Gründerfinanzierung – wie ist der formelle Ablauf, um ein Förderdarlehen zu erhalten?

Gründerfinanzierung: Viele Existenzgründer und Jungunternehmen nutzen für den erfolgreichen Start in die Selbständigkeit ein staatlich gefördertes Darlehen. Mit diesen finanziellen Mitteln können notwendige Investitionen getätigt werden, die man benötigt, um gründen oder wachsen zu können. Zudem können mit einem Förderdarlehen auch Betriebsmittel für die ersten Monate nach dem Darlehenszugang gefördert werden, z. B. Gehälter, Mietkosten oder Aufwände für die Umsetzung einer Marketingstrategie.

Diese staatlich geförderten Darlehen sind zu niedrigeren Zinssätzen verfügbar als reguläre Bankdarlehen. Darüber hinaus enthalten sie eine tilgungsfreie Anlaufzeit. Das bedeutet, dass das Darlehen nicht direkt zurückgezahlt werden muss, sondern frühestens ab dem zweiten Jahr der Laufzeit. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Rückzahlung des Darlehens für die Restdauer der Laufzeit (insgesamt 5–10 Jahre) in gleichbleibenden monatlichen Raten. Darüber hinaus ist bei einigen Förderdarlehen der Einsatz von Eigenkapital nicht notwendig.

Allerdings eröffnet man bei den Förderbanken keine Konten, auf denen die Fördersumme zur Verfügung gestellt wird, da die Förderbanken nicht über eine solche Struktur verfügen.

In diesem Artikel soll erläutert werden, wie sich der Ablauf bei der Bereitstellung eines geförderten Darlehens gestaltet.

Die Vorteile von Förderdarlehen

Es gibt mehrere Arten von Förderdarlehen. Zunächst sind Darlehen von der bundesweit aktiven KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zu nennen. Im Umfeld von Existenzgründern und Jungunternehmen ist das KfW-StartGeld besonders beliebt. Diese kann man bis zu fünf Jahre nach der formellen Gründung beantragen. In vielen Fällen ist das Einbringen von Eigenkapital in eine solche geförderte Gründerfinanzierung nicht notwendig.

Es kann für größere Fördervolumen verwendet werden, da es (pro Gesellschafter eines Unternehmens) in der Höhe von bis zu 200.000 Euro gewährt werden kann. Die möglichen Verwendungszwecke der Gelder sind sehr breit gefächert. Im Rahmen der maximalen Gesamtsumme können 120.000 Euro für Investitionen (z. B. Kfz, Mobiliar, Maschinen, Praxiseinrichtung, Werkzeug) und 80.000 Euro für Betriebsmittel (z. B. Marketing, Personalkosten, Mietaufwände oder Beratungsaufwände) eingesetzt werden.

Für kleinere Beträge gibt es in den meisten Bundesländern weitere Förderdarlehen, die meist als sog. Mikrodarlehen deklariert sind. Diese liegen in der maximalen Fördersumme zwischen 20.000 Euro und 50.000 Euro (z. B. MikroSTARTer-Programm Niedersachsen oder NRW.Mikrodarlehen).

Im Rahmen dieser Darlehen können also eher kleinere Investitionen gefördert werden. Bei einigen Geschäftsmodellen ist dieser Kapitalbedarf auch absolut ausreichend, um erfolgreich in die Selbständigkeit starten zu können.

Man kann sich also, abhängig vom Standort des Unternehmens und der Höhe des notwendigen Kapitals, für eines dieser Förderdarlehen entscheiden.

Wenn man diese geförderten Darlehen beantragen möchte, muss man einen professionell erstellten Businessplan und einen bankenfähigen Finanzplan einreichen.

Gründerfinanzierung – Finanzplan-Erstellung

Im schriftlichen Teil eines Businessplans wird detailliert das komplette Geschäftsmodell beschrieben. Der Businessplan enthält z. B. eine ausführliche Darstellung des Marktes, eine umfassende Wettbewerbsanalyse, die Erläuterung der Marketingstrategie, die Kalkulation der Preisstrategie, die begründete Wahl der Rechtsform sowie eine SWOT-Analyse. Zudem ist die Erstellung eines Finanzplans notwendig. In diesem werden die geplanten betrieblichen Kennzahlen des Unternehmens errechnet. Ein professioneller Finanzplan verfügt über die folgenden Bestandteile:

  • Im Kapitalbedarfsplan wird zusammengetragen, wofür das Förderdarlehen eingesetzt werden soll. Der Einsatz der finanziellen Mittel ist für Investitionen möglich, so z. B. für ein Kfz, Maschinen, Werkzeug, Möbel oder den Kauf einer Software. Das Darlehen kann auch für Betriebsmittel verwendet werden, z. B. für die Umsetzung der Marketingstrategie, Personalkosten, Beratungskosten, die Miete einer Büro- oder Lagerfläche oder für den Kauf von Waren und Rohstoffen. Man beschreibt im Kapitalbedarfsplan in groben Kategorien, wofür das Geld beantragt wird.
  • Im Rentabilitätsplan (auch Rentabilitätsvorschau oder Gewinn- und Verlustrechnung) werden die geplanten monatlichen Netto-Umsätze sowie alle betrieblichen Netto-Kosten erfasst. Hiervon werden steuerliche Abgaben (Gewerbesteuer, ggf. Körperschaftssteuer) subtrahiert. Auf diese Weise wird der Gewinn eines Unternehmens vor und nach Steuern pro Monat und pro Jahr prognostiziert. Abschreibungen sind in der Rentabilitätsplanung ebenfalls zu berücksichtigen.
  • Der Liquiditätsplan, der sich überwiegend aus der Rentabilitätsvorschau speist, wird zusätzlich um Zahlungsziele, eventuelle Zahlungszeitpunkte der Umsatzsteuer sowie die Tilgungsrate des Förderdarlehens ergänzt. In dieser Liquiditätsplanung wird also ersichtlich, wie viel Liquidität sich am Ende eines Monats auf dem Geschäftskonto befindet.
  • Zudem sollte man im Rahmen der Erstellung eines Finanzplans auch einen Tilgungsplan erstellen. In diesem wird der sog. Kapitaldienst (die Summe aus Zins und Tilgung des Darlehens) errechnet. Die Zinszahlungen müssen mit der Rentabilitätsplanung verknüpft werden, wohingegen die Tilgungsrate in den Liquiditätsplan eingebaut wird.

Wenn man Unterstützung bei der Erstellung eines professionellen Finanzplans benötigt, können hier erfahrene Gründungsberater unterstützen. Deren Dienstleistung wird staatlich gefördert.

Förderdarlehen erhalten – der formelle Ablauf   

Man reicht den Businessplan und den Finanzplan bei seiner Hausbank ein, da in Deutschland das so genannte Hausbankprinzip existiert. Dies können z. B. Sparkassen oder Volksbanken sein. Diese Hausbanken prüfen die Unterlagen und stimmen sich z. B. mit der KfW ab, wenn von dieser ein Förderdarlehen beantragt werden soll.  

Wenn der Antrag eines Förderdarlehens im Rahmen einer Existenzgründung oder des geplanten Wachstums eines Jungunternehmens bewilligt wurde, stellt sich natürlich die Frage, wie und wo die Gelder zur Verfügung gestellt werden.

Hierfür wird ebenfalls die Hausbank eingesetzt, bzw. das Geschäftskonto, das man bei dieser Bank hat. Man muss also kein Konto bei der Förderbank eröffnen. Diese verfügen auch nicht über eine entsprechende Infrastruktur. Vielmehr wird die Fördersumme auf dem Geschäftskonto bei der Hausbank zur Verfügung gestellt. Dort kann man darüber verfügen und z. B. Zahlungen für die Investitionen leisten, die man im Kapitalbedarfsplan im Businessplan aufgelistet hat. Der Verwendungszweck der Überweisung muss also mit der entsprechenden Auflistung im Finanzplan übereinstimmen.

Die Vorgehensweise ist sehr einfach in der Handhabung, so dass man über ein Geschäftskonto alle Vorgänge abwickeln kann.

Fazit

Viele Existenzgründungen können mit einem Förderdarlehen unterstützt werden. Man kann z. B. das KfW-StartGeld beantragen. Für geringere Förderbedarfe (im niedrigen fünfstelligen Bereich) gibt es in vielen Bundesländern sog. Mikrodarlehen.

Bei der Beantragung, Bewilligung und Auszahlung der Gelder nehmen Hausbanken eine wichtige Rolle ein. Zunächst wird der Businessplan bei der Bank zur Prüfung eingereicht. Dieser muss einen professionellen Finanzplan enthalten. Wenn man noch keine Hausbank hat, kann man sich auch eine solche Bank suchen, um bei der Finanzierung von Existenzgründungen ein Geschäftskonto zu eröffnen.

Die Abstimmung mit der Förderbank übernehmen ebenfalls die Ansprechpartner bei der Hausbank. Letztlich wird auch das geförderte Darlehen auf dem Konto bei der Hausbank zur Verfügung gestellt. Es sind also keine weiteren formellen Schritte wie weitere Kontoeröffnungen o. Ä. notwendig, um mit den Geldern agieren zu können. 

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Das KfW-StartGeld zählt zu den bekanntesten Programmen der Gründerfinanzierung in Deutschland. Die KfW informiert auf ihrer Website über Voraussetzungen, Konditionen und Fördermöglichkeiten. Weitere Fördermittel können Sie mit unserem Fördercheck ermitteln: 

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FAQ

Was ist ein Förderdarlehen für Gründer?

Ein Förderdarlehen ist eine staatlich unterstützte Form der Gründerfinanzierung. Förderdarlehen bieten häufig günstigere Zinssätze, tilgungsfreie Anlaufjahre und erleichterte Finanzierungsmöglichkeiten für Existenzgründer und junge Unternehmen.

Wie funktioniert die Gründerfinanzierung über ein Förderdarlehen?

Bei einer Gründerfinanzierung wird zunächst ein Businessplan mit Finanzplan erstellt. Anschließend werden die Unterlagen bei der Hausbank eingereicht. Die Hausbank prüft das Vorhaben und leitet den Antrag an die jeweilige Förderbank weiter.

Welche Förderdarlehen gibt es für Existenzgründer?

Zu den bekanntesten Förderdarlehen gehört das KfW-StartGeld. Darüber hinaus existieren zahlreiche regionale Programme wie Mikrodarlehen der Bundesländer, beispielsweise das NRW.Mikrodarlehen oder MikroSTARTer Niedersachsen.

Benötigt man für eine Gründerfinanzierung Eigenkapital?

Nicht zwingend. Viele Förderdarlehen können auch ohne oder mit geringem Eigenkapitaleinsatz beantragt werden. Die genauen Anforderungen hängen vom jeweiligen Förderprogramm und der Einschätzung der Hausbank ab.

Welche Unterlagen werden für ein Förderdarlehen benötigt?

Für eine erfolgreiche Gründerfinanzierung werden in der Regel ein professioneller Businessplan, ein bankenfähiger Finanzplan, eine Kapitalbedarfsplanung sowie weitere persönliche und wirtschaftliche Unterlagen benötigt.

Welche Bestandteile gehören in einen Finanzplan?

Ein vollständiger Finanzplan umfasst üblicherweise einen Kapitalbedarfsplan, eine Rentabilitätsvorschau, einen Liquiditätsplan sowie einen Tilgungsplan. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für die Prüfung einer Gründerfinanzierung.

Warum erfolgt die Beantragung eines Förderdarlehens über die Hausbank?

In Deutschland gilt bei vielen Förderprogrammen das Hausbankprinzip. Die Hausbank prüft die Gründerfinanzierung, begleitet den Antrag und übernimmt die Kommunikation mit der Förderbank.

Wo wird ein bewilligtes Förderdarlehen ausgezahlt?

Ein bewilligtes Förderdarlehen wird auf das Geschäftskonto bei der Hausbank ausgezahlt. Ein zusätzliches Konto bei der Förderbank ist für die Gründerfinanzierung in der Regel nicht erforderlich.

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