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Alte Apothekerflaschen mit gefährlichen Stoffen

Das regelmäßige Hantieren mit Gefahrstoffen gehört in vielen Betrieben in verschiedensten Branchen zum Arbeitsalltag dazu. Der Umgang mit Gefahrstoffen verlangt nach der strikten Einhaltung diverser Sicherheitsmaßnahmen, um Mensch und Umwelt zu schützen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wie Gefahrstoffmanagement im Betrieb gewährleistet werden kann und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Welchen Zweck hat das Gefahrstoffmanagement?

Der Schutz von Menschen und Umwelt steht im Zentrum des Gefahrenstoffmanagements. Wenn in einem Betrieb gefährliche Stoffe hergestellt, verarbeitet, transportiert oder entsorgt werden, dann gehört das Gefahrstoffmanagement im Unternehmen so geregelt, dass die Stoffe eben keine Gefahr für die Gesundheit darstellen, Unfälle begünstigen oder das Grundwasser verseuchen.

Es soll sichergestellt werden, dass sich alle Mitarbeiter an die Maßnahmen halten können und diese auch ernst nehmen. Verpflichtend ist auch, die Mitarbeiter dahingehend zu schulen, sodass die Handhabung der Gefahrstoffe lückenlos korrekt ablaufen kann.

Gefahrstoffmanagement sorgt auch dafür, dass keine großen Umweltschäden durch Missmanagement entstehen, die wiederum zu großen finanziellen Belastungen werden. Die Schäden am Image einer Firma sind unter Umständen irreparabel.

Gefahrstoffe – was gehört in diese Kategorie?

Die Definition von Gefahrstoffen (externer Link) besagt, dass zu ihnen verschiedene Erzeugnisse, Stoffe und Gemische, die gefährliche chemische Eigenschaften vorweisen, gehören. Zu den gefährlichen Eigenschaften gehören folgende:

  • die ätzende Wirkung
  • die Giftwirkung
  • die Reizwirkung
  • die Explosionsgefahr
  • die Brandgefahr
  • das Risiko für die Umwelt

Stoffe, die laut Gefahrstoffverordnung (GefStoffV, externer Link) speziell gehandhabt werden müssen, sind beispielsweise:

  • Schweißrauch
  • Chemikalien
  • Altöl
  • Bleibatterien
  • Holzstaub

Wie lässt sich Gefahrstoffmanagement im Betrieb gewährleisten?

Mehrere Maßnahmen wurden im Zuge der Gefahrstoffverordnung als Pflichten definiert. Zu diesen Pflichten gehören die folgenden Bestimmungen:

  1. Gefahrstoffverzeichnis führen
  2. Gefahrstofflagerung korrekt handhaben
  3. Schutzausrüstungen anbieten und kontrollieren
  4. Fachkräfte im Umgang schulen
  5. Softwarelösungen nutzen

1.      Ein Gefahrstoffverzeichnis führen

Um die Maßnahmen der Gefahrstoffverordnung lückenlos umsetzen zu können, benötigt ein Betrieb in erster Linie ein Gefahrstoffverzeichnis. Im Verzeichnis werden alle gefährlichen Stoffe aufgelistet, mit denen die Arbeitskräfte im Betrieb in Berührung kommen. Folgende Dinge müssen im Verzeichnis angegeben werden:

  • Um welchen Gefahrstoff handelt es sich?
  • Welche gefährlichen Eigenschaften hat der jeweilige Stoff?
  • In welchen Bereichen kommen Arbeitskräfte mit den Stoffen in Berührung?

So erhalten neue Arbeitskräfte direkt einen Überblick über die im Unternehmen bzw. in Arbeitsbereichen vorkommenden Gefahrstoffe. Unter Umständen können Führungskräfte auch jederzeit über die Notwendigkeit verschiedener Stoffe in unterschiedlichen Abteilungen entscheiden.

Die Verordnung sieht vor, dass ein anderer Stoff genutzt werden muss, sollte dieser gleich wirksam und gleichzeitig ungefährlicher für Mensch und Umwelt sein.

2.      Gefahrstofflagerung korrekt handhaben

Zum Schutz von Arbeitskräften und Umwelt ist es von allerhöchster Wichtigkeit, die Gefahrstoffe richtig zu lagern. Viele Stoffe brauchen eine spezielle Art der Aufbewahrung, sodass beispielsweise keine ätzenden oder giftigen Dämpfe austreten können. Zur Lagerung gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Auffangwannen verhindern ein Einsickern von Schadstoffen in den Boden.
  • Gefahrstoffregale für die Lagerung von Fässern und Kanistern, die gefährliche Stoffe enthalten.
  • Gefahrstoffboxen sind für Stoffe, die weitertransportiert werden müssen, besonders geeignet.

Gefahrstoffe können auch in den Behältern, in denen sie geliefert werden, aufbewahrt werden. Dann sollte auf einen dichten Verschluss und eine ungefährliche Lagerung geachtet werden, denn es darf kein Gefahrstoff austreten und die Behälter dürfen auch nicht einfach dort stehenbleiben, wo sich häufig Menschen aufhalten.

3.      Schutzausrüstungen anbieten und regelmäßig kontrollieren

Alle Arbeitskräfte, die mit den Gefahrstoffen in Berührung kommen (können), müssen mit Schutzmaßnahmen für den Körper ausgestattet werden. Klassischerweise gehören dazu folgende Schutzvorrichtungen und -anzüge:

  • Schutzanzüge gegen direkten Kontakt mit den Stoffen. Ätzende Säuren oder ungesunder Metallstaub können so vom Körper ferngehalten werden.
  • Ein Atemschutz verhindert, dass giftige Dämpfe eingeatmet werden. Ein Atemschutz ist meist eine Maske mit einem passenden eingebauten Schadstofffilter.
  • Schutzhandschuhe müssen getragen werden, wenn Stoffe die Haut reizen bzw. verätzen könnten. Gravierende Folgeschäden können so verhindert werden.
  • Schutzstiefel gehören zur Pflichtausrüstung, wenn zum Beispiel ein Lack versprüht wird.

4.      Mitarbeiter im Umgang schulen

Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen muss gelernt werden. Dementsprechend ist es Pflicht, dass bestehende und neue Mitarbeiter an einer Schulung teilnehmen, um die korrekte Handhabung von Gefahrstoffen zu erlernen. Regelmäßige Fortbildungen bzw. Schulungen helfen dabei, den Sicherheitsstandard im Unternehmen hochzuhalten.

Weiters verlangt die Gefahrstoffverordnung nach einer Betriebsanweisung (externer Link), die auf den jeweiligen Arbeitsplatz ausgerichtet ist. Sie klärt Mitarbeiter darüber auf, welcher Gefahrstoff wie zu handhaben ist. Sie beinhaltet in der Regel folgende Informationen:

  • potenzielle Gefahren
  • nötige Schutzausrüstung
  • korrektes Verhalten im Ernstfall
  • Notfallkontakte

5.      Software-Lösung nutzen

Um das Gefahrstoffmanagement im Unternehmen übersichtlich zu gestalten und Informationen für Arbeiter schnell und unkompliziert abrufbar zu machen, lohnt sich in manchen Betrieben die Anschaffung einer Software. Neuerungen und Zusatzinformationen zu gewissen Gefahrstoffen und Arbeitsvorgängen können so komfortabel zur Verfügung gestellt werden.

Fazit

Ein Unternehmen, in dem gefährliche Stoffe verarbeitet, transportiert oder produziert werden, braucht ein vernünftiges Gefahrstoffmanagement. Ohne sie sind Verletzungen, chronische Erkrankungen und Umweltverschmutzung vorprogrammiert. Mensch und Umwelt sollten im Arbeitsalltag ohne Kompromisse geschützt werden.

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