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Existenzgründer benötigen am Beginn ihrer Selbstständigkeit neben Eigenkapital oftmals noch Fremdkapital in Form eines Kredites. Dabei fordern Banken vor der Vergabe jedoch Sicherheiten, um das Ausfallrisiko für sie zu minimieren. Für viele Gründer ist die Finanzierung ihrer Existenzgründung somit die erste große Hürde, die gemeistert werden muss. Welche Sicherheiten dabei von Kreditinstituten verlangt werden und die Chancen für die Vergabe eines Kredites erhöhen, finden sich im Folgenden.

Darum verlangen potenzielle Geldgeber Sicherheiten

Wirft man einen Blick in die Statistik, dann überlebt gerade einmal ein Drittel der neu gegründeten Unternehmen die ersten drei Jahre. Bei Startups sind es sogar nur 20 Prozent. Deshalb gehen Banken ein nicht zu unterschätzendes Risiko ein, wenn sie Kredite an Gründer bewilligen. Und je höher die Summe und je länger die Laufzeit, desto höher ist auch das Ausfallrisiko, also die Gefahr, dass der Kreditnehmer eine Rückzahlung des Kredites nicht mehr leisten kann.

Genau aus diesem Grund verlangen Kreditinstitute Sicherheiten, auf die sie zurückgreifen können, wenn der Kreditnehmer die Kreditraten nicht mehr tilgen kann. Zu den bekannten Sicherheiten für Kredite zur Existenzgründung zählen die Übernahme einer Bürgschaft durch Dritte, Sachwerte, wie Immobilien und Wertpapiere, oder auch wertvoller Schmuck und Fahrzeuge sowie Maschinen. Je nach Art der Unternehmensgründung haftet man als Gründer sogar mit dem eigenen Privatvermögen.

Die banküblichen Sicherheiten im Detail

Gerade als Unternehmensgründer sind bankübliche Sicherheiten bei der Kreditvergabe von entscheidender Bedeutung und sie müssen oft mehr Sicherheiten vorweisen, als etablierte Firmen bei einer Unternehmensfinanzierung. Beliebte Sicherheiten für Fremdkapital sind die folgenden:

  • Immobilien
  • Grundschuld und Hypotheken
  • sämtliche Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Fonds, Zertifikate)
  • kapitalbildende Lebensversicherungen
  • Wertpapiere
  • Bankguthaben

Gerade das Abschließen einer Lebensversicherung (externer Link) sollte bei jeder Existenzgründung berücksichtigt werden. Sie dient nicht nur als Sicherheit gegenüber der Bank, sondern auch um seine Angehörigen und seine Geschäftspartner im schlimmsten Fall abzusichern.

Personensicherheiten in Form von Bürgschaften

Bei der Bürgschaft als Kreditsicherheit haftet eine dritte Person (Bürge) für die Verbindlichkeiten des Schuldners (Kreditnehmer) gegenüber dem Gläubiger (Kreditgeber). Verringert sich durch die laufende Tilgung der Kredit, reduziert sich auch die Bürgschaftsverpflichtung. Üblicherweise werden bei herkömmlichen Bürgschaften Vorausklage gegen den Hauptschuldner, den Kreditnehmer, vereinbart.

Das bedeutet, dass der Bürge erst dann zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn der Schuldner bereits sein gesamtes Vermögen verpfändet hat. Die Bank kann jedoch auch darauf bestehen, dass auf die Vorausklage verzichtet wird und kann so direkt auf den Bürgen zurückzugreifen. Weitere Beispiele für Personensicherheiten, bei denen nicht der Kreditnehmer, sondern eine dritte Person haftet, sind:

  • Garantien Dritter
  • Schuldbeitritte
  • Patronatserklärungen

Diese Form der Sicherheit erhöht die Chancen auf die Vergabe eines Kredites zwar maßgeblich, jedoch gestaltet sich die Suche nach einem Bürgen oft als sehr schwierig. Neben Bürgschaften in Form von Privatpersonen können auch Bürgschaftsbanken (Avalkredit, externer Link) oder Versicherer als Bürgen fungieren.

Sachsicherheiten

Bei Sach- oder auch Realsicherheiten (externer Link) gehen, wie der Name schon sagt, bei einem Kreditausfall die Rechte an bestimmten Sachwerten an das Kreditinstitut über. Dabei hinterlegt man sozusagen die Rechte an Sachwerten an den Geldgeber. Im schlimmsten Fall, also dem Zahlungsausfall, gehen alle Rechte an den Sachsicherheiten an das Kreditinstitut über, allerdings nur bis zur Tilgung der Schuld.

Beliebte Sachwerte sind zum Beispiel Immobilien oder Grundstücke, die bei einem Zahlungsausfall zwangsversteigert werden. Zusätzlich werden folgenden Arten unterschieden:

  • Eigentumsvorbehalt
  • Grundpfandrechte
  • Sicherungsübereignung
  • Pfandrecht
  • Sicherungsabtretung

Grundpfandrechte in Form einer Hypothek oder Grundschuld

Bei den Grundpfandrechten als Kreditsicherheiten wird zwischen Hypothek und Grundschuld unterschieden. Bei der Grundschuld oder Hypothek als Sicherheit für Kredite handelt es sich um die Sicherheitsüberlassung eines Grundstücks. Dazu gehören auch alle Sachen, die mit dem Grund und Boden fest verankert sind. Auch das Zubehör wird dem Grundstück zugerechnet. Hierzu zählen bewegliche Sachen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Grundstücks dienen, wie zum Beispiel Maschinen in einer Fabrik, die Geschäftseinrichtung oder ein Fuhrpark.

Aus Sicht der Bank ist die Grundschuld als Sicherheit für Kredite besonders geeignet, da eine Änderung der Schuldenhöhe bspw. durch Tilgung die Grundschuld nicht reduziert wird. Das bedeutet, dass die Grundschuld, auch nachdem der Kredit vollständig zurückgezahlt wurde, weiterbesteht. Dies ist auch der entscheidende Unterschied zur Hypothek, welche eine akzessorische im Gegensatz zur fiduziarischen Sicherheit ist. Diese erlischt also mit Tilgung des Kredites. Die Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch darf also nach Tilgung des Kredites nicht vergessen werden.

Wo können Gründer Fremdkapital leihen?

Wenn ein Kredit zur Unternehmensgründung benötigt wird, dann haben Gründer diverse Anlaufstellen, bei denen Sie einen Kredit ansuchen können:

  • Hausbank Mikrofinanzinstitute wie der GLS-Bank
  • Förderbanken wie der KfW
  • Onlinekreditbörsen

Neben Krediten gibt es auch eine Vielzahl staatlicher Fördermittel, die beantragt werden können. Welche Förderungen dabei geeignet sind, kann in wenigen Klicks über unseren kostenfreien Fördermittel-Check herausgefunden werden.

So klappt es mit der Existenzgründung

Eine Existenzgründung ist immer mit einem gewissen Risiko verbunden und kaum jemand hat genügend Eigenkapital dafür. Doch es gibt Umstände, die den Schritt „selbstständig machen“ erleichtern. Zu Beginn jeder Selbstständigkeit sollte deshalb in jedem Fall eine Existenzgründungsberatung stehen. Denn neben der Bewertung der Geschäftsidee hilft ein Existenzgründungsberater auch beim der Businessplan-Erstellung und informiert über Steuern und Versicherungen, die bei einer Gründung zu bedenken sind.

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