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Ein Mann unterschreibt einen Vertrag.

Wer sich selbstständig machen möchte, steht im Verlauf seiner Planung unweigerlich vor der Herausforderung, eine geeignete Rechtsform für die Gründung seines Unternehmens zu wählen. Neben der freiberuflichen Tätigkeit können Gründer zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften wählen. Jede Rechtsform bringt unterschiedliche Vor- und Nachteile, Anforderungen an die Art der Buchführung aber auch Effekte auf die zu zahlenden Steuern mit sich.

Eine beliebte Wahl unter den Kapitalgesellschaften ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Dies ist nicht verwunderlich, denn die Gründung von Kapitalgesellschaften bringt einige Vorteile mit sich. Zu diesen zählt beispielsweise, dass vergleichsweise einfach neue Gesellschafter aufgenommen werden können oder die Haftung der Anteilseigner auf das Firmenvermögen begrenzt ist. Allerdings müssen zur GmbH-Gründung auch einige rechtliche Vorgaben beachtet werden.

GmbH gründen – Ablauf und rechtliche Anforderungen

Da bei der Gründung einer GmbH eine eigenständige juristische Person entsteht, hat der Gesetzgeber eine klare Struktur für die Gründung dieser Gesellschaftsform festgelegt. Folgende Schritte müssen Unternehmensgründer, die eine GmbH gründen wollen daher beachten:

Partner finden, Anteile aufteilen und Firmennamen festlegen

Die Rechtsform der GmbH bietet die Möglichkeit, sowohl allein als auch mit weiteren Gesellschaftern zu gründen. Die Aufteilung der Anteile unterliegt dabei keinen Anforderungen und kann frei gewählt werden. Allerdings hat die Verteilung Auswirkungen darauf, wie viel Einfluss jeder einzelne Gesellschafter auf die Entscheidungen im Unternehmen nehmen kann. Dazu zählt beispielsweise die Auswahl des Firmennamens. Allerdings müssen sich nicht nur die Gesellschafter auf einen Firmennamen einigen, sondern es muss zudem geprüft werden, ob der gewünschte Name noch nicht anderweitig vergeben wurde oder der Name gar bestehende Markenrechte verletzt. Neben der eigenen Recherche können Entrepreneure auch Unterstützung der zuständigen Kammern erhalten.

Genehmigungspflicht prüfen und Stammkapital festlegen

Grundsätzlich unterliegt die Gründung einer GmbH keiner gesonderten Genehmigungspflicht. Es kann allerdings sein, dass je nach Branche, in der die GmbH gegründet wird, besondere Anforderungen an die Qualifikation oder Ausbildung der Existenzgründer gestellt werden. Die Gründung eines Altersheimes oder einer Apotheke zählen beispielsweise zu den genehmigungspflichtigen Unternehmensgründungen. Wenn alle Fragen geklärt sind, muss anschließend das Stammkapital festgelegt werden. Wer eine GmbH gründen möchte, muss mindestes 25.000 Euro als Stammkapital vertraglich festhalten. Anhand der Verteilung der Anteile kann anschließend ermittelt werden, welcher Gesellschafter wie viel des Stammkapitals einbringen muss. Zu Beginn muss allerdings nicht die volle Summe eingezahlt werden. Es müssen lediglich 50 %, also mindestens 12.500 Euro für die Gründung vorhanden sein.

Gesellschaftsvertrag erstellen und Unternehmensgründung vornehmen

Für die GmbH-Gründung ist ein Gesellschaftervertrag Pflicht. Dieser regelt nicht nur die Verteilung der Anteile, sondern kann auch Klauseln zur Gewinnverteilung oder zum möglichen Ausscheiden von Gesellschaftern zu einem späteren Zeitpunkt beinhalten. Dieser Vertrag muss anschließend – sofern alle Anforderungen erfüllt sind – von einem Notar beurkundet werden. Ab diesem Zeitpunkt kann die Gesellschaft bereits als „GmbH in Gründung“ auftreten.

Stammkapital einlegen und Eintragung im Handelsregister vornehmen lassen

Bevor die GmbH allerdings vollständig gegründet ist, muss ein Geschäftskonto eröffnet werden und die oben genannte Einlage des Stammkapitals erfolgen. Erst mit dem Nachweis über die Einzahlung kann der Notar die Anmeldung einer GmbH ins Handelsregister beantragen. Das zuständige Amtsgericht prüft den Vorgang und vergibt anschließend die Handelsregisternummer. Nun muss nur noch die Gewerbeanmeldung wie auch die Anmeldung beim Finanzamt erfolgen (Service-Tipp: Steuerberater finden) und die GmbH wurde erfolgreich gegründet und kann vollumfänglich auf eigene Rechnung agieren.

Neben dem zeitlichen Aufwand und dem Einbringen von Stammkapital bringt der gesamte Gründungsakt auch einige weitere Kosten mit sich. So können beispielsweise auch Kosten für die Prüfung des Firmennamens, der Erstellung des Gesellschaftervertrages sowie der notariellen Beurkundung anfallen. Hinzu kommen die Gebühren für die genannten Ämter und Gerichte.

Vor- und Nachteile einer GmbH-Gründung

Wer sich mit einer GmbH selbstständig machen möchte, muss einige rechtliche Vorgaben und Schritte beachten, die zu einem nicht unerheblichen Aufwand führen. Allerdings bietet die Rechtsform der GmbH auch einige Vorteile für die operative Geschäftstätigkeit oder die einzelnen Gesellschafter.

Vorteile

  • Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen
  • Für Unternehmensgründungen in fast allen Brachen möglich
  • Keine Vorschriften für die Anzahl der Gesellschafter
  • Einfache Aufnahme von Investoren oder weiteren Gesellschaftern
  • Gesellschafter können in der GmbH angestellt werden
  • Körperschaftssteuer meist günstiger als persönliche Einkommenssteuer

Nachteile

  • Hoher bürokratischer Aufwand der Gründung
  • Startkapital von 25.000 Euro (bzw. 12.500 Euro) notwendig
  • Keine Privatentnahmen möglich
  • Alle Veränderungen der Gesellschaftsstruktur müssen notariell beurkundet und veröffentlicht werden
  • Hohe Anforderungen an die Buchführung und Verpflichtung zur Erstellung einer Bilanz

GmbH gründen und mit einer Existenzgründungsberatung auf Nummer sicher gehen

Wer eine GmbH-Unternehmensgründung plant, sollte sich umfassend mit den Besonderheiten sowie den Vor- und Nachteilen auseinandersetzen. Nicht nur der Gründungsakt bringt einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich, auch im Zeitverlauf werden hohe Anforderungen an die Rechnungslegung sowie die Erstellung und Veröffentlichung der Bilanz gestellt. Dies führt auch im laufenden Betrieb zu erhöhten Kosten.

Allerdings bringt die GmbH den Vorteil der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen mit sich. Der Gründer haftet nicht mit seinem gesamten privaten Vermögen und erhält dadurch eine gewisse Sicherheit. Darüber hinaus ist die Haftungsbeschränkung für Existenzgründungen in bestimmten Branchen ein wichtiger Faktor. Wenn beispielsweise absehbar ist, dass das Unternehmen mit ausländischen Lieferanten zusammenarbeiten wird, kann es im Streitfall sinnvoll sein, mit der eigenständigen Person der GmbH die Forderungen durchzusetzen anstatt als Privatperson. Außerdem können sich Gründer einer GmbH ein konstantes Gehalt auszahlen und bestreiten ihren Lebensunterhalt nicht durch private Entnahmen aus dem Unternehmen

Bei der GmbH-Gründung gibt es viele Stolpersteine, die Gründer zunächst aus dem Weg räumen sollten, bevor diese starten. Um hier auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einer Unternehmensberatung. Dieser begleitet die Gründer bei der Unternehmensgründung und leistet Hilfestellung z. B. bei der Businessplan-Erstellung. Eine solche Existenzgründungsberatung kann auch staatlich gefördert werden. Aufschluss darüber, welche Fördermittel zu Ihnen passen, kann Ihnen unser  kostenfreier Fördercheck geben.

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9 thoughts on “GmbH gründen: einzelne Schritte, Definition, Vorteile und Nachteile

  1. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Gesellschaftsgründung. Gut zu wissen, dass der Gesetzgeber eine klare Struktur für die Gründung dieser Gesellschaftsform festgelegt hat. Ich denke, ich werde mich zur Beratung bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrags mal an einen Notar wenden.

  2. Interessant, dass man für die Gründung einer GmbH ein so hohes Startkapital benötigt. Ich selber überlege seit längerem ein Unternehmen zu gründen und finde diesen Beitrag dabei sehr hilfreich. Gut zu wissen, dass die Existenzgründungsberatung eine gewisse Sicherheit mit sich bringen kann.

  3. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema GmbH gründen. Ich informiere mich gerade über die Unternehmensgründung. Ich finde auch, dass man sich umfassend mit den Besonderheiten sowie den Vor- und Nachteilen auseinandersetzen sollte, wenn man eine GmbH-Unternehmensgründung plant.

  4. Ich beschäftige mich momentan mit der Unternehmensgründung. Genauer gesagt beschäftige ich mich mit der Anmeldung von einem Kleingewerbe. In diesem Beitrag habe ich noch mal einiges über Unternehmen dazu gelernt.

  5. Vielen Dank für diesen Artikel zur Gründung einer GmbH. Gut zu wissen, dass diese nur mit dem Unternehmensvermögen haftet. Ich werde mich von einem Experten für Unternehmensrecht beraten lassen, welche Rechtsform für meine Gründung die beste wäre.

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