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Akkreditierung

Die wirtschaftliche Verwendung von Akkreditierung trägt einer Sicherstellung der Qualität und Sicherheit von Produkten, Verfahren, Dienstleistungen oder Systemen Rechnung, die hinsichtlich der Entsprechung eines technischen Mindestniveaus, Vorgaben jeweiliger entsprechender Normen oder der Konformität zu Richtlinien und Gesetzen überprüft werden. Diese objektiven Prüfungen, Kalibrierungen, Inspektionen und Zertifizierungen haben das Ziel objektiver Bestätigungen, auch Konformitätsbewertung genannt.

Die dafür eingesetzten Konformitätsbewertungsstellen wie Laboratorien, Inspektions- und Zertifizierungsstellen fungieren als allgemein anerkannte Instanzen, die einer anderen Instanz – beispielsweise einem Unternehmen – eine spezielle nützliche Eigenschaft bescheinigt. Durch eine Konformitätsbewertung soll Verlässlichkeit garantiert werden. Konformitätsbewertungsstelle darf sich nennen, wer folgende Dienstleistungen bereitstellt: Prüfung, Inspektion oder Zertifizierung von Managementsystemen, z.B. Qualitäts- oder Umweltmanagement, sowie von Personen im Sinne eines Qualitätsnachweises und Produkten. Um diese Tätigkeiten ausüben zu können und als eine kompetente Bewertungsleistung erbringend eingestuft zu werden, bedarf es einer formalen Bestätigung ebenfalls mittels Akkreditierung durch eine unabhängige Akkreditierungsstelle. Gegenüber dieser gilt es für eine Konformitätsbewertungsstelle, ihre Kompetenz zur Durchführung bestimmter Konformitätsbewertungsaufgaben (die oben gelisteten) nachzuweisen. Unter Beachtung gesetzlicher, normativer Anforderungen auf international vergleichbarem Niveau (z.B. Medizinproduktgesetz mittels deutschem Akkreditierungsgesetz) erfolgt eine Überwachung des jeweiligen Managementsystems und der Kompetenz des eingesetzten Personals einer Konformitätsbewertungsstelle. Mit der Norm DIN EN ISO/IEC 17011 werden alle Anforderungen und Voraussetzungen an Akkreditierungsstellen festgelegt und beschrieben, die Konformitätsbewertungsstellen akkreditieren dürfen. So soll auch hier Verlässlichkeit und Vertrauen gewährleistet werden.

Als akkreditiert kann bezeichnet werden, wer in der Normenreihe aufgeführte Voraussetzungen zur Bewertung von Managementsystemen, Produkten oder Personen erfüllt oder Qualitätsstandards im Rahmen von jährlichen Begehungen als Überwachungsinstrument nachweist. Seit 2010 ist die deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) für die Erteilung und Aufrechterhaltung von Akkreditierungen zuständig. Gesellschafter sind die BRD, die Bundesländer und der die Wirtschaft vertretende Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Im Bankwesen bedeutet akkreditieren, jemandem einen Kredit einzuräumen; Journalisten ermöglicht eine Akkreditierung in Form eines Nachweises bestimmte Berechtigungen, beispielsweise den Zugang zu Orten.

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