Unternehmensneugründung: was wann zu erledigen ist – Gewerbeanmeldung, IHK/HWK & Behörden
Bei einer Unternehmensneugründung müssen verschiedene Behördengänge und Meldungen in der richtigen Reihenfolge erfolgen: Von der Gewerbeanmeldung über die Einordnung bei IHK oder HWK bis zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt und der Meldung bei der Berufsgenossenschaft. Der Beitrag zeigt, welche Stellen wann zuständig sind, welche Unterlagen typischerweise benötigt werden und welche Sonderfälle (z. B. erlaubnispflichtige Gewerbe oder Handelsregistereintrag) zu beachten sind.