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Ein Mann schmiedet ein Eisen.

Wer eine Existenzgründung im Handwerk starten möchte, konnte dies bisher auch in einigen Berufen ohne einen Meistertitel. Seit Dezember letzten Jahres sind nun zwölf dieser zuvor als zulassungsfrei geltenden Berufe wieder meisterpflichtig. Welche diese sind und was diese Neuerung für Existenzgründer im Handwerk sowie für bestehende Handwerksbetriebe bedeutet, haben wir für Sie zusammengefasst.

Existenzgründung im Handwerk auch mit Meister-Einstellung möglich

Ursprünglich wurden mit der Neuerung der Handwerksordnung im Jahre 2004 insgesamt 53 der 130 Handwerksberufe für zulassungsfrei erklärt. Demnach wurde für die Existenzgründung im Handwerk in einem dieser Berufe kein Meisterbrief benötigt.

Für zwölf Handwerksberufe gilt nun aber künftig wieder die Meisterpflicht. Dies hat das Bundeskabinett mit der Änderung der Handwerksordnung beschlossen. Ein Ziel der Einführung ist es, die Qualität und die Qualifikation im Handwerk zu steigern.

Für Existenzgründer, die sich in einem der betroffenen Gewerken selbstständig machen wollen, bedeutet dies, dass diese selber oder der von ihnen angestellte Betriebsleiter künftig einen Meisterbrief oder äquivalenten Abschluss nachweisen muss.

Zum ausführlichen Artikel: Existenzgründung im Handwerk – mit oder ohne Meisterbrief möglich

Welche Handwerksberufe von der Regelung betroffen sind

Dieser Nachweis muss bei einer Unternehmensgründung in folgenden, nun wieder meisterpflichtigen Berufen vorgelegt werden:

  • Behälter- und Apparatebauer
  • Orgel- und Harmoniumbauer
  • Böttcher
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Raumausstatter
  • Parkettleger
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Rolladen- und Sonnenschutztechniker
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Glasveredler
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger

Bestehende Handwerksbetriebe nicht betroffen

Wer sich nach 2004 in einem der oben genannten Handwerksberufen selbstständig gemacht hat, muss nach Inkrafttreten des neuen Gesetztes für die Meisterpflicht mit keinen Auswirkungen für die eigene Unternehmensgründung rechnen. Lediglich Betriebe, die in 2020 gegründet werden, sind betroffen.

Finanzielle Förderung für Existenzgründer im Handwerk

Auch wenn die neue Regelung für Existenzgründer mit Stolpersteinen wie einem erhöhten Bürokratieaufwand und Kosten verbunden ist, können sich ein Meisterabschluss und eine Unternehmensgründung in meisterpflichtigen Berufen dennoch chancenreich sein. Immerhin belohnen einige Bundesländer den Abschluss zum Handwerksmeister mit speziellen Prämien wie beispielsweise der Meisterprämie, dem Meisterbonus, dem Aufstiegsbonus oder dem Meistergründungsbonus bei einer Existenzgründung oder Geschäftsübernahme bzw. Unternehmensnachfolge.

Neben den oben genannten Förderungen, können Handwerksgründer auch Fördermittel im Bereich der Existenzgründungsberatung und dem Gründercoaching beantragen. Hier werden die Kosten je nach Bundesland in Höhe von bis zu 70 % erstattet.

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