Bei vielen Existenzgründern besteht oftmals ein nicht unerheblicher Finanzierungsbedarf, um erfolgreich in die Selbstständigkeit starten zu können. Sei es für die Anschaffung von Maschinen oder Werkzeugen, den Einkauf von Waren oder Rohstoffen oder für die Umsetzung einer Marketingstrategie. Wenn man Personal einstellt, müssen die Personalkosten natürlich ebenfalls getragen werden. Oftmals steht den Existenzgründern jedoch kein ausreichendes Eigenkapital zur Verfügung, um den Kapitalbedarf zu decken. Daher wird oft die Option der Aufnahme von Fremdkapital gewählt, um dennoch die Geschäftsidee realisieren zu können.
Hierfür gibt es verschiedene Darlehensformen, zwischen denen man sich entscheiden kann. Für jede Darlehensanfrage benötigt man einen professionellen Businessplan, der insbesondere die betrieblichen Kennzahlen der nächsten drei Jahre abbildet und das Geschäftsmodell überzeugend darstellt.
Viele Existenzgründer nehmen zur Beantragung eines Darlehens Kontakt zu ihrer Hausbank auf. Dies können z.B. Sparkassen oder Volksbanken oder auch andere Filialbanken sein. Allerdings kann eine Hausbank eine Kreditanfrage ablehnen. Dies liegt meist an fehlenden Sicherheiten wie z. B. Eigenkapital oder Immobilien. Oftmals können in diesen Fällen die sog. Bürgschaftsbanken eine entscheidende Rolle spielen, um dennoch eine Finanzierung zu erhalten.
In diesem Artikel möchten wir auf die mögliche Einbeziehung einer Bürgschaftsbank bei der Gründerfinanzierung eingehen.
Gründerfinanzierung – Businessplan erstellen
Wenn man für die Finanzierung einer Existenzgründung Fremdkapital aufnehmen möchte, muss man für die Beantragung einen professionellen Businessplan erstellen. Dies gilt für alle Darlehensformen inklusive staatlich geförderter Darlehen. Im Businessplan wird das komplette Geschäftsmodell beschrieben.
Wichtige Bestandteile des Businessplans sind:
- Eine Executive Summary, die die folgenden Kapitel des Geschäftsplans zusammenfasst
- Im Kapitel Gründerprofil wird z. B. eine Einzelperson als Gründer oder das Gründerteam mit den relevanten vorhandenen Erfahrungen und Ausbildungen beschrieben.
- Das Kundenangebot, also das Portfolio, mit dem man am Markt agieren wird. Dies kann z. B. die Erbringung einer Dienstleistung sein, wie Beratung, Design oder Physiotherapie. Alternativ kann auch eine Tätigkeit im produzierenden Gewerbe oder im Handel (z. B. E-Commerce) mit all ihren Besonderheiten im Vergleich zum Wettbewerb Bestandteil dieses Kapitels sein.
- In Kapitel Markt & Wettbewerb wird eine ausführliche Wettbewerbsanalyse vollzogen und die eigene Positionierung im Vergleich zu den Marktbegleitern verargumentiert. Zudem sollten Markttrends und entsprechende Statistiken enthalten sein, die die erfolgreiche Umsetzung der Geschäftsidee unterstreichen.
- Zudem sollte eine ausführliche Marketingstrategie erarbeitet und erläutert werden. Im Zusammenspiel mit entsprechenden Vertriebsaktivitäten muss diese für die Erhöhung der Bekanntheit der Marke oder des Unternehmens sorgen. Sie ist als eines der wichtigsten Instrumente zur Erreichung der Umsatzziele anzusehen und nimmt dementsprechend einen wichtigen Part im Businessplan ein.
- In der Unternehmensorganisation werden die Prozesse im Unternehmen sowie wichtige externe Partner dargestellt. Dies können z.B. Lieferanten, Vertriebspartner oder eine Marketing- oder Steuerberatung sein.
- Im Kapitel Rechtsform wird beschrieben, in welcher Rechtsform man gegründet hat oder gründen möchte und warum man sich für selbige entschieden hat. Gängig sind Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder UG oder Personengesellschaften wie das Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Auch für eine freiberufliche Selbstständigkeit gibt es viele Argumente, die an dieser Stelle benannt werden sollen.
- In der SWOT-Analyse werden die Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken des Geschäftsmodells erläutert.
Die Einbringung von Eigenkapital
Grundsätzlich ist das Einbringen von Eigenkapital aus Bankensicht natürlich wünschenswert. Dies verdeutlicht insbesondere die Überzeugung der Gründerperson oder des Gründungsteams vom Erfolg des Vorhabens.
Daher sehen Banken gerne Eigenkapital in Höhe von 10–20 % des gesamten Kapitalbedarfs. Diese sollte in Form von Barmitteln erfüllt werden. Alternativ ist bei größeren Volumen auch die Beleihung einer Immobilie möglich.
Bei Geschäftsübernahmen, also dem Kauf eines Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge, kann sich der Sachverhalt anders darstellen. Wenn der Cashflow des zu kaufenden Unternehmens ausreichend hoch ist, kann auf das Einbringen von Eigenkapital bankenseitig auch verzichtet werden.
Aus Gründersicht reduziert sich das benötigte Fremdkapital natürlich um die Höhe des eingebrachten Eigenkapitals.
Gründerfinanzierung – die Rolle von Bürgschaftsbanken
In Deutschland gibt es in jedem Bundesland mindestens eine sog. Bürgschaftsbank. Diese sind Förderbanken, deren Gesellschafterkreis sich oftmals aus öffentlichen Einrichtungen zusammensetzt. Hierzu zählen u. a. die regionalen Industrie- und Handelskammern wie auch Handwerks- und Landwirtschaftskammern.
Wenn die Hausbank einen Kredit aufgrund fehlender Sicherheiten ablehnt, kann man eine sog. Bankbürgschaft über eine solche Bürgschaftsbank beantragen. Diese Bürgschaftsbanken können für die Existenzgründer bürgen, die Höhe der Bürgschaft geht meist bis zu 80 % der Kreditsumme und ist auf maximal 2 Mio. Euro begrenzt. Der Antrag geht vorwiegend von der Hausbank an die Bürgschaftsbank, die persönlichen Unterlagen wie eine Selbstauskunft der Gründer sowie der Businessplan werden dort geprüft. Oftmals wird das Gründungsvorhaben in einem persönlichen Gespräch erörtert und bewertet.
Da sich mit der Hinzunahme einer Bürgschaftsbank das Ausfallrisiko der Hausbank deutlich verringert, nutzen diese gerne diese Form der Zusammenarbeit. Auf diese Weise kann also ein angefragtes Darlehen auch ohne Einsatz von Eigenkapital durch die Gründer gewährt werden.
Für die Bearbeitung einer Kreditanfrage rufen die Bürgschaftsbanken 1,5 % des Volumens als Bearbeitungsgebühr auf. Als jährliche Provision wird rund 1 % des Kreditbetrags verrechnet. Diese werden zum Zinssatz des eigentlichen Kredits hinzugerechnet.
Ob Darlehen, Fördermittel oder Bürgschaft: Wir helfen Ihnen, die passenden Finanzierungsoptionen zu finden, einen Fördercheck zu machen und Ihren Businessplan inkl. Finanzplan so aufzubauen, dass Bank und Bürgschaftsbank die Unterlagen schnell prüfen können.
Berücksichtigung einer Bürgschaft bei der Finanzplan-Erstellung
Zusätzlich zu einem schriftlichen Businessplan ist für die Beantragung eines Darlehens ein Finanzplan zu erstellen. In diesem werden die wichtigsten betrieblichen Kennzahlen kalkuliert und erläutert. Hierzu gehören:
- Kapitalbedarfsplan
- Umsatzentwicklung
- Gewinn- und Verlustrechnung (Rentabilitätsvorschau)
- Cash-Flow und Liquiditätsplanung
- Tilgungsplan
Bei der Tilgungsplan-Erstellung kann man den regulär gewählten Zinssatz exemplarisch um 1 % der Kreditsumme erhöhen, um direkt eine Bürgschaft der regionalen Bürgschaftsbank einzukalkulieren. Auf diese Weise wird der gesamte Kapitaldienst abgebildet, die Zinsen sind als betriebliche Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Die Tilgungsrate ist nur im Liquiditätsplan zu berücksichtigen.
Mehr zum Thema Finanzierung gibt es auf unserer Übersichtsseite.
Fazit
Der gesamte Kapitalbedarf für die erfolgreiche Umsetzung einer Geschäftsidee kann in den wenigsten Fällen komplett aus dem Eigenkapital der Existenzgründer abgebildet werden. Wenn für ein Bankdarlehen geforderte Sicherheiten fehlen, kann die Bürgschaftsbank eines jeweiligen Bundeslandes dennoch für eine Gewährung des Darlehens sorgen. Diese bürgt für einen großen Anteil der Kreditsumme und reduziert so das Ausfallrisiko der Hausbank. Die Aufwände für die Bürgschaft sollten bei der Erstellung des Finanzplans im Tilgungsplan bereits berücksichtigt werden, um die Kapitaldienstfähigkeit zum Ausdruck zu bringen.
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FAQ
Was ist eine Bürgschaftsbank und wie unterstützt sie die Finanzierung?
Eine Bürgschaftsbank übernimmt gegenüber der Hausbank eine Bürgschaft, wenn Sicherheiten fehlen. Damit wird die Finanzierung für Gründer in vielen Fällen erst genehmigungsfähig.
Wann ist eine Bürgschaft sinnvoll, um eine Finanzierung zu erhalten?
Wenn die Bank wegen fehlendem Eigenkapital oder Sicherheiten zögert, kann eine Bürgschaft das Risiko senken und die Chance auf eine Finanzierung erhöhen.
Wie hoch ist die Bürgschaft typischerweise bei einer Finanzierung?
Oft sind Bürgschaften bis zu 80 % der Kreditsumme möglich. Das kann die Finanzierung erleichtern, abhängig von Bundesland und Programm.
Wie läuft der Prozess für eine Finanzierung mit Bürgschaft ab?
In der Regel läuft der Antrag über die Hausbank. Businessplan, Finanzplan und persönliche Unterlagen werden geprüft, bevor die Finanzierung final entschieden wird.
Welche Unterlagen sind entscheidend für eine Finanzierung?
Ein professioneller Businessplan und ein sauberer Finanzplan (Kapitalbedarf, Rentabilität, Liquidität, Tilgung) sind zentrale Grundlagen, damit die Finanzierung nachvollziehbar bewertet werden kann.
Welche Kosten entstehen durch die Bürgschaft im Rahmen der Finanzierung?
Üblich sind Bearbeitungsgebühr und laufende Provision. Diese Zusatzkosten wirken sich auf die Finanzierung aus und sollten von Anfang an einkalkuliert werden.
Wie wird die Bürgschaft im Finanzplan abgebildet, damit die Finanzierung realistisch bleibt?
Die Bürgschaftskosten sollten im Tilgungsplan bzw. Kapitaldienst berücksichtigt und in der GuV als Aufwand angesetzt werden, damit die Finanzierung belastbar dargestellt ist.
Benötige ich zwingend Eigenkapital für die Finanzierung?
Eigenkapital verbessert die Konditionen und die Bankentscheidung. Mit Bürgschaft kann eine Finanzierung aber auch bei geringem Eigenkapital möglich sein, wenn Konzept und Zahlen stimmen.
Warum ist der Businessplan für die Finanzierung so wichtig?
Er zeigt, ob Markt, Angebot, Marketingstrategie und Kennzahlen tragfähig sind. Damit ist der Businessplan meist das wichtigste Dokument für die Finanzierung.
Kann man Förderdarlehen und Bürgschaft in einer Finanzierung kombinieren?
Häufig ja: Förderdarlehen können mit Bürgschaften kombiniert werden, um fehlende Sicherheiten zu ersetzen und eine Finanzierung überhaupt zu ermöglichen.