächlichen Leistung oder dem konkreten Geschäftsvorfall zu tun haben.
  • Drohungen oder Erpressungsversuche: Etwa die Ankündigung, bei Nichterfüllung von Forderungen weitere schlechte Bewertungen zu veröffentlichen.
  • Werbung oder Eigenwerbung: Links zu fremden Angeboten oder Inhalte mit werblichem Charakter.
  • Verstoß gegen Datenschutz: Wenn in der Bewertung als DSGVO-Verstoß sensible oder persönliche Daten Dritter genannt werden.

Jede dieser Kategorien kann – je nach Formulierung und Kontext – ein legitimer Grund sein, um eine Bewertung entfernen zu lassen. Entscheidend ist dabei die genaue Argumentation und Prüfung im Einzelfall.

Ungerechtfertigte Google-Bewertungen mit anwaltlicher Hilfe entfernen lassen: Das Prinzip hinter Die Bewertungslöscher 

Unternehmen können eigenständig über Google eine Löschung beantragen. Das Ergebnis ist hier allerdings oft unzureichend, da die Prüfung lange dauert oder Anträge sogar abgelehnt werden – etwa wenn die Löschung nicht ausreichend begründet wurde. Insbesondere für junge Unternehmen kann die Hilfe eines Partners für die Löschung ungerechtfertigter Bewertungen daher hilfreich sein, um die Rufschädigung schnell zu umgehen.

Anders als Agenturen, die häufig ohne rechtliche Befugnis agieren, handelt es sich bei Die Bewertungslöscher um eine Fachanwaltskanzlei für IT-Recht mit Sitz in Deutschland. Die rechtlichen Schritte werden fundiert vorbereitet und direkt mit den jeweiligen Plattformen oder – wenn notwendig – auch gerichtlich durchgesetzt.

Kanzleiinhaber Philipp Gabrys, Fachanwalt für IT-Recht, bringt den Anspruch des Unternehmens auf den Punkt:

„Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, unsere Kunden gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen auf allen möglichen Portalen zu verteidigen. Wie jeder aus eigener Erfahrung weiß, spielen Bewertungen eine große Rolle, wenn es um die Frage geht, sich für ein Unternehmen zu entscheiden. Umso ärgerlicher ist es, wenn man eine ungerechtfertigte negative Bewertung erhalten hat.“

Mit dem Wissen und der Erfahrung als Fachanwalt kennen Die Bewertungslöscher die rechtlichen Hebel und innerbetrieblichen Prozesse, die nötig sind, um eine Löschung erfolgreich und möglichst schnell umzusetzen.

So läuft die Bewertungslöschung ab

Der Ablauf bei Die Bewertungslöscher ist gezielt auf Effizienz und Transparenz ausgelegt – besonders für Gründer und Gründerinnen, die wenig Zeit und kein juristisches Vorwissen mitbringen. Die Fachanwaltskanzlei begleitet den gesamten Prozess – von der Ersteinschätzung bis zur finalen Löschung – vollständig digital und mit persönlichem Ansprechpartner.

  1. Kostenfreie Ersteinschätzung

Über das Online-Kontaktformular reichen Gründer*innen die fragliche Bewertung samt Link oder Screenshot ein. Die Bewertungslöscher prüfen kostenlos, ob rechtliche Erfolgsaussichten für eine Löschung bestehen. Nur bei Aussicht auf Erfolg wird ein konkretes Angebot erstellt.

  1. Auswahl eines passenden Pakets & Beauftragung

Du wählst das Paket, z. B. “Solo” (ab 1 Bewertung), “Basic” (ab 4 Bewertungen) oder “Premium” (ab 8 Bewertungen) – mit klaren Festpreisen (von 149 € bis 99 € pro Bewertung, zzgl. USt).

  1. Juristische Aufbereitung & Einreichung

Die Fachanwälte erstellen eine fundierte rechtliche Begründung und reichen sie direkt bei Google & Co. ein – inklusive Hinweis auf mögliche gerichtliche Durchsetzung bei Bedarf. Dabei übernehmen sie auch die Kommunikation mit einer Rechtsschutzversicherung, falls sie für den Kunden vorliegt.

  1. Portalprüfung & mögliche Rückmeldung

Das Portal oder Google führt eine Prüfung durch. Durch die Umsetzung durch einen Anwalt wird der Antrag oft dringlicher behandelt. Wird der Inhalt als unzulässig erkannt, erfolgt eine sofortige Löschung. Andernfalls kann eine Stellungnahme vom Verfasser eingeholt werden.

Nach Beauftragung erhältst du einen Tracking-Link, der jederzeit über den aktuellen Stand informiert – maximale Transparenz.  

  1. Abschluss & Auswertung

Nach erfolgreicher Löschung erhältst du eine schriftliche Bestätigung. Falls ein Portal die Bewertung nicht entfernt, bespricht die Kanzlei gemeinsam mit dir weitere Schritte wie erneute Anfechtung oder rechtliche Maßnahmen.  

Der gesamte Ablauf ist darauf ausgelegt, Unternehmen schnell, rechtssicher und mit minimalem Aufwand zu ihrem Recht zu verhelfen – ohne unnötige Hürden oder versteckte Kosten.

Fazit: Rechtssicherheit statt Rufschaden

Für Gründer*innen zählt jedes Kundenurteil – umso schwerer wiegt eine ungerechtfertigte negative Bewertung. Wer in solchen Fällen rechtlich fundiert vorgeht, schützt nicht nur sein Image, sondern stärkt auch das Vertrauen in die eigene Marke.

Als spezialisierter B2B-Partner bieten Die Bewertungslöscher eine klare, digitale Lösung für diesen Teil des Reputationsmanagements – und das mit fachanwaltlicher Begleitung. Statt sich mit intransparenten Löschprozessen aufzuhalten, gewinnen Unternehmen Zeit, Klarheit und Kontrolle zurück – und können sich wieder auf den Aufbau ihres Geschäfts konzentrieren.

Unser kostenfreier Gründer-Service für Sie!

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