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Aufwand

Unter Aufwand versteht man den Wert aller verbrauchten Güter und Dienstleistungen, der innerhalb einer Abrechnungsperiode anfällt. Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) gemäß § 275 HGB den Erträgen gegenübergestellt. Als Auf-wendungen gelten nach der GuV

  • der Materialaufwand (für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Leistungen)
  • der Personalaufwand (für Löhne und Gehälter, soziale Abgaben und Altersvorsorge)
  • sonstige betriebliche Aufwendungen
  • außerordentliche Aufwendungen (die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit an-fallen)
  • die Abschreibungen

Ein Aufwand ist dann eine Ausgabe, wenn z.B. Rohstoffe gekauft und sofort verbraucht werden. Keine Ausgabe, aber dennoch einen Aufwand stellt die jährliche Abschreibung auf einen PKW dar. Ein Aufwand stellt auch keine Kosten dar, wenn eine Spende getätigt wird.

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