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Verstehen Sie Ihr Handwerk? Diese Redensart kommt nicht von ungefähr, denn Handwerker müssen nicht nur eine Ausbildung absolviert haben, sondern bei einer Unternehmensgründung oft die Meisterprüfung vorweisen oder zumindest über langjährige Berufserfahrung verfügen. Vom Tischler zum Schreiner über den Friseur bis zum Bäcker – die Gruppe der Handwerksberufe ist sehr vielschichtig. Bei der Gründung eines Handwerksbetriebs ergeben sich daher vielerlei Unterschiede. In unserer Top 10 gehen wir den verschiedenen Gründungsvoraussetzungen auf die Spur.

  1. Zulassungsfrei, zulassungspflichtig, handwerksähnlich? Das sind die Unterschiede:

Bei der Gründung im Handwerk muss zwischen zulassungsfreien und zulassungspflichtigen Handwerken sowie handwerksähnlichen Gewerben unterschieden werden. Zu den zulassungspflichtigen Handwerken gehören beispielsweise die Berufe Maler, Tischler, Bäcker und Friseur, die sich in die „Handwerksrolle“ eingetragen lassen müssen. Zulassungsfreie Handwerke, wie Fliesenleger oder Fotografen, benötigen genauso wie handwerksähnliche Gewerbe, zu denen unter anderem Kosmetiker oder Betonbohrer zählen, nur einen Eintrag in das Verzeichnis der Gewerbe. Für alle Handwerksbetriebe ist jedoch einen Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft verbindlich.

  1. Der Eintrag in die Handwerksrolle

Bei der Gründung eines zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs muss ein Eintrag in die „Handwerksrolle“ erfolgen. Der Eintrag in diesem Verzeichnis soll der Abwehr von Gefahren für die Gesundheit oder das Leben Dritter durch eine unsachgemäße Handwerksausübung dienen. Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Eintrag in der „Handwerksrolle“ ausübt, handelt ordnungswidrig und wird mit Geldbußen bestraft.

  1. Voraussetzung für zulassungspflichtige Handwerksbetriebe

Bei der Neugründung eines zulassungspflichtigen Handwerks muss der Gründer einen Meisterbrief vorlegen, der von der Handwerkskammer ausgestellt wurde, oder eine gleichgestellte Prüfung vorweisen. Eine Gründung ohne Meisterprüfungszeugnis ist nur dann möglich, wenn der Gründer über mindestens sechsjährige Berufserfahrung als Geselle verfügt und davon mindestens vier Jahre in leitender Position gearbeitet hat. Höhere Ausbildungen wie beispielsweise ein Hochschulabschluss werden ebenfalls anerkannt, sofern die Ausbildung dem jeweiligen Handwerksberuf entspricht.

  1. Kein Meisterzeugnis oder langjährige Erfahrung – was nun?

Hat der Gründer keine Meisterprüfung abgelegt, möchte aber ein zulassungspflichtiges Gewerbe gründen, kann er einen Betriebsleiter einstellen, der über ein entsprechendes Meisterzeugnis verfügt. Für die Gründung eines zulassungsfreien Handwerksbetriebs oder handwerksähnlichen Gewerbes müssen keine beruflichen Voraussetzungen erfüllt werden. Trotzdem ist es auch in diesen Fällen sinnvoll, wenn der Gründer über Erfahrung im entsprechenden Beruf verfügt. Auch einen Meisterbrief zu haben, schadet nicht, schließlich gilt er auch hier als Gütesiegel. Die Existenzgründung muss in diesen Fällen in das „Verzeichnis für zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Betriebe“ bei der Handwerkskammer eingetragen werden.

  1. Beiträge

Alle Handwerksbetriebe unterliegen einer Beitragspflicht an die „Handwerksrolle“ bzw. an das „Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe“. Gründer, die zum ersten Mal ein Gewerbe anmelden, sind im ersten Jahr von den Zahlungen befreit, müssen im zweiten und dritten Jahr nur die Hälfte des Grundbeitrags bezahlen und sind im vierten Jahr noch vom Zusatzbeitrag entbunden, sofern ihr Jahresgewinn nicht über 25.000€ liegt.

  1. Die Rentenversicherungspflicht

Außerdem besteht für zulassungspflichtige Handwerke eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht, die nach dem Eintrag in die Handwerksrolle und dem Beginn der tatsächlichen Gewerbeausübung erfolgen muss. Dieser Beitrag sollte beim Kapitalbedarf berücksichtigt werden. Bei der Handwerkskammer können sich zukünftige Unternehmer über speziell für ihre Berufsgruppe empfohlene Versicherungen informieren.

  1. Der Businessplan

Wer sich selbstständig machen will, muss einen Businessplan erstellen, um Fördermittel oder Kredite zu beantragen. Wichtige Aspekte sind unter anderem eine Markt- und Standortanalyse, Details über die Unternehmensführung oder die Finanzplanung. Ein Gründungsberater kann den Gründer bei der Planung unterstützen und bei der Erstellung des Businessplans behilflich sein.

  1. Wie läuft die Kundenakquise?

Für viele Handwerksbetriebe sind Stammkunden und die Kundenbindung besonders wichtig, weil sie auf lokaler Ebene arbeiten und von Empfehlungen profitieren. Anzeigen in lokalen Zeitungen, ein Eintrag in den Gelben Seiten oder eine Internetpräsenz können helfen, das Unternehmen bekannt zu machen. Da größere Aufträge oft ausgeschrieben werden, sollten Handwerker solche Ausschreibungen aufmerksam verfolgen und bei Interesse ein gutes Angebot machen.

  1. Alternative: Geschäftsübernahme

Eine alternative Möglichkeit zur Gründung im Handwerk ist die Geschäftsübernahme. Dabei kauft der Existenzgründer ein Unternehmen. Die Übernahme eines gut laufenden Handwerksbetriebs bietet insofern Vorteile, als dass das Unternehmen bereits über einen Kundenstamm verfügt und bekannt ist. Kosten fallen daher nicht nur für Inventar und ggf. die Räumlichkeiten an, sondern auch für den geschätzten Wert des Betriebs, in welchen Ruf, Kundenstamm und Standort mit einbezogen werden.

  1. Gründung als Franchise-Partner

Eine Gründung kann auch innerhalb einer Franchisekooperation erfolgen. Dabei werden die Handwerksbetriebe für eine bestimmte Laufzeit Franchisepartner und können das Konzept des Franchisegebers nutzen. Sie werden beim Marketing und der Finanzierung sowie Betriebsführung unterstützt, erhalten Einkaufsvorteile und können gegebenenfalls an Schulungen teilnehmen.

Sie möchten sich mit einem Handwerksbetrieb selbstständig machen? Ob Neugründung, Geschäftsübernahme oder Franchisekooperation – wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich zu staatlichen Fördermitteln bei der Existenzgründung. Rufen Sie uns einfach an unter der Rufnummer 0800 58 95 505 oder füllen Sie unseren Fördercheck oder Franchisecheck aus.

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2 thoughts on “Die Top 10: Hinweise zur Gründung im Handwerk

  1. Vielen dank für die Schritt-für-Schritt Anleitung und Hilfe bei der Planung vom einem Gewerbe. Ich bin zwar nicht in der Industrie aber im Handwerk und mache mir viele Gedanken im Bezug auf das gründen eines Gewerbes. Dank ihrer Schritt-für-Schritt Anleitung habe ich aber keine Angst mehr, sondern Zuversicht.

  2. Vielen Dank für die Hinweise zur Gründung im Handwerk. Ich denke, dass ein Businessplan einer der Grundpfeiler bei der Unternehmensplanung ist. Er soll auch die Punkte abdecken, wenn man nicht so sehr erfolgreich ist. Wie Sie empfehlen, würde ich unbedingt einen Gründungsberater kontaktieren.

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