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Der Steuerberater

Der Steuerberater ist eine durch eine spezielle Ausbildung geprüfte Fachkraft, welche grundsätzlich in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen berät. Darüber hinaus gehört es zum Aufgabengebiet des Steuerberaters, die Steuergestaltung zu optimieren, Steuererklärungen zu erstellen, Steuerbescheide zu überprüfen und die Vertretung seiner Mandanten in finanzgerichtlichen Prozessen zu übernehmen. Durch eine gute Steuerberatung kann zum Beispiel ein Unternehmen jährlich erhebliche Summen einsparen.

Steuerberater gehören zu den sogenannten freien Berufen, das heißt, dass sie nicht der Gewerbeordnung unterstehen. Rechte und Pflichten sowie Regelungen zur Vergütung für diesen Beruf  sind im Steuerberatungsgesetz (StBerG) und in der Steuerberatervergütungsordnung (StBVV) aufgelistet.

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Füllen Sie einfach kostenlos und unverbindlich den Fördercheck aus und lassen Sie sich von uns über Ihre konkreten persönlichen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bei der Festigung und Weiterentwicklung Ihres Unternehmens informieren. Die Förderprogramme werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds unterstützt.Fördermittel aus der EU

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Voraussetzungen für die Berufsausübung als Steuerberater

Steuerberater werden grundsätzlich von der Steuerberaterkammer bestellt, nachdem die Bewerber das Steuerberaterexamen erfolgreich abgeschlossen haben. Um sich für dieses Examen zu qualifizieren, gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:

  • Der Anwärter bzw. die Anwärterin hat ein Studium der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften an einer anerkannten Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren erfolgreich absolviert. Danach muss der Anwärter oder die Anwärterin zwei Jahre einer praxisbezogenen Tätigkeit, etwa im Bereich des Steuerrechts, nachgegangen sein.
  • Auch Absolventen bzw. Absolventinnen eines wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiums mit einer Regelstudienzeit unter vier Jahren können zum Examen zugelassen werden. Allerdings müssen in diesem Fall die Bewerber mindestens drei Jahre im Bereich Steuerrecht (o.ä.) gearbeitet haben und nicht, wie im ersten Fall, zwei.
  • Die letzte Möglichkeit für eine Zulassung zum Steuerberaterexamen besteht für diejenigen, die eine kaufmännische Ausbildung, zum Beispiel als Steuerfachangestellter oder eine gleichwertige Ausbildung, vorweisen können und zudem zehn Jahre praktisch tätig waren. Bei einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum Steuerfachwirt oder zum geprüften Bilanzbuchhalter verkürzt sich der Zeitraum der benötigten Praxistätigkeit auf sieben Jahre.

In allen drei Fällen kann bei Erfüllen der Voraussetzungen das Steuerberaterexamen absolviert werden.

Neben der fachlichen Qualifikation, welche durch die Examensprüfung sichergestellt wird, erfolgt auch eine Überprüfung auf die persönliche Eignung des Anwärters oder der Anwärterin nach § 40 des StBerG. So kann eine Genehmigung, die sogenannte Bestellung zum Steuerberater, unter anderem nicht erteilt werden, wenn die Gesundheit eine langfristige Tätigkeit in diesem Beruf nicht zulassen würde oder strafrechtliche Verurteilungen des Kandidaten oder der Kandidatin vorliegen.

Spezialisierung als Fachberater

Da das Steuerrecht sehr umfangreich ist und es immer wieder neue Regelungen gibt, wurde die Zertifizierung zum Fachberater eingeführt. Dadurch können sich Steuerberater, unter bestimmten Voraussetzungen, auf einzelne Fachbereiche spezialisieren. Dafür muss der Steuerberater bzw. die Beraterin jedoch:

  • einen Lehrgang mit einem Umfang von 120 Arbeitsstunden und drei Klausuren der Steuerberaterkammer absolvieren
  • 30 praktische Fälle im angestrebten Fachbereich bearbeitet haben
  • sich verpflichten, jährlich zehn Stunden in qualifizierte Fortbildungsmaßnahmen in seinem oder ihrem Fachgebiet zu investieren

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