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Honorar

Als Honorar wird die Bezahlungsmethode von Freiberuflern und Selbstständigen bezeichnet. Typische Honorarempfänger sind Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Journalisten und Architekten. Bei freischaffenden Künstlern – wie Autoren, Musikern, Schauspielern oder Modells – redet man von Gage.

Im Gegensatz zu Lohn- und Gehaltsempfängern rechnen Honorarempfänger ihre Leistungen mit einem Auftraggeber ab, ohne dabei Sozialversicherungsbeiträge zu berücksichtigen. Seine Steuern und Abgaben muss der Freiberufler selbstständig an die Finanzämter übermitteln.

Die rechtliche Grundlage bildet ein Honorarvertrag zwischen dem Freiberufler und dem Auftraggeber, da kein festes Arbeitsverhältnis eingegangen wird. In diesem können auch Regelungen zum Ausfallshonorar festgehalten werden. Ein Ausfallshonorar wird dann fällig, wenn die zuvor vereinbarte Leistung zwar erbracht, aber vom Auftraggeber nicht in Anspruch genommen wird. Z. B. dann, wenn ein Sprecher einen Text einspricht, dieser aber nicht verwendet wird. Üblich sind 50 % des ursprünglich besprochenen Honorars.

Die Höhe eines Honorars ist meistens nicht variabel, sondern richtet sich nach rechtlichen und gesetzlichen Gebührenverordnungen. Für viele Berufsgruppen gibt es spezielle Honorarordnungen, z.B. die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Um dem Risiko eines Honorarausfalls vorzubeugen, können Selbstständige eine Honorarausfallversicherung abschließen. Sie eignet sich vor allem für Freiberufler, deren Funktion für den Betriebsablauf besonders wichtig ist und die ihr Einkommen aus ihrer Tätigkeit erzielen. Falls es durch Krankheit oder einen Unfall zu einer Tätigkeitsunterbrechung kommen sollte, können Gewinnausfälle und fortlaufende Betriebskosten von der Versicherung aufgefangen werden.

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