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Eine neue Onlineplattform informiert Gründer und etablierte Firmen über alle wichtigen Sozialversicherungs-Aspekte bei der Einstellung neuer Mitarbeiter. Das Informationsportal wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Anfang Januar 2017 gestartet.

Umfassende Informationen für Existenzgründer und mittelständische Betriebe

Aufgrund der Komplexität des Themas Sozialversicherung sind insbesondere Gründer, aber auch routinierte Arbeitgeber, bei Neueinstellungen oft verunsichert. Sie wissen zum einen häufig nicht, bei welcher Behörde sie frische eingestellte Beschäftigte melden müssen. Zum anderen ist ihnen selten klar, welche Angaben sie gegenüber dem Arbeitsamt, der Krankenkasse, dem Rentenversicherer oder der Unfallversicherung machen sollen. Das seit Januar 2017 bestehende Informationsportal gibt Gründern und anderen Arbeitgebern Auskunft über ihre Meldepflichten. Darüber hinaus versteht sich die Plattform als Informationsquelle für Leute, die bisher kaum Erfahrungen beim Umgang mit der Sozialversicherung machen konnten.

Ein Wegweiser durch den Sozialversicherungs-Dschungel

Bereits vor mehr als drei Jahren war der Bundesregierung die Notwendigkeit einer informativen Webseite bekannt, welche beginnenden und erfahrenen Arbeitgebern zuverlässige Hinweise zu Themen der Sozialversicherungen vermittelt. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts 2014 ging das Informationsportal Anfang Januar 2017 online und stellt seither Gründern ebenso wie etablierten Unternehmen ausführliche Informationen zum Beitrags- sowie Melderecht in der Sozialversicherung zur Verfügung.

Die Plattform offeriert das gebündelte Wissen von Institutionen wie der Bundesagentur für Arbeit, Rentenkassen sowie Unfallversicherungsträgern und der gesetzlichen Krankenkassen. Betreiber der Internetpräsenz ist der Spitzenverband der GKV. Dessen Vorstand machte bei der Vorstellung klar, dass die Angebote bereits bestehende Infos komplettieren, jedoch nicht ersetzen wollen.

Ein am Bedarf orientiertes Informationsportal

Die nutzerfreundliche Plattform beantwortet einfach verständlich alle Fragen, die insbesondere von Gründern, aber auch von erfahrenen Arbeitgebern gestellt werden. Es gibt beispielsweise Auskunft zu Kriterien, die Firmenchefs bei der Einstellung neuer Mitarbeiter beachten müssen. Oder, bei welcher Behörde und wie Änderungen beim Arbeitsverhältnis eines Beschäftigten gemeldet werden sollen. Hintergrund für die Entwicklung des Informationsportals ist die Tatsache, dass es bei der sozialen Absicherung von Arbeitnehmern gilt, zahlreiche gesetzliche Anforderungen zu beachten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich bei der Erstellung des Portales an optimierten Meldeverfahren in der sozialen Sicherung (OMS) orientiert. An diesem Projekt waren sämtliche Sozialversicherungen aktiv beteiligt. Seit Jahresbeginn unterstehen der Betrieb sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung des Portals dem GKV-Spitzenverband.

Warum der Spitzenverband zuständig ist

Die Zuständigkeit der GKV für das auf Arbeitgeber ausgerichtete Informationsportal ergibt sich aus den Funktionen, welche gesetzlichen Kassen beim Einzug der Beiträge zukommen. Demnach sind Krankenkassen für den Einzug aller Sozialversicherungsbeiträge zuständig und entscheiden außerdem in allen Segmenten der Sozialversicherung über Pflichten seitens Versicherung und Beitrag. Darüber hinaus verteilen sie die eingezogenen Sozialversicherungsbeiträge auf die einzelnen Institutionen.

Das neue Informationsportal will Gründer und sonstige Arbeitgeber umfassend informieren und damit auch die Sozialversicherungsträger sowie die Krankenkassen bei ihrer Beratungsarbeit entlasten. Ein Gewinn für alle Beteiligten, diese Ansicht vertrat der GKV-Spitzenverband bei der Präsentation des Portals vor wenigen Wochen in Berlin.

Weitere Informationen: Informationsportal für Arbeitgeber (externer Link)

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