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Wer in Deutschland ein Unternehmen gründen möchte, muss häufig auf Kreditfinanzierungen zurückgreifen, um das Vorhaben zu realisieren. In den meisten Fällen reichen die angesparten Eigenmittel für die Deckung aller Investitionen und Betriebsmittel nicht aus. Staatlich geförderten Gründungsfinanzierungen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) sind dann für viele Gründer das Mittel der Wahl. Diese Darlehen wurden speziell für Existenzgründer und junge Unternehmen aufgesetzt, um den Zugang zu externen Finanzmitteln zu vereinfachen.

Allerdings unterliegen auch die Mittel der KfW den allgemeinen Marktentwicklungen. Wenn es an den Finanzmärkten grundlegende Änderungen gibt, beeinflussen diese auch die Konditionen der staatlich geförderten Darlehen. Zwar fallen die Änderungen nicht so häufig und stark aus wie auf den freien Märkten, dennoch sollten Gründer und Jungunternehmer die Entwicklungen stets im Auge behalten, um den richtigen Zeitpunkt einer Finanzierungsanfrage zu wählen.

Entscheidungen der Fed und EZB und die Auswirkungen auf Gründungsfinanzierungen

Die Entwicklungen der Weltwirtschaft und der Weltgeldpolitik hängen von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Vor allem in Krisenzeiten versuchen die großen Notenbanken wie die amerikanische Fed oder die Europäische Zentralbank durch ihre Entscheidungen über die Geldpolitik auf die aktuellen Entwicklungen zu reagieren und die Märkte zu stabilisieren. Durch die Entscheidungen zu Zinsniveau, Emission oder Kauf von Anleihen und der zur Verfügungstellung von Devisen werden für den Endverbraucher zum Beispiel auch Auswirkungen bei der Verzinsung der eigenen Spareinlagen oder den Kreditkosten bei der Immobilienfinanzierungen deutlich. Da auch die staatlich geförderten Gründungsfinanzierungen diesen Mechanismen ausgesetzt sind, ändern sich vor allem die Zinskonditionen der KfW und anderer Förderbanken anhand dieser Entwicklungen.

Am 16. März 2022 hat die amerikanische Zentralbank Fed die Zinsen um einen Viertelprozentpunkt (0,25 Prozentpunkte) angehoben. Diese Zinserhöhung ist die erste seit Ende 2018. Die Zinserhöhung in den USA ist dabei ein wichtiger erster Schritt der Zinswende. Der Chef der amerikanischen Zentralbank, Jerome Powell und seine Kollegen bei der Fed haben angekündigt, dass im Jahr 2022 weitere Zinsschritte folgen werden. Damit gerät auch die europäische Zentralbank (EZB) unter Druck: Je größer der Zinsabstand zu den USA ist, umso mehr Kapital wandert in die USA, und dies schwächt den Wert des Euro.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Momentan ist die Inflation in Europa sehr hoch. 5,1 % waren es im Februar in Deutschland. Da die Energiepreise seit Beginn des Ukraine-Krieges deutlich gestiegen sind (externer Link), wird die Inflation im März noch weiter stiegen. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass der EZB-Rat im Laufe dieses Jahres ebenfalls einen ersten Zinsschritt nach oben beschließt. Wie hoch der Zins ausfällt, hängt dabei entscheidend von der Menge an Geld ab, die Privatpersonen, den Unternehmen und dem Staat in der Wirtschaft insgesamt zur Verfügung steht.

Dies bedeutet, dass erwartungsgemäß die Zinsen sowohl für Sparer als auch für Kreditnehmer ansteigen werden. Somit erhalten Sparer eine höhere Verzinsung ihrer Einlagen, wohingegen Kreditfinanzierungen deutlich teuer werden.

Gründungsfinanzierungen bleiben weiterhin attraktiv

Existenzgründer und junge Unternehmen können auch weiterhin von den zinsgünstigen Förderdarlehen der KfW profitieren. Da die Förderbanken nicht alle Zinsentwicklungen am Markt 1:1 weitergeben, bleiben die Produkte weiterhin eine gute Option, um die Gründung zu finanzieren. Ebenso zeichnen sich die verschiedenen Förderdarlehen durch viele weitere attraktive Sonderkonditionen aus.

Der ERP Gründerkredit – Startgeld beispielsweise richtet sich an Gründer und junge Unternehmen mit einem Finanzierungsbedarf bis 125.000 Euro. Der Gründerkredit – oder auch KfW-Kredit – bietet einige Vorteile: neben attraktiven Konditionen können beispielsweise tilgungsfreie Startjahre bei dem Gründerkredit vereinbart werden.

KfW Startgeld – Gründungsfinanzierung mit Haftungsübernahme

Der Gründerkredit gehört zu den Fördermitteln, die mit ihren Fördergeldern Existenzgründer, Freiberufler und junge Unternehmen fördern sollen. Die Anträge für das Startgeld werden stets über eine Hausbank gestellt. Die Hausbank nimmt die erste Prüfung vor und gibt ein erstes Votum ab. Fällt dieses Votum positiv aus, erfolgt die Weitergabe an die KfW zur weiteren Bearbeitung bis hin zur Auszahlung der bewilligten Mittel.

Für wen ist das Startgeld geeignet?

Das KfW Startgeld fungiert als Startkapital für Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die weniger als fünf Jahre bestehen. Die Förderung ist auch für nebengewerbliche Tätigkeiten möglich, sofern diese mittelfristig in einen Haupterwerb umgewandelt werden. Auch die Finanzierung einer Unternehmensübernahme ist mit diesem Finanzierungsmodul möglich. Ausgeschlossen sind allerdings Unternehmen aus den Branchen der Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur. Umschuldungen oder Sanierungsfinanzierungen können ebenfalls nicht über das Startgeld abgebildet werden.

Wie hoch ist die Förderung beim ERP Gründerkredit – Startgeld?

Maximal können im Rahmen des Startgeldes 125.000 Euro pro Gründer eingeworben werden. Finanziert werden sowohl Betriebsmittel als auch Investitionen. Allerdings werden die Betriebsmittel auf eine Summe von maximal 50.000 Euro begrenzt.

Investitionen:

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  • Kauf von Anlagen und Maschinen sowie
  • Ausgaben für Software, Lizenzen oder den Fuhrpark

Betriebsmittel:

  • Ausgaben für das Warenlager
  • Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
  • Personal-, Marketing- oder Beratungsausgaben
  • Auch die Übernahme von Unternehmen oder die Beteiligung können durch die KfW finanziert

Weitere Besonderheiten des KfW Startgeld: 

  • Die Hausbank erhält eine Haftungsfreistellung von 80 %.
  • Die Laufzeit beträgt bis zu 5 oder 10 Jahre.
  • Es können bis zu zwei tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart werden.
  • Es müssen keine banküblichen Sicherheiten eingebracht werden.
  • Außerplanmäßige Tilgungen sind möglich.

Fazit

Auch wenn erwartungsgemäß die Zinsen für die Gründungsfinanzierungen ansteigen werden, bleiben die geförderten Darlehen der öffentlichen Hand weiterhin eine attraktive Möglichkeit, um die eigene Existenzgründung zu realisieren. Die Vielzahl der besonderen Konditionen, wie tilgungsfreie Anlaufjahre oder Finanzierung ohne Sicherheiten wiegen dabei deutlich schwerer als leicht steigende Zinskosten.

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