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Was bedeutet der Begriff Handwerksrolle?

Was bedeutet der Begriff Handwerksrolle?
Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis, welches von den Handwerkskammern geführt wird. Darin tragen sich Betriebsinhaber zulassungspflichtiger Handwerksberufe ein und erhalten im Anschluss die Handwerkskarte als Bescheinigung. Auf dieser werden bestimmte Angaben des Inhabers wie z. B. Name und Anschrift, der Betriebssitz und der Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle festgehalten.

Was ist bei der Existenzgründung in einem zulassungspflichtigen Handwerksberuf zu beachten?

Bei einer Existenzgründung im Handwerk wird zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Berufen unterschieden. Existenzgründer, die sich in einem zulassungspflichtigen Beruf selbstständig machen möchten, müssen einen Antrag bei der zuständigen Handwerkskammer stellen und den Meisterbrief vorlegen. Dieser ist ein Beweis dafür, dass die Gründer sprichwörtlich ihr „Handwerk verstehen“, und gilt zudem als Pflicht für alle Berufe, in denen durch Fehler bei der Ausübung Gefahren für Kunden und weitere Personen bestehen können.

Eine Existenzgründung ohne Meisterbrief in diesen Gewerken ist nur dann möglich, wenn der Gründer über mindestens sechs Jahre Berufserfahrung als Geselle verfügt und davon mindestens vier Jahre in leitender Position gearbeitet hat. Höhere Ausbildungen wie beispielsweise ein Hochschulabschluss werden ebenfalls anerkannt, sofern die Ausbildung dem jeweiligen Handwerksberuf entspricht. Auch können Existenzgründer einen Betriebsleiter mit entsprechendem Meisterzeugnis einstellen. Diese Berufe werden in der Anlage A der Handwerksordnung aufgeführt.

Zulassungsfreie Handwerksberufe sind in der Anlage B der Handwerksordnung eingetragen. Diese Tätigkeiten setzen im Gegensatz zu den oben genannten keinen Meistertitel bei einer Unternehmensgründung voraus. Auch die Eintragung in die Handwerksrolle ist nicht notwendig.

Was ist wichtig bei der Eintragung in die Handwerksrolle?

Existenzgründer, die sich in einem zulassungspflichtigen Beruf selbstständig gemacht haben und dementsprechend in der Handwerksrolle eingetragen sind, sollten einige Punkte beachten. Beispielsweise wird bei Eintragung ein jährlicher Beitrag an die Handwerkskammer fällig. Zu dessen genauen Höhe gibt die zuständige Handwerkskammer Auskunft.

Auch können Gründer, die bereits in der Handwerksrolle eingetragen sind, eine Ausübungsberechtigung für ein anderes Gewerbe der Anlage A erhalten, wenn diese die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen können.

Zudem ist bei einer Gründung in einem zulassungspflichtigen Handwerk zu berücksichtigen, dass das Fehlen des Eintrags in der Handwerksrolle eine Ordnungswidrigkeit ist und mit Geldbußen bestraft wird.

Fördermittel für die Existenzgründung im Handwerk

Vor der Unternehmensgründung und dem Eintrag in die Handwerksrolle sollte die Selbstständigkeit gut geplant werden. Ein Businessplan kann hierbei helfen. Dieser liefert einen guten Überblicküber die Planung der Existenzgründung und hilft Stärken wie auch Schwächen der Geschäftsidee zu erkennen sowie die Marktsituation zu beleuchten. Ein Gründungsberater weiß, welche Punkte in einem Geschäftsplan stehen müssen, und kann dem Gründer wertvolle Tipps geben. Die Existenzgründungsberatung wird sogar bis zu 80 % staatlich gefördert.

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