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Fahrtenbuch

Personen, die einen PKW sowohl für berufliche als auch für private Zwecke nutzen, sollten immer ein Fahrtenbuch führen. In diesem Dokument werden die zurückgelegten Strecken eingetragen, damit bei einer späteren Überprüfung – z.B. durch das Finanzamt – nachvollziehbar ist, für welche Zwecke der PKW wann eingesetzt wurde. Denn bei der Besteuerung eines Kraftfahrzeugs ist die Art der Nutzung mitentscheidend.

In ein Fahrtenbuch werden folgende Daten eingetragen:

  • Abfahrtsort
  • Abfahrtsdatum
  • Fahrer
  • Kilometerstand bei Beginn der Fahrt
  • Kilometerstand bei Ende der Fahrt
  • Gefahrene Kilometer
  • Zweck der Fahrt

Bei der Besteuerung gilt die Regel, dass wenn ein Fahrzeug zu mindestens 50 % betrieblich genutzt wird, es mit der sogenannten „Ein-Prozent-Regelung“ pauschal besteuert wird. Diese sagt aus, dass man bei einem Dienstwagen jeden Monat ein Prozent des Neuwagen-Listenpreises selbst zu versteuern hat.

Wenn man seinen PKW jedoch zu weniger als 50 % betrieblich nutzt, findet diese Regelung keine Anwendung. In diesem Fall würde das Finanzamt einfach eine Schätzung vornehmen, die in der Regel überhöht ist. Um diese höheren Steuern zu vermeiden, sollte man das Fahrtenbuch extrem sorgfältig führen und jede Fahrt auflisten, damit die private Nutzung genau von der betrieblichen getrennt werden kann.

Manche Autohersteller bieten mittlerweile auch elektronische Fahrtenbücher an, die die Fahrten automatisch aufzeichnen. Diese Systeme sind aber als problematisch einzustufen, da bei ihnen leicht Daten wie der Zweck oder der Fahrer geändert werden könnten – aus diesem Grund akzeptieren Finanzämter diese elektronischen Fahrtenbücher nur dann, wenn aus ihnen die gleichen Daten wie aus einem klassischen Fahrtenbuch zu entnehmen sind.

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