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Liquidität

Unter Liquidität versteht man die Verfügbarkeit ausreichender Zahlungsmittel, sogenannte liquide Mittel, um fälligen Verbindlichkeiten jederzeit und fristgerecht nachkommen zu können. Es bestehen verschiedene Liquiditätsformen:

Die güterwirtschaftliche Liquidität bedeutet, dass Güter abhängig von ihrer Tauschfähigkeit Träger von Liquidität sein können. Die Tauschfähigkeit hängt von den technischen und institutionellen Eigenschaften eines Gutes sowie von dem Zeit- und Kostenaufwand der Käufersuche und den Transaktionskosten ab. Die Tauschfähigkeit bestimmt den Liquiditätsgrad.

Üblicherweise unterscheidet man drei Liquiditätsgrade. Der Liquiditätsgrad eins (Cash Ratio) zeigt auf, wie das Verhältnis der liquiden Mittel eines Unternehmens zu dessen kurzfristigen Verbindlichkeiten ist. Dadurch kann festgestellt werden, ob das Unternehmen seinen kurzfristigen Zahlungsverbindlichkeiten nachkommen kann. Der Liquiditätsgrad zwei (Quick Ratio) betrachtet das Verhältnis von Geldvermögen (also z. B. auch Wertpapieren) und kurzfristigen Verbindlichkeiten. Der Liquiditätsgrad drei (Current Ratio) gibt das Verhältnis von Umlaufvermögen und kurzfristigen Verbindlichkeiten wieder. Bei der verliehenen Liquidität kann das Wirtschaftsgut durch ein Kreditinstitut beliehen und muss somit nicht veräußert werden.

Bei der zukünftigen Liquidität soll Liquidität zu einem späteren Zeitpunkt erlangt werden. Dafür werden im Finanzplan zukünftige Erträge dargestellt. Die antizipierte Liquidität bedeutet, dass zukünftige Überschüsse durch ein Kreditinstitut beliehen werden.

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