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Ein Mann steht im Gang einer Bibliothek

Mit dem EXIST-Gründerstipendium des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) werden bundesweit innovative Unternehmensgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in der Vorgründungsphase finanziell unterstützt. Wer Chancen auf die Förderung hat und in welchen Bundesländern bisher die meisten Stipendien vergeben wurden, lesen Sie in folgendem Beitrag.

Fast 2.000 Existenzgründer erhielten Förderung

Wie der Digitalverband Bitkom kürzlich berichtete, wurden seit Beginn des Programms in 2007 über die Hälfte der eingereichten Anträge (1.800 von über 3.300) genehmigt. Die ersten drei Plätze mit den meisten EXIST-Gründerstipendien gingen dabei an Bayern – hier erhielten 358 Existenzgründer diese Unterstützung – gefolgt von Berlin (292) und Nordrhein-Westfalen (266).

Auch Gründerteams können sich bewerben

Mit dem Programm werden Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter gefördert, die eine Unternehmensgründung beabsichtigen. Vorausgesetzt wird ein Abschluss, welcher nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Auch können sich Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen für das Gründerstipendium bewerben. Förderfähig sind zudem Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 50 % ihres Studiums absolviert haben, und Gründerteams mit bis zu drei Mitgliedern. Voraussetzung für alle Teilnehmer ist eine innovative technologieorientierte Geschäftsidee.

Bis zu 10.000 Euro zusätzlich für Sachausgaben der Unternehmensgründung

Um Chancen auf das EXIST-Gründerstipendium zu erhalten, müssen Existenzgründer ihre Geschäftsidee zusammen mit dem Antrag einreichen. Wer sich selbstständig machen will, kann mit dieser Unterstützung seinen Lebensunterhalt während der Existenzgründung sichern. Die Höhe des monatlichen Förderbetrages richtet sich nach dem Status der Person. Folgende Beträge sind dabei vorgesehen:

  • 3.000 Euro für promovierte Existenzgründer
  • 2.500 Euro für Hochschulabsolventen
  • 2.000 Euro für technische Mitarbeiter
  • 1.000 Euro für Studierende

Zusätzlich können Sachausgaben mit bis zu 10.000 Euro bei Einzelgründungen gefördert werden. Bei Teams erhöht sich der Betrag auf bis zu 30.000 Euro. Auch kann ein Coaching mit maximal 5.000 Euro bezuschusst werden. In diesem lernen die Existenzgründer zum Beispiel, wie ein Businessplan erstellt wird.

Businessplan ist Grundlage für eine erfolgreiche Existenzgründung

Ein Businessplan dient dem Gründer als wertvolle Orientierung und Stütze für seine Existenzgründung. Daneben ist dieser ein wichtiges Dokument bei der Kapitalbeschaffung bei Banken und Institutionen. Um Fehler bei der Businessplan-Erstellung zu vermeiden, sollte der Geschäftsplan im Rahmen einer Existenzgründungsberatung erstellt werden. Neben dem EXIST-Stipendium gibt es weitere landesweite Programme, die ein Gründercoaching mit einem Zuschuss von bis zu 80 % fördern.

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