Gründerfinanzierung – ab welchem Kapitalbedarf kann man Förderdarlehen beantragen?

Viele angehende Existenzgründer oder Jungunternehmen, die bereits am Markt agieren, nutzen für den erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit oder den Ausbau des Unternehmens Fremdkapital. Mit den erhaltenen finanziellen Mitteln können Investitionen getätigt und ebenso Betriebsmittel der ersten Monate nach dem Darlehenszugang gefördert werden.

Es gibt viele unterschiedliche Formen der Finanzierung, die man beantragen kann. Neben regulären Bankdarlehen oder dem Mikromezzaninfonds Deutschland als Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital gibt es staatlich geförderte Darlehen. Diese sind zu niedrigeren Zinssätzen verfügbar als klassische Bankdarlehen. Ein Teil der Förderdarlehen sind so genannte Mikrodarlehen. Diese sind in den meisten Bundesländern verfügbar. Wie es die Bezeichnung vermuten lässt, sind sie auf kleinere bis mittlere Fördervolumen begrenzt. Bei höheren Bedarfen kann man auf die bundesweit verfügbaren Förderdarlehen der KfW zurückgreifen.

In diesem Artikel möchten wir erläutern, ab welcher Höhe der angestrebten Finanzierung man welche Form eines Förderdarlehens nutzen kann, um seine Geschäftsidee erfolgreich umsetzen zu können. 

Gründerfinanzierung – Finanzplan und Kapitalbedarfsplan erstellen

Es gibt mehrere Arten von Darlehen, die man im Rahmen der Finanzierung einer Existenzgründung oder eines bestehenden Unternehmens beantragen kann. Diese können übrigens auch bei einer Geschäftsübernahme, wenn man also einen Unternehmenskauf plant, zum Einsatz kommen.

Bevor man sich mit der Auswahl eines Darlehens beschäftigt, sollte man sich zunächst über den konkreten Kapitalbedarf klar werden. Im Rahmen der Erstellung eines bankfähigen Finanzplans kalkuliert man ohnehin alle betrieblichen Kennzahlen des Unternehmens. Dieser Finanzplan besteht aus den folgenden Parametern:

  • Aus dem Investitionsplan/Kapitalbedarfsplan geht hervor, wofür das Darlehen verwendet werden soll. Hier bildet man in Clustern ab, was man anschaffen möchte. Dies können z. B. Investitionen sein, etwa Maschinen, Werkzeug, der Kauf einer Software, ein Kfz, das Einrichten eines Büros oder der Kauf von Laptops oder anderweitiger Technik. Ebenso können Darlehen für die Betriebsmittel-Finanzierung eingesetzt werden. Als solche gelten Personalkosten, Aufwände für Miete, Marketing, Reisekosten, der Einkauf von Waren und Rohstoffen oder Beratungskosten.
  • Im Rentabilitätsplan (Gewinn- und Verlustrechnung) werden die monatlichen Umsätze des Unternehmens erfasst. Zudem müssen der Wareneinsatz und die Personalkosten (für angestelltes Personal) sowie alle weiteren betrieblichen Kosten abgebildet werden. Zudem werden noch Zinsen und Abschreibungen abgezogen. So wird der Gewinn eines Unternehmens vor Steuern pro Monat und pro Jahr ausgewiesen. Hiervon werden noch die steuerlichen Abgaben wie Gewerbesteuer und ggf. Körperschaftssteuer subtrahiert, so dass man den Gewinn nach Steuern prognostizieren kann.
  • In den Cash-Flow-/Liquiditätsplan werden viele Bestandteile aus der Gewinn- und Verlustrechnung übertragen. Der Liquiditätsplan wird allerdings noch um Zahlungsziele (für Eingangs- und Ausgangsrechnungen), steuerliche Aufwendungen, eventuelle Erstattungen der Umsatzsteuer sowie um die Tilgungsrate des Darlehens erweitert.
  • Zudem sollte ein exemplarischer Tilgungsplan erstellt werden. In diesem wird der Kapitaldienst (die Summe aus Zins und Tilgung) für das Darlehen eingetragen, das letztlich beantragt werden soll.

Für die Auswahl des Darlehens ist der Kapitalbedarfsplan ausschlaggebend. Denn dieser besagt, wie hoch das beantragte Fremdkapital sein soll.

Mikrodarlehen für die Gründerfinanzierung

Wenn die Höhe des Darlehens nun feststeht, kann man sich mit der passenden Form des Darlehens beschäftigen.

In der Betrachtung kann mit den Mikrodarlehen, die in fast jedem Bundesland verfügbar sind, begonnen werden. Diese können von Unternehmen und Selbstständigen aus den jeweiligen Bundesländern beantragt werden. Zum Zeitpunkt der Anfrage muss jedoch noch nicht formell gegründet worden sein. Es muss aber klar sein, in welcher Rechtsform gegründet werden soll, etwa als Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, UG (haftungsbeschränkt) oder als GmbH. Auch Freiberufler können Mikrodarlehen beantragen.

Der Maximalbetrag der NRW.Bank für das NRW.Mikrodarlehen liegt beispielsweise bei 50.000 Euro, die beantragt werden können. Bei der N-Bank in Niedersachsen sind es für das MikroSTARTer-Programm 40.000 Euro als Höchstgrenze. Das SAB-Mikrodarlehen der Sächsischen Aufbaubank ist auf 30.000 Euro begrenzt.

Man merkt also, dass diese Begrenzungen recht niedrig gesetzt sind. Nun stellt sich die Frage, ob es auch Untergrenzen gibt. Das SAB-Mikrodarlehen der Sächsischen Aufbaubank kann ab einem Kapitalbedarf von 5.000 Euro beantragt werden. Gleiches gilt für das MikroSTARTer-Programm der N-Bank in Niedersachsen. Für eine niedrigere Summe ist die Beantragung nicht möglich, da der administrative Aufwand wahrscheinlich zu hoch ist.

Zwar weist die NRW.Bank keine solche Mindestsumme aus. Dennoch kann man davon ausgehen, dass Anfragen über einen niedrigeren Betrag als 5.000 Euro nicht priorisiert werden.

Somit ist die Gründerfinanzierung über ein Mikrodarlehen ab einem Betrag von 5.000 Euro möglich.

KfW-StartGeld für die Gründerfinanzierung

Als bundesweite Möglichkeit der Gründerfinanzierung kann das KfW-StartGeld angesehen werden. Für dessen Beantragung ist es unerheblich, in welchem Bundesland man seinen Unternehmenssitz hat oder in welchem Bundesland die Selbstständigkeit angemeldet ist.

Dieses Förderprogramm ist auf 200.000 Euro pro Gesellschafter eines Unternehmens gedeckelt. Dies ist also die Obergrenze. Eine offizielle Untergrenze gibt es nicht.

Aus vielen Existenzgründungsberatungen ist jedoch bekannt, dass das KfW-StartGeld erst ab einem Betrag von ca. 30.000 Euro ausbezahlt wurde. Ausnahmefälle sind möglich, aber nicht die Regel. Hintergrund ist das sog. Hausbankverfahren in Deutschland. Dies bedeutet, dass der Businessplan und der Finanzplan bei einer Hausbank eingereicht werden. Diese prüft die Unterlagen und stellt den Antragstellern die KfW-Gelder auf dem Geschäftskonto der Hausbank zur Verfügung. Es beschäftigen sich also zwei Banken mit dem Vorgang. Auch hier stehen die administrativen Aufwände in keinem Verhältnis zur ausbezahlten Summe, wenn diese etwa im vierstelligen oder sehr niedrigen fünfstelligen Bereich liegt. Liegt man im Kapitalbedarfsplan unterhalb der 30.000 Euro, kann man auf das jeweilige Mikrodarlehen im eigenen Bundesland zurückgreifen.

Fazit

Liegt man im Kapitalbedarfsplan unterhalb von 30.000 Euro, kann man auf das jeweilige Mikrodarlehen im eigenen Bundesland zurückgreifen. Die Mindesthöhe liegt bei 5.000 Euro. Ab diesem Finanzierungsbedarf kann man also Förderdarlehen nutzen, um eine Geschäftsidee erfolgreich zu realisieren.

Besteht ein Kapitalbedarf von über 30.000 Euro, kann man zunächst prüfen, ob das Mikrodarlehen das gefragte Finanzierungsvolumen abdecken kann. Beispielsweise in NRW wäre dies ja bis zu 50.000 Euro möglich. 

Falls dies nicht der Fall ist (wie z. B. in Sachsen), kann das KfW-StartGeld genutzt werden.

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FAQ

Ab welchem Kapitalbedarf kann man ein Förderdarlehen beantragen?

Einige regionale Mikrodarlehen können bereits ab einem Kapitalbedarf von 5.000 Euro beantragt werden. Die konkreten Mindestbeträge und Höchstgrenzen hängen vom jeweiligen Förderprogramm und vom Bundesland ab.

Welche Förderdarlehen eignen sich für einen Kapitalbedarf unter 30.000 Euro?

Bei einem Kapitalbedarf unter 30.000 Euro können regionale Mikrodarlehen eine geeignete Finanzierungsmöglichkeit sein. Diese Programme werden häufig von den Förderbanken der Bundesländer angeboten.

Gibt es beim KfW-StartGeld eine Mindesthöhe?

Eine offiziell festgelegte Untergrenze besteht beim KfW-StartGeld nicht. In der Praxis kann die Finanzierung kleiner Beträge jedoch schwieriger sein, da der Antrag über eine Hausbank gestellt und geprüft wird.

Wie hoch darf ein Mikrodarlehen sein?

Die Höchstgrenze unterscheidet sich je nach Bundesland und Förderbank. Abhängig vom jeweiligen Programm können beispielsweise Finanzierungssummen zwischen 30.000 und 50.000 Euro möglich sein.

Warum ist der Kapitalbedarfsplan für ein Förderdarlehen wichtig?

Der Kapitalbedarfsplan zeigt, wie viel Fremdkapital benötigt wird und wofür die Finanzierung eingesetzt werden soll. Er bildet damit eine wichtige Grundlage für die Auswahl des Förderprogramms und die Prüfung des Finanzierungsvorhabens.

Welche Unterlagen werden für die Beantragung eines Förderdarlehens benötigt?

In der Regel werden ein aussagekräftiger Businessplan und ein bankenfähiger Finanzplan benötigt. Dieser enthält unter anderem den Kapitalbedarfsplan, die Rentabilitätsvorschau, die Liquiditätsplanung und den Tilgungsplan.

Können auch bestehende Unternehmen Förderdarlehen beantragen?

Ja. Förderdarlehen können nicht nur für Existenzgründungen, sondern teilweise auch für junge Unternehmen, Investitionen, Wachstumsvorhaben oder Unternehmensübernahmen eingesetzt werden.

Lesetipp: Geförderte Finanzierung durch Mikromezzaninfonds Deutschland: Zweck und Ziele

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