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Auf einem gelben Schild steht oben GmbH und auf der Unterseite UG.

Wer sich selbstständig machen möchte, kann aus verschiedenen Gesellschaftsformen auswählen. Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gehört dabei zu einer der beliebtesten. 2008 wurde mit der UG (Unternehmergesellschaft) eine Sondervariante der GmbH auf den Weg gebracht. Welche Vor- und Nachteile diese Gesellschaftsformen haben und welche sich am besten für Existenzgründer eignet, werden im Folgenden erörtert.

Die UG dient als eine Unterform der GmbH

Die GmbH stellt in Deutschland nach den Einzelunternehmern die zweit beliebteste Rechtsform für eine Existenzgründung dar: Demnach gab es laut dem Online-Portal Statista im Jahr 2018 rund 2,1 Millionen Einzelunternehmer und 720.000 GmbHs. Problematisch gestaltet sich an dieser Unternehmensform jedoch, dass vom Gesetzgeber im Rahmen des GmbH-Gesetzes (GmbHG, externer Link) ein Mindestkapital von 25.000 Euro gefordert wird. Diese Summe ist für Existenzgründer insbesondere zu Beginn kaum zu stemmen. Deshalb wurde bereits im Jahr 2008 eine Gesetzesreform beschlossen und die Unternehmensgesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt) in das GmbHG eingeführt. Dabei stellt die UG allerdings keine neue Rechtsform dar, sondern wird stattdessen als eine Unterform der GmbH verstanden. Aus diesem Grund rangiert die UG häufig auch unter dem Label „Mini-GmbH“.

Eine GmbH bietet für Existenzgründer auch international einen guten Ruf

Bei einer GmbH handelt es sich um eine in Deutschland etablierte Gesellschaftsform, die sowohl national als auch international über einen guten Ruf verfügt. Existenzgründer, die eine GmbH beim Handelsregister anmelden möchte, müssen zunächst 50 % des Stammkapitals einbringen. Der Restbetrag ist spätestens fällig, wenn das Insolvenzverfahren einsetzt.

Positiv ist darüber hinaus, dass eine sogenannte Sachgründung möglich ist. Mit anderen Worten: Wer sich selbstständig machen möchte und nicht über genügend Erspartes verfügt, kann den Betrag auch in Form von Stammkapital wie z. B. in Form eines Grundstücks oder Autos einbringen. Dieses muss der GmbH übertragen und der Wert des Stammkapitals von einem Sachverständigengutachten beziffert werden. Existenzgründer, die sich für eine GmbH entscheiden, genießen zudem den Vorteil, dass eine komplette Gewinnausschüttung möglich ist.

Hohes Mindeststammkapital ist ein Hindernis bei der GmbH-Gründung

Das hohe Mindeststammkapital von 25.000 Euro ist gerade für Gründer in der Startphase schwierig aufzubringen. Auch geht die Existenzgründung einer GmbH mit einem hohen Aufwand einher: Obschon es theoretisch möglich ist, eine klassische GmbH mithilfe eines Musterprotokolls zu gründen, ist dies praktisch nur sehr selten machbar. De facto kommen individuelle Regelungen wie die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, deren Zuständigkeiten usw. zum Tragen – und derartige Aspekte können im Rahmen eines Musterprotokolls nicht adäquat berücksichtigt werden.

Nur wenig Stammkapital bei der UG nötig

Ein wesentlicher Vorteil einer UG-Gründung ist, dass diese mit einem Stammkapital von lediglich einem Euro gegründet werden kann. Für die Gründung kann ein Musterprotokoll (externer Link) verwendet werden, so dass nur geringe Notargebühren anfallen. Hierzu ist es allerdings notwendig, dass die geplante UG maximal drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer besitzt.

Sacheinlagen werden bei der UG ausgeschlossen

Da lediglich ein Euro Stammkapital für die Unternehmensgründung eingebraucht werden muss, ist der Ruf einer UG eher zweifelhaft. Etwaige Vertragspartner verlangen aus diesem Grund häufig, dass eine UG in Vorleistung geht oder anderweitige Sicherheiten vorweist. Das Stammkapital muss bei der Anmeldung einer UG laut Paragraph 5a Absatz 2 des GmbH-Gesetzes komplett in Form von Barvermögen eingebracht werden. Sacheinlagen sind grundsätzlich nicht zulässig. Negativ ist zudem, dass eine vollständige Gewinnausschüttung nicht möglich ist. Demnach müssen zur Bildung von Rücklagen 25 % des erwirtschafteten Gewinns solange in der UG verbleiben, bis das Mindeststammkapital von 25.000 Euro einer klassischen GmbH erreicht ist. Ist dies der Fall, ist die Beschränkung hinfällig und eine Umwandlung der UG in eine klassische GmbH ist möglich.

Fazit: UG-Gründung für Existenzgründer mit wenig Stammkapital sinnvoll

Während die Form der GmbH ein höheres Ansehen genießt und aus diesem Grund für viele Existenzgründer die gewünschte Unternehmensform darstellen, sind sowohl der Gründungsaufwand als auch die Gründungskosten weitaus höher als bei einer UG. Zu Bedenken gilt es allerdings, dass die spätere Umwandlung einer UG in eine GmbH kostenintensiver ausfällt als deren sofortige Gründung.

Obschon die Gründung einer UG theoretisch sehr einfach erscheint, macht sie in der Praxis vor allem dann Sinn, wenn es dem Unternehmensgründer nicht möglich ist, das für eine GmbH geforderte Mindeststammkapital aufzubringen. Ein weiterer Punkt, der für die UG-Gründung spricht, ist, wenn eine die Tragfähigkeit einer Geschäftsidee zunächst ausgetestet werden soll.

Ob eine GmbH oder eine UG gegründet werden soll, ist je nach Existenzgründer und Geschäftsidee unterschiedlich. Wichtig ist es daher, dass Gründer ihr Vorhaben im Rahmen einer Existenzgründungsberatung besprechen. Ein Unternehmensberater kennt sich mit dem Thema gut aus und kann Tipps für die Gründung geben sowie bei der Businessplan-Erstellung behilflich sein. Staatliche Fördermittel können gibt es hier auch.

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3 thoughts on “Unternehmensgründung: Besser GmbH oder UG gründen?

    • Hallo Frau Fischer. Vielen Dank für Ihren Kommentar, dies freut uns sehr! Wir wünschen Ihnen alles Gute für die Gründung Ihres Startups. Viele Grüße aus der Redaktion von Deutschland startet

  1. Ich habe vor Kurzem beschlossen, dass ich gerne ein Unternehmen gründen möchte. Nun bin ich allerdings nicht sicher, welche Unternehmensform ich wählen sollte. Es ist gut zu wissen, dass eine GmbH Existenzgründern einen sehr guten Ruf im internationalen Kontext bietet, welches für mich sehr wichtig ist, da ich in verschiedenen Ländern agieren möchte. Meine beste Freundin erzählte mir bereits einmal, dass ich für eine solche Gründung möglichst einen Notar hinzuziehen sollte.

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