Handwerkskammer
Eine Handwerkskammer ist eine Selbstverwaltungseinrichtung des Handwerks in einem Kammerbezirk. Die Aufgabe der Handwerkskammern ist es, für die Belange der Handwerksbetriebe einzutreten und ihre Interessen zu wahren. Zur Handwerkskammer gehören alle Unternehmer, die ein Handwerk ausüben sowie die Gesellen, Lehrlinge und Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung. Die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer ist für diese Personengruppen verpflichtend.
Rechtlich gesehen ist die Handwerkskammer eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie wird durch das jeweilige Wirtschaftsministerium des Landes errichtet.
Aufgaben der Handwerkskammern
Die Aufgaben der Handwerkskammern sind in der Handwerksordnung (HwO) verankert. Diese sind unter anderem:
- die Interessen des Handwerks zu fördern und für einen gerechten Ausgleich der Interessen der einzelnen Handwerke und ihrer Organisationen zu sorgen
- die Behörden in der Förderung des Handwerks durch Anregungen, Vorschläge und durch Erstattung von Gutachten zu unterstützen
- die Handwerksrolle zu führen
- die Berufsausbildung zu regeln, Vorschriften hierfür zu erlassen, ihre Durchführung zu überwachen sowie eine Lehrlingsrolle zu führen
- Vorschriften für Prüfungen im Rahmen einer beruflichen Fortbildung oder Umschulung zu erlassen und Prüfungsausschüsse hierfür zu errichten
- Meisterprüfungsordnungen für die einzelnen Handwerke zu erlassen und die Geschäfte des Meisterprüfungsausschusses zu führen
- die technische und betriebswirtschaftliche Fortbildung der Meister und Gesellen zur Erhaltung und Steigerung der Leistungsfähigkeit des Handwerks in Zusammenarbeit mit den Innungsverbänden zu fördern
- die wirtschaftlichen Interessen des Handwerks und die ihnen dienenden Einrichtungen, insbesondere das Genossenschaftswesen, zu fördern
- Vermittlungsstellen zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Inhabern eines Betriebs eines Handwerks und ihren Auftraggebern einzurichten.
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