Früherkennung von Insolvenz und Krisenmanagement
Was bedeutet Insolvenz?
Wenn ein Unternehmen oder eine Privatperson dauerhaft nicht in der Lage ist, den Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Schuldnern nachzukommen, spricht man von einer Regelinsolvenz (Unternehmen) beziehungsweise Verbraucherinsolvenz (Privatperson). Der Ablauf von Insolvenzverfahren ist seit dem 01.01.1999 in der Insolvenzverordnung (InsO) geregelt. Man spricht von einer Regelinsolvenz, wenn:
- es mehr als 19 Gläubiger gibt
- eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wurde
- Forderungen wie Löhne, Gehälter, Sozialversicherung noch bestehen
Für insolvente Unternehmen gilt, dass sie rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen müssen (spätestens drei Wochen nach Eintritt der Insolvenz), da sie sich sonst wegen Insolvenzverschleppung strafbar machen können.
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Maßnahmen zur Insolvenzvermeidung
Vorsorgemaßnahmen treffen
Die Krise, die ein gut gehendes Unternehmen erfassen und es in die Insolvenz führen kann, muss nicht immer extern sein. Auch interne Fehlentscheidungen (Produktauswahl, technologische Ausstattung, Marktbeobachtung, Planung etc.) können eine Insolvenz herbeiführen. Aber nicht jede Krise endet automatisch in der Insolvenz; bei rechtzeitigem Erkennen der Warnsignale kann ein Unternehmen davor bewahrt werden. Dieses vorausschauende Krisenmanagement beginnt mit der Planung für den Notfall. Wenn der Unternehmer längerfristig ausfällt (Krankheit, Unfall, familiäre Notsituation), sollte vorab schriftlich geregelt sein, wer stellvertretend die wichtigsten Entscheidungen übernehmen kann. Auch Passwörter, Schlüssel und andere Gegenstände, die für den alltäglichen Ablauf des Unternehmens wichtig sind, sollten, zusammen mit einer Vollmacht oder Prokura, beim Rechtsanwalt oder Steuerberater hinterlegt werden.
Beobachten und erkennen
Eine weitere Maßnahme zur Vorbeugung einer Regelinsolvenz besteht aus den drei Schritten: aufmerksam bleiben – Bedarf erkennen und handeln – lernen. Dieses Verhalten beginnt bei der täglichen Routine; es sollte immer Zeit eingeplant werden, Informationen aus dem eigenen Unternehmen, aber auch aus dem Umfeld, aufzunehmen und auszuwerten. Folgende Punkte sollten regelmäßig kritisch überprüft werden:
- Kennzahlen (vor allem die Liquiditätsgrade)
- Kundenzufriedenheit
- Absatz
- Konkurrenz
Grundsätzlich ist es wichtig, dass sich ein Unternehmer einen offenen, selbstkritischen Blick behält, um flexibel auf Veränderungen der wirtschaftlichen Umwelt reagieren zu können.
Krisenmanagement
Wenn es trotz einer sorgfältigen Vorbereitung und Flexibilität zu einer Krisensituation kommt, muss daraus nicht zwangsläufig eine Insolvenz folgen. Wichtig ist nur, dass die Probleme auch wirklich als solche wahrgenommen und nicht ignoriert werden. Zu den möglichen Strategien, die eingeleitet werden können, um eine Krise durchzustehen, gehören:
- das Einstellen von (überholten) Produkten
- die Sicherung und Konzentration auf die gewinnbringenden Markbereiche
- der aggressive Preiskampf, um die Konkurrenz vom Markt zu verdrängen
- die Aufnahme neuer, lohnenderer Tätigkeitsfelder
Zusätzlich dazu sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Liquidität zu verbessern. Zu diesem Zweck können nicht betriebsnotwendige Vermögensteile verkauft werden, Objekte verkauft und dann zurückgemietet (sale and lease back) und Sonderverkäufe organisiert werden. Zusätzlich dazu sollten Vereinbarungen bezüglich möglicher Ratenzahlungen oder Stundungen mit großen Lieferanten und Kreditgebern getroffen werden. Eine offene Kommunikation kann das Vertrauen der Geschäftspartner stärken.
Insolvenz
Sollte es trotz aller Umsicht und aller Maßnahmen doch zu einer Insolvenz kommen, gilt es, sich als Unternehmer rechtzeitig über Pflichten und Rechte zu informieren. Dabei ist es vor allem wichtig, die Insolvenz rechtzeitig anzumelden, damit man sich nicht der Insolvenzverschleppung (siehe oben) strafbar macht. Welche Kosten und welcher Aufwand genau im laufenden Verfahren entstehen, hängt von der individuellen Situation des insolventen Unternehmens ab.
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